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Sowohl
auf die Fragen einer SPD-Abgeordneten als auch auf wegen der unzureichenden
Antworten der Landesregierung gestellte Nachfragen der LINKE.-Abgeordneten „muss
konstatiert werden, dass kaum Bemühungen erkennbar sind, sich um die Bildung
der Kinder ausländischer Herkunft adäquat zu kümmern. So kann die
Landesregierung weder über die Qualifikationen der Lehrkräfte, noch über den
Aufenthaltsstatus der Schülerinnen und Schüler konkrete Aussagen machen. Und
dass in so genannten Gemeinschaftsunterkünften untergebrachte Schülerinnen und
Schüler in der Regel wohnortnahe und nicht eine bessere Betreuung garantierende
schulische Einrichtungen besuchen, ist ein weiterer Kritikpunkt.“
Das
Dilemma beginne schon in der Landesaufnahmestelle in Eisenberg: „Die
Information der Eltern über das Thüringer Schulsystem erfolgt nach Angaben der
Landesregierung lediglich (in den Sprachen Russisch, Persisch, Albanisch,
Vietnamesisch, Arabisch, Türkisch, Englisch und Französisch – an Thüringer
Schulen unterrichtete Kinder und Jugendliche kommen aus mehr als 100
Herkunftsländern) formell in schriftlicher Form. Für darüber hinausgehende
Nachfragen und Infos sind sowohl die Flüchtlinge als auch die MitarbeiterInnen
der LAST auf die Hilfe von ÜbersetzerInnen und SprachmittlerInnen angewiesen,
diese aber sind nicht laufend verfügbar.“
Die
Hinzuziehung externer SprachmittlerInnen erfolgt nach Angaben der
Landesregierung sowohl in der LAST als auch den Schulen vor Ort ‚teils auf
Vermittlung von Institutionen wie dem Jugendmigrationsdienst, dem Zentrum für
Integration und Migration / in schriftlicher Form (welches lediglich in Erfurt
erreich bar ist) oder den Ausländerbehörden, teils über private Kontakte von
Schulen und Familien.’ Diese SprachmittlerInnen sind vorwiegend lediglich
ehrenamtlich tätig.
Damit würden auch die
Schulen und die PädagogInnen „schlicht alleingelassen.“, so die
Flüchtlingspolitikerin. „Indiz dafür ist auch, dass die Förderung nicht
vollständig alphabetisierter SchülerInnen lediglich im Rahmen des
Förderunterrichtes Deutsch als Zweitsprache – welcher aber nicht den Status
eines Unterrichtsfaches hat – und lediglich, ‚sofern die schulischen
Bedingungen es zulassen’ im Einzelunterricht erfolgt. Und dass die
entsprechende Verordnung bereits seit einem Jahr ausgesetzt ist und frühestens
mit Beginn des kommenden Schuljahres eine ‚neue Fachliche Empfehlung zum
Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache’ Rechtskraft
erlangen wird, bestätigt ebenfalls, dass die Landesregierung, trotz
anderslautender Aussagen zu angeblichen
Integrationsbemühungen, ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat.“
Die Abgeordnete kündigte an, den im Februar von der Landesregierung
berufenen Integrationsbeirat und die Thüringer Ausländerbeauftragte in dieser
Sache um Hilfe zu bitten. „Denn Kinder ausländischer Herkunft haben die
gleichen Bildungschancen verdient wie ihre deutschen Schulfreundinnen und
–freunde!“ (Die Antworten der Landesregierung finden Sie hier: DS 3076, DS 3077, DS 3078, DS 3079)
Flüchtlingsunterbringung: Verordnung hat reine Alibi-Funktion
(07.07.2011) Ein
Jahr nach Inkrafttreten der „Thüringer Verordnung über Mindestbedingungen für
den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und
Beratung von Flüchtlingen und Asylsuchenden“ (ThürGUSVO) am 1. Juli 2010 hat
die Landesregierung noch immer keine Erkenntnisse über die in den
Flüchtlingslagern tatsächlich vorherrschenden Bedingungen.
„Das ist ein Skandal und belegt einmal mehr, welche Bedeutung einmenschenwürdiges Leben für Flüchtlinge für die CDU-SPD-Koalition hat, nämlich
keine“, so die migrations- und integrationspolitische Sprecherin der Fraktion
DIE LINKE im Thüringer Landtag, Sabine Berninger.
Auf eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten hatte InnenstaatssekretärRieder für die Landesregierung u.a. geantwortet, dass über von Landkreisen und
kreisfreien Städten unaufgefordert vorgenommene Veränderungen in den
Unterkünften keine Erkenntnisse vorlägen und dass die Prüfung der Erfüllung der
durch die Verordnung vorgegebenen Kriterien nicht abgeschlossen sei.
Berninger konstatiert, dass „die Verordnung offenkundig eine reine
Alibi-Funktion für einen im Koalitionsvertrag verankerten Satz hat, wohl um dem
sozialdemokratischen Koalitionspartner ein reines Gewissen zu verschaffen“.
Die Flüchtlingspolitikerin der LINKEN kündigt an, diesen skandalösen Umgang mit
Schutzsuchenden im Innenausschuss des Landtages zu thematisieren und fordert
von der Landesregierung, „endlich den Menschen, die zu den Schwächsten in
unserer Gesellschaft gehören, menschenwürdige Lebensbedingungen zu schaffen“.
Berninger stellt aber auch klar, dass „eine wirklich an humanitären Kriterien
orientierte Aufnahme von Flüchtlingen letztlich nur durch die Unterbringung in
Wohnungen möglich ist“.
Thüringer Landtag hat Chance für menschenwürdige Flüchtlingspolitik verpasst
(17.06.2011) „Heute ist nicht nur ein schwarzer Tag für in Thüringen lebende Flüchtlinge, denn für sie ist die Einschränkung des Grundrechtes auf Bewegungsfreiheit parlamentarisch durch die Regierungskoalition manifestiert worden. Es ist auch ein schwarzer Tag für die parlamentarische Demokratie. Es wurde offenbar, dass die große Koalition Abgeordnete erfolgreich zwingen kann, gegen ihr Gewissen und entgegen ihrer Einstellungen zu stimmen“, so Berninger.
Mit einem gemeinsamen Antrag wollten die Fraktionen DIE LINKE und Bündnis90/Die Grünen endlich für die Durchsetzung des Menschenrechtes auf Bewegungsfreiheit in Thüringen sorgen. Gegenstand ist die sogenannte Residenzpflicht, die es Flüchtlingen verbietet, ohne behördliche Erlaubnis einen Landkreis auch nur zeitweise zu verlassen. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, ebenso wie ein ähnlich lautender der FDP.„Das Verhalten der SPD ruft nur noch Kopfschütteln hervor. Im Bundestag, wo es keine Mehrheit gibt, stellt die SPD einen Antrag auf komplette Abschaffung der Residenzpflicht. Aber dort, wo eine parlamentarische Mehrheit für menschenwürdige Regelung für Flüchtlinge möglich ist wie im Thüringer Landtag, verweigert sie ihre Zustimmung“, zeigt sich die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Sabine Berninger, besonders enttäuscht über das Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion.
Residenzpflicht: SPD verhindert erneut mögliche Mehrheit im Landtag
(17.06.2011) Wieder verhinderte die SPD Landtagsfraktion im Thüringer Landtag eine mögliche Mehrheit für die Ausweitung der so genannten Residenzpflicht auf den gesamten Freistaat. Und wieder begründete sie dies mit dem Passus in der Koalitionsvereinbarung "Die Residenzpflicht wird im räumlichen Bezug erweitert", obwohl noch in der Plenarsitzung im Mai einer ihrer Landtagsabgeordneten verkündet hatte: "wir sind zwar in einer großen Koalition, das heißt
aber nicht, dass wir
als SPD unsere Überzeugung an der Garderobe im Landtag abgeben, meine sehr
geehrten Damen und Herren."
Residenzpflicht: SPD muss
Worten endlich Taten folgen lassen
(01.06.2011) Sabine Berninger zum Antrag der SPD-Bundestagsfraktion, die so genannte Residenzpflicht im Asylverfahrensgesetzaufzuheben und für geduldete Flüchtlinge ohne Arbeit und Asylsuchende lediglich
die Wohnsitzauflage aufrechtzuerhalten: „Nun muss endlich auch die Thüringer
SPD Farbe bekennen und sich in der Regierungskoalition für die Rechte von
Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen stark machen.“
Nachdem im Frühjahr bereits Bundestag und Bundesrat mittelseiner Gesetzesänderung den Landesregierungen per Wortlaut im Gesetzestext
explizit ermöglicht hatten, die so genannte Residenzpflicht auf das Gebiet des gesamten
Bundeslandes und darüber hinaus auszudehnen, hatte das Thüringer
Innenministerium am 17. Mai eine Verordnung präsentiert, die diese Möglichkeit
ausdrücklich nicht aufgreift.
„Die Residenzpflicht wird damit in Thüringen lediglich
gelockert: Flüchtlinge dürfen sich erlaubnisfrei vorübergehend nur in
Nachbarkreisen sowie in ein oder zwei kreisfreien Städten bewegen. Diese nur
geringfügige Änderung auf weiterhin 23 ‚Residenzbezirke’, die die Einschränkung
der Bewegungsfreiheit als Prinzip aufrecht erhält, wird weder die von vielen
Flüchtlingen als Schikane empfundenen und nach rassistischen Kriterien
praktizierten Polizeikontrollen beenden, noch Integration und Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben wesentlich erleichtern.“, sagte Berninger.
Der Aufrechterhaltung der Residenzpflicht in Thüringen haben
zumindest die SPD-MinisterInnen in der Landesregierung zugestimmt. Auch aus der
Landtagsfraktion scheint offenbar bislang kein wahrnehmbarer Protest zu kommen.
„Die SPD demonstriert
nicht gerade Glaubwürdigkeit, wenn sie als Opposition im Bund etwas fordert,
was sie in Thüringen trotz bestehender parlamentarischer Mehrheiten verhindert.“
Direkt nach dem Bundesratsbeschluss im April hatte die für
Flüchtlinge zuständige SPD-Abgeordnete Kanis per Presseverlautbarung gefordert,
Thüringen müsse die gesetzlichen Möglichkeiten nun ausschöpfen. „Will die SPD
ihre Glaubwürdigkeit in Thüringen wieder herstellen, wird sie dem Antrag der
Fraktionen der LINKEN und Bündnis 90/Die Grünen in der Juni-Plenarsitzung
zustimmen müssen.“, so Berningers Fazit.
Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion vom 25.05.2011 hat die
Bundestags-Drucksachennummer 17/5912
Residenzpflicht: Landesregierung ignoriert neue Rechtslage und schafft zwei Tage vor Landtagsentscheidung bösartig Tatsachen
(18.05.2011) „Die CDU-SPD-Landesregierung ignoriert die neue bundesgesetzliche Regelung und manifestiert die diskriminierende Einschränkung der Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge“, kommentiert die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Sabine Berninger, die gestern verabschiedete ‚Thüringer Verordnung über den vorübergehenden Aufenthalt von Asylbewerbern außerhalb des Bereichs der Aufenthaltsgestattung’.
Die Landesregierung hat gestern die Verordnung erlassen, die dem Entwurf entspricht, der bereits im vorigen Jahr auch innerhalb der Koalition strittig diskutiert wurde. Damit wird die Residenzpflicht letztlich beibehalten.
Noch im September 2010 hatte der damalige Innenminister Huber die Ausweitung der so genannten Residenzpflicht auf das gesamte Gebiet des Freistaates mit der Begründung abgelehnt, „dass eine generelle Aufhebung der Residenzpflicht in einem Land gegen Bundesrecht verstößt und somit nicht zulässig ist. An diese Rechtslage sind auch wir gebunden“.
Nun hat der Bundesgesetzgeber eben diese Rechtslage geändert, im § 58 Abs. 6 Asylverfahrensgesetz (Artikel 3 Nr. 2) eine Ergänzung eingefügt und klargestellt, ‚dass die Landesregierungen berechtigt sind, die vorübergehende Aufenthaltsgestattung auch auf das gesamte Gebiet ihres Landes zu erweitern. ... Der Regelungsspielraum der Verordnungsgeber soll daher rechtssicher erweitert werden.’ (Begründung des Bundesrates zum Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften)
Die Tatsache, dass die Landesregierung zwei Tage bevor der Landtag Gelegenheit hat, die von den Oppositionsfraktionen eingebrachten Anträge zur Nutzung des gesetzlichen Spielraumes zur Erweiterung der Residenzpflicht zu diskutieren und zu entscheiden, die alte Rechtsverordnung schnell erlässt, nennt Sabine Berninger „bösartig“. Es entstehe der Eindruck, dass damit vollendete Tatsachen durch die Landesregierung geschaffen werden sollten, bevor sich eine parlamentarische Mehrheit für das Recht auf Bewegungsfreiheit ausspricht. „Ich kann nur an die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag appellieren, diese gegen das Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen gerichtete Politik nicht länger mitzutragen und diese Woche im Thüringer Landtag dem Antrag zur Ausweitung der Residenzpflicht auf ganz Thüringen zuzustimmen und die Residenzpflicht in Thüringen zu beseitigen“, so Berninger.
Auch Flüchtlingskinder haben einen Rechtanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket.
Unabhängig
vom Berliner Senatsbeschluss ist der Flüchtlingsrat Berlin "der Auffassung, dass alle in
Deutschland lebenden Flüchtlingskinder jedenfalls über § 6 AsylbLG
(als zur Sicherung der besonderen Bedürfnisse von Kindern gebotene Leistungen) im Hinblick auf die
Grundrechte aus Art. 1 GG (Urteil des BVerfG v. 9.2.2010 zum Grundrecht auf
ein menschenwürdiges Existenzminimum) und Art. 3 GG (Gleichheitsgrundsatz)
und das Recht auf Bildung aus Art. 28 UN-KRK einen Rechtanspruch auf das Bildungspaket haben.Eine Schlechterstellung von Asylbewerber-Kindernbei den Hilfen zum Schul- und Kitabesuch lässt sich schon im Hinblick
auf die inzwischen zweifelhaft gewordene migrationspolitische
Zielsetzungen des AsylbLG und
dessen insbesondere für Kinder völlig
unzureichendes Leistungsniveau nach § 3
AsylbLG nicht mehr rechtfertigen.
Der Regelbedarf für Schulkinder ist nach dem
AsylbLG um bis zu 47 %, die Anteil für den persönlichen Bedarf einschl. des
Bildungsbedarfs ist gegenüber Hartz IV Kindern um bis zu 83 % gekürzt.
Die Regelbedarfe für
AsylbLG-Kinder wurden 1993 von vornherein willkürlich
"ins Blaue hinein" geschätzt
und seitdem nie an die Preisentwicklung angepasst, sie sind daher im Hinblick auf das Urteil des BVerfG v.
9.2.2010 zum Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum
offensichtlich verfassungswidrig.
Zumindest aber sind jetzt umfassend aufstockende
Leistungen nach § 6 AsylbLG zu erbringen.
Vgl. dazu die Stellungnahme des
Berliner Flüchtlingsrates vom 7.2.2011 für den Deutschen Bundestag zur Verfassungsmäßigkeit
des AsylbLG: http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_neue_meldungen.php?sid=521
Es handelt es sich demnach beim Bildungspaket nach
§ 6 AsylbLG unseres Erachtens auch nicht lediglich - anders als der
Berliner Senat annimmt - ,,um eine "freiwillige Leistung" des
Landes. Zutreffend ist nur, dass die
Leistung - ebenso wie auch die Leistungen nach dem
AsylbLG im Übrigen - aus Landesmitteln stammt. Denn anders als bei
Hartz IV beteiligt der Bund sich nicht an den Kosten des AsylbLG.
Bildungspaket
für alle Asylbewerberkinder jetzt bundesweit beantragen!
Wir empfehlen daher, bundesweit für alle
Asylbewerberkinder das Bildungspaket unter Hinweis auf § 6 AsylbLG (oder
ggf. § 2 AsylbLG iVm § 34 SGB XII, insoweit ist der Anspruch ohnehin
klar!) mit den auch für Hartz IV Kinder vorgesehen Formularen zu
beantragen. Mit dem Antrag kann zugleich auch der Protest gegen das
diskriminierende AsylbLG zum Ausdruck gebracht werden. Im Ablehnungsfall dürften
u.E. vor Gericht gute
Chancen bestehen.
Alternativ stellen wir ein eigenes Formular mit Begründung
zur Verfügung, das die in Frage kommenden Leistungen
auflistet (gern zum Anpassen nach Bedarf) http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblgAntrag_Kita_Schulbeihilfe.doc
Zu beachten ist, dass Leistungen des Bildungspakets
nur auf Antrag erbracht werden, und rückwirkende Leistung ab
1.1.2011 nur möglich sind, wenn der Antrag bis 30.04.2011 gestellt wurde.
Residenzpflicht aufheben!
Vielleicht wird das ja eine gemeinsame parlamentarische Initiative der Oppositionsfraktionen im Thüringer Landtag (womöglich diesmal mit Unterstützung durch die SPD?)
Der Flüchtlingsrat Thüringen am 16.04.2011 bei facebook: "Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE. und FDP - die Oppositionsfraktionen im Thüringer Landtag sprechen sich erneut für die Aufhebung der Residenzpflicht aus. Und diesmal scheint es auch Unterstützung von Seiten der mitregierenden SPD zu geben."
Nach geändertem Asylverfahrensgesetz Residenzpflicht in Thüringen aufheben
(15. April 2011) Nachdem heute der Bundesrat einer Änderung des Asylverfahrensgesetzes zugestimmt hat, wonach die Bundesländer berechtigt sind, die Residenzpflicht auf ein gesamtes Bundesland per Rechtsverordnung auszudehnen und damit die Residenzpflicht auf Ebene der Bundesländer de facto selbst abschaffen zu können, kündigt die integrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Sabine Berninger, dazu eine entsprechende parlamentarische Initiative an.
„Bislang begründete die Landesregierung ihr Festhalten an der Residenzpflicht mit vermeintlichen bundesgesetzlichen Zwängen. Diese bestanden zwar bereits für viele andere Bundesländer auch in der Vergangenheit nicht, aber spätestens mit der Entscheidung des Bundestages und des Bundesrates in dieser Woche ist die bisherige Weigerungshaltung der CDU/SPD-Landesregierung rechtlich nicht mehr zu halten“, betont Frau Berninger. Spätestens jetzt seien sowohl der Landtag als auch die Landesregierung aufgefordert, sich zu bekennen. „Entweder, das Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit für alle Menschen garantieren oder festhalten an einer inhumanen und entwürdigenden Regelung der Freiheitsbegrenzung“, so die LINKE Politikerin.
Im vergangenen Jahr hatte der Thüringer Landtag entsprechende parlamentarische Initiativen abgelehnt und dies damit begründet, dass das bisherige Asylverfahrensgesetz eine Ausweitung auf das Gebiet eines gesamten Bundeslandes nicht zulassen würde.
Astrid Rothe-Beinlich (Bündnis 90/Die Grünen): Die Residenzpflicht muss weg!
Dirk Bergner (FDP): FDP wird am Ball bleiben.
Regine Kanis (SPD): Thüringen soll neu geschaffenen Spielraum in Sachen Residenzpflicht ausnutzen.
DIE LINKE thematisiert im Landtag menschenunwürdige Unterbringung von Flüchtlingen
Aktuelle Stunde „Für eine menschenwürdige
Unterbringung von Flüchtlingen in Thüringen“, 23.03.2011
Redemanuskript Sabine Berninger, DIE LINKE.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
„Abolish!“ – Flüchtlinge diskriminierende Gesetze
abschaffen!
So heißt eine bundesweite Kampagne, die am 22. März von
Flüchtlingsorganisationen gestartet wurde und unter anderem die Abschaffung des
verfassungswidrigen Asylbewerberleistungsgesetzes zum Ziel hat.
Was soll dieses Thema hier im Thüringer Landtag, dabei
geht es doch um ein Bundesgesetz. Aber das Thema der Flüchtlinge diskriminierenden
Gesetze und Regelungen hat GERADE auch Relevanz für Thüringen:
Noch
immer hält die Thüringer Landesregierung und mit ihr die Fraktionen von CDU und
SPD an der Residenzpflicht fest, die Flüchtlingen nachgewiesenermaßen UNNÖTIGERWEISE
- einzig mit dem Ziel der Einschränkung der Bewegungsfreiheit – das
Menschenrecht auf Freizügigkeit
nach Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vorenthält.
Noch immer hält Thüringen
am Sachleistungsprinzip und den unsäglichen so genannten Wertgutscheinen fest.
Gutscheine, mit denen Flüchtlinge - denen ohnehin durch das diskriminierende
Asylbewerberleistungsgesetz erheblich weniger
Leistungen als das verfassungswidrige Existenzminimum nach Hartz IV zugestanden
werden - Ihre Lebensmittel, Kleidung etc. nur in bestimmten, oft nicht den
preiswertesten Geschäften einkaufen dürfen und damit die Leistungen noch
weniger, nämlich in der Summe bis zu 50 Prozent weniger wert sind.
Noch immer verpflichtet das
Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz als eines der wenigen Landesaufnahmegesetze
die Kommunen, Gemeinschaftsunterkünfte einzurichten. Es findet sich in diesem
Gesetz explizit die Soll-Bestimmung des Asylverfahrensgesetzes wieder, nach der
Flüchtlinge grundsätzlich in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden
sollen, VERGEBLICH aber sucht man den Wortlaut des § 53 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG:
"Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange des
Ausländers zu berücksichtigen.", was dazu führt, dass in vielen Kommunen
über die bundesgesetzlich geregelte Ermessensentscheidung überhaupt nicht erst
nachgedacht wird.
All das führt dazu, dass
Thüringen im bundesweiten Vergleich am Ende der Statistik zu finden ist: Insgesamt
waren zum 31.12.2009 insgesamt 59 % der
Flüchtlinge in so genannten „Gemeinschaftsunterkünften“
untergebracht (darunter fast 40 Prozent der Kinder bis 14 Jahre / 627 Kinder
mussten in Lagern leben, meine Damen und Herren!) Im bundesweiten Vergleich lebten
nur ca. 34 % der Flüchtlinge in Lagern.
Die
Unterbringungspolitik bleibt - auch mit der SPD in der Landesregierung - restriktiv.
Und das, obwohl bereits 1999 das
Verwaltungsgericht Meiningen in einem Urteil zu der Auffassung kam, dass: „nach
dem Ausländerrecht keine gesetzliche Pflicht des Ausländers [besteht],
in einer bestimmten Unterkunft zu wohnen“.
Der Landrat des Landkreises
Schmalkalden-Meiningen zeigte sich kürzlich im mdr-Fernsehen entrüstet darüber,
dass er vom Betreiber des Lagers Zella-Mehlis bei seinen Besuchen immer nur ein
besonders hergerichtetes Zimmer präsentiert bekommen hatte – sein Fazit aber:
weiter so.
Auch die Landesregierung
agiert nach diesem Motto: obwohl im vergangenen Sommer so genannte
Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte in Kraft traten, obwohl der
Betreibervertrag in Zella-Mehlis am 31. März ausläuft, hält der Landkreis an
diesem maroden Gebäude, an mit Schwarzschimmel befallen Wänden, an kalten und
feuchten Räumen im Winter, fest.
Trotz dieses katastrophalen
Zustandes bleibt das Lager in Zella-Mehlis bestehen und die Landesregierung
sieht tatenlos zu.
Es geht uns aber nicht nur
um die „ganz schlimmen“ Unterkünfte, auch Flüchtlingslager, deren Wohnungen
saniert sind und wo vor der Eingangstür Blumenrabatten angelegt und ein
Spielplatz errichtet wurde, sind und bleiben Lager, die die Menschen isolieren,
Integration und Teilhabe am sozialen Leben verhindern und die Flüchtlinge
abstempeln als Menschen, die nicht dazugehören.
„Menschenunwürdige
Unterbringungssituation von Flüchtlingen in Thüringen beenden“ – so sollte
diese Aktuelle Stunde eigentlich heißen. Das wurde von der Landtagsverwaltung
wegen des negativ bewertenden Duktus bemängelt. NATÜRLICH aber wollte meine
Fraktion schon mit dem Titel der aktuellen Stunde eine Bewertung ausdrücken.
Und die Unterbringung der Flüchtlinge in Lagern – egal ob frisch saniert oder
marode – IST nicht anders als negativ zu bewerten.
Und deshalb wird DIE LINKE
gemeinsam mit den Flüchtlingsorganisationen an diese Bewertung auch weiterhin (und
nicht nur anlässlich des Internationalen Tages gegen Rassismus) die Forderung knüpfen und immer wieder
thematisieren und auch morgen bei der Demo in Meiningen thematisieren:
Menschenunwürdige
Unterbringungssituation von Flüchtlingen in Thüringen beenden! Diskriminierende
Gesetze abschaffen und Menschen endlich wie Menschen behandeln!
(20.03.2011) Aus Anlass des Internationalen Tages gegen Rassismus am morgigen 21. März erklärt DIE LINKE ihre Unterstützung für den bundesweiten Aktionstag „Abolish“ zur Abschaffung der Flüchtlinge diskriminierenden Gesetze und Regelungen.
Die flüchtlingspolitische Sprecherin, Sabine Berninger, verweist auf die Forderung nach Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, das als Sondergesetz Flüchtlingen fast 50 Prozent weniger Leistungen als das verfassungswidrige Existenzminimum nach Hartz IV zugesteht. In Thüringen richten sich die landesweiten Aktionen insbesondere gegen die menschenunwürdige Unterbringung in lagerähnlichen Gemeinschaftsunterkünften, was auch von der Linksfraktion im Rahmen einer Aktuellen Stunde in dieser Woche im Landtag thematisiert wird.
„Die Unterbringungsbedingungen sind in Thüringen zum Teil katastrophal und skandalös. Erbärmliche bauliche Zustände, soziale und örtliche Isolation sowie Wohnformen, die individuelle Lebensgestaltung und den Schutz der persönlichsten Intimsphäre ausschließen, sind eher die Regel als die Ausnahme“, sagt Sabine Berninger. In einzelnen Unterkünften funktionierten sogar Heizungen nur eingeschränkt, seien Fenster undicht und zum Teil eine erhebliche Schimmelbelastung festzustellen.
Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften führe in der Kombination mit den diskriminierenden Regelungen zur Residenzpflicht und im Asylbewerberleistungsgesetz zur Isolation von Flüchtlingen mit erheblichen Auswirkungen insbesondere auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
„Mit dieser Diskriminierung werden Vorurteile über Flüchtlinge und rassistische Einstellungen eher noch verstärkt, weil gesetzlich und verwaltungspraktisch Flüchtlinge zu Menschen mit weniger Rechten gemacht werden“, kritisiert Berninger.
Die Fraktion DIE LINKE unterstützt den Aufruf von Flüchtlingsorganisationen zur Demonstration „break isolation - das Flüchtlingslager in Zella-Mehlis schließen“ am Donnerstag, 24. März, 14 Uhr, in Meiningen. Informationen zur Demonstration sind zu finden unter: http://thevoiceforum.org/node/2007
Landtag lehnt humanitäres Bleiberecht ab:
Einmal mehr hat der Thüringer Landtag eine Initiative für eine menschlichere Flüchtlingspolitik - den Antrag
"Für ein humanitäres Bleiberecht" - (mit den Stimmen von CDU, SPD,
FDP) abgelehnt. Die Mehrheit von SPD und CDU verhinderte sogar die Überweisung
des Antrags zur weiteren Debatte in den Innenausschuss.

Die Plenardebatte kann noch bis etwa Mitte Februar online hier verfolgt werden.
Humanitäres Bleiberecht dringend notwendig
„Flüchtlinge, die seit vielen Jahren ohne gesicherten
Aufenthaltsstatus und mit erheblichen Einschränkungen in der Bundesrepublik
leben, brauchen endlich eine Perspektive. Die von den Innenministern der Länder
erst kürzlich beschlossene Regelung für gut ausgebildete Jugendliche ist alles
andere als humanitär, sie ist egoistisch, wirtschaftlich motiviert und
unmenschlich“, so Sabine Berninger, migrationspolitische Sprecherin.
Die Abgeordnete kündigt eine parlamentarische Initiative für
den Thüringer Landtag an, mit der vor allem auch der Beschluss der
Innenministerkonferenz vom 18. November kritisiert wird. Dieser sei ein
untaugliches Instrument für ein notwendiges menschenrechtlich begründetes
Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge. Kritikwürdig seien auch die dem
Beschluss zugrunde liegenden inländisch motivierten wirtschaftlichen und
fiskalischen Überlegungen.
Die LINKE fordert mit dem Antrag ein Bleiberecht für
Menschen, die sich seit mindestens vier Jahren in der Bundesrepublik
nachweislich aufhalten – für minderjährige Kinder oder Menschen mit
Beeinträchtigung entsprechend kürzer. Auch sollen Opfer rechtsextrem und
rassistisch motivierter Gewalttaten ein Bleiberecht erhalten.
„Menschen über lange Zeit den vollständigen Zugang zu einer
Gesellschaft und damit auch Möglichkeiten der Integration zu verweigern, ist
ein unmenschlicher Akt. Die ständige Ungewissheit, die Einschränkungen der
Bewegungsfreiheit und des Zugangs zu Arbeit, Leistungen bis zu 50 Prozent unter
dem gesetzlichen Existenzminimum von Hartz IV sind insbesondere für Familien
mit Kindern ein nicht länger hinnehmbarer Zustand“, betont Frau Berninger.
Notwendig sei eine niedrigschwellige und gleitende gesetzliche
Bleiberechtsregelung, „die den Kriterien eines humanitären Umgangs mit Menschen
gerecht wird und auch dem entspricht, was in den vergangenen Wochen von
politisch Verantwortlichen in gut klingenden Statements zum Thema Integration
gesagt wurde“, begründet Sabine Berninger die Initiative der Fraktion DIE
LINKE.
Auch flüchtlingspolitische Haushaltsanträge scheiterten an den Stimmen der Regierungskoalition
Ebenso wie alle anderen Änderungsanträge der Opposition im Thüringer Landtag scheiierten auch die flüchtlingspolitischen Änderungsanträge zum Thüringer Landeshaushalt 2011.
Nachdem Sabine Berninger die Anträge begründet hatte, war Abgeordneten der SPD-Fraktion wohl die Dringlichkeit des Antrages zum psychosozialen Beratungszentrum Refugio in Jena deutlich geworden. Aber weder die Gespräche einzelner Sozialdemokraten noch Sabine Berningers eindringliche persönliche Bitten an CDU-Abgeordnete fruchteten. Die CDU war nicht bereit, 50.000 € zur Sicherung dieser wichtigen Arbeit bereitzustellen, obwohl Berninger die Deckungsfähigkeit aus einem anderen Haushaltstitel des Innenministeriums belegen konnte. Und so lehnte die Koalition auch diesen Antrag ab.
Sabine Berningers Rede finden Sie hier.
Das Asylbewerberleistungsgesetz ist verfassungswidrig und gehört abgeschafft.
(30.11.2010) Zur Entscheidung der Arbeits- und Sozialminister der Länder, dass die
Bundesregierung die Leistungsregelsätze für Asylsuchende nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz überprüfen soll, erklärt die flüchtlingspolitische
Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Sabine Berninger:
„Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wäre die Bundesregierung zu einerjährlichen Prüfung der Regelsatzhöhen verpflichtet. Offenkundig sind die
Prüfungen nicht erfolgt, schließlich werden - trotz wiederholter
Gesetzesänderungen – die Höhen der Leistungen nach wie vor in DM benannt. Dass
nun, nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (bereits im Februar),
Ende November erst ein Antrag auf Prüfung nötig ist, ist schon perfide.“
Offensichtlich wurde der menschenunwürdige Umgang mit Asylsuchenden durch eine
Aussage der Bundesregierung auf eine Antwort der LINKEN im Bundestag, aus der
hervorgeht, dass die Höhe der Leistungen verfassungswidrig ist“.
Den Antrag der Arbeits- und Sozialminister bezeichnet Berninger als „einen kleinen Schritt in die richtige Richtung, der aber nicht darüber hinwegtäuschen
kann, dass das Asylbewerberleistungsgesetz ein diskriminierendes Sondergesetz
ist, das Flüchtlingen die Gewährleistung eines menschenwürdigen
Existenzminimums vorenthält“.
Sabine Berninger abschließend: „Der Anspruch auf Gewährleistung einesmenschenwürdigen Existenzminimums gehört zu den Menschenrechten. Und die
Menschenrechte sind unteilbar. Asylsuchenden über vier Jahre hinweg eine
Absenkung der Leistungen weit unterhalb des gesetzlichen Existenzminimums
zuzumuten, ist unmenschlich.“
Preis für die größtmögliche Gemeinheit des Thüringer Flüchtlingsrates übergeben
(29.11.2010) "'Mit Zähneknirschen'
nahmen heute die Abgeordneten Peter Metz und Matthias Hey (Vorsitzender des
Innenausschuss im Thüringer Landtag) für die SPD-Landtagsfraktion den
Negativpreis "Preis für die größtmögliche Gemeinheit" des FlüchtlingsratThüringen e.V. entgegen.
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Der Preis wurde verliehen, weil die SPD selbst in der Landtagsdebatte um einen
FDP-Antrag zur Aufhebung der Residenzpflicht ausgeführt hatte, dass die
Residenzpflicht zu sozialer Ausgrenzung und Isolation, zu Kriminalisierung und
Stigmatisierung durch sehr häufige polizeiliche Kontrollen und zu hohem
bürokratischen Aufwand führe, UM DANN GEGEN DEN ANTRAG ZU STIMMEN.", so der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. bei facebook.
Flüchtlinge vor rassistisch motiviertem „Besuch“ schützen
(4.11.2010) „Was sich hinter dem für morgen angekündigten ‚Besuch’ von rechtsextremen Kadern der NPD in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Gerstungen verbirgt, ist in der Argumentationshilfe für Funktionsträger der NPD nachzulesen. Es geht
um Stimmungsmache gegen Flüchtlinge und ein gesellschaftliches Klima, diese Menschen erneut zu vertreiben“, so die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Sabine Berninger.
„Der Landkreis ist nicht nur aufgefordert, Flüchtlinge am morgigen Tag vor dem rassistisch motivierten ‚Besuch’ zu schützen, sondern auch einen Beitrag zu leisten, dass Rassismus keinen Widerhall in der Bevölkerung findet“, so die Abgeordnete weiter. Notwendig seien eine andere Unterbringung von Flüchtlingen, die Auflösung menschenunwürdiger Unterbringungseinrichtungen, wie der Gemeinschaftsunterkunft in Gerstungen, und damit verbunden eine stärkere
Integration von Flüchtlingen in die Gesellschaft hinein. So könne wirksam beigetragen werden, dass die menschenverachtende Politik und Ideologie keine Basis finden.
Die Provokation der NPD morgen in Gerstungen müsse auch ein Signal an die demokratische Öffentlichkeit sein, sich am Samstag in Vacha dem rechtsextremen Fackelmarsch friedlich in den Weg zu
stellen. „Rechtsextremismus und Rassismus dürfen keinen Platz finden – weder auf öffentlichen Straßen noch in den Köpfen der Menschen“, betont die LINKE Politikerin.
Mit Nachdruck fordert Sabine Berninger die Landesregierung auf, das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, „damit die Zivilgesellschaft Unterstützung erhält, sich gegen derartige Umtriebe der NPD aufzulehnen“.
SPD-Landtagsfraktion wird mit dem Preis für die größtmögliche Gemeinheit des Thüringer Flüchtlingsrates "ausgezeichnet"! (hier geht's zum Bericht der Thüringer Allgemeinen)
Mit Diskriminierung macht man keinen Staat!
(01.10.2010) "Am heutigen Tag des Flüchtlings darf nicht über Integration schwadroniert werden, sondern es muss über den Abbau bestehender Diskriminierung von Flüchtlingen gesprochen werden", sagte die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Sabine Berninger.
Die LINKE-Abgeordnete begrüßt die zunehmende Kritik an der praktizierten
Flüchtlingspolitik, die von Religionsgemeinschaften, Wohlfahrtsverbänden und anderen gesellschaftlichen Organisationen öffentlich geäußert wird. Darauf hoffe sie auch in der Frage der Sicherung des Lebensunterhaltes für Flüchtlinge angesichts der aktuellen
Hartz-IV-Debatte. "Es müssen nun auch die Letzten begreifen, dass ein Kind nicht von monatlich 112 Euro leben kann." Das ist der Betrag, der Kindern von Flüchtlingen bis zum sechsten Lebensjahr zustehe. "Es bleibt
ein Skandal, dass das Existenzminimum vom Rechtsstatus abhängig ist. Das entwürdigende Asylbewerberleistungsgesetz gehört abgeschafft, und es
muss endlich anerkannt werden, dass jeder Mensch ein Recht auf Sicherung seiner Existenz und auf ein Mindestmaß an sozialer und kultureller Teilhabe hat", sagte die Migrationspolitikerin.
Sie fordert die Landesregierung auf, den Tag des Flüchtlings zu einer wirklichen Trendwende in der Flüchtlingspolitik in Thüringen zu nutzen: "Weg von Diskriminierung und Ausgrenzung, hin zu gleichberechtigter Teilhabe, die erst Integration ermöglicht. Residenzpflicht, Wertgutscheine, Lager und Gemeinschaftsunterkünfte - es gibt genug Baustellen, die es zur Verbesserung der Lebenssituation von Flüchtlingen
anzugehen gilt."Nicht ohne Grund sei in diesem Jahr das Motto des bundesweiten Tages des
Flüchtlings, der alljährlich im Rahmen der Interkulturellen Woche begangen wird, "Mit Diskriminierung macht man keinen Staat". Die Entscheidung von CDU und SPD in Thüringen, an der Residenzpflicht weiter
festhalten zu wollen, "zeigt, wie notwendig ein solches Motto ist. Grundlegend in der Flüchtlingspolitik in Thüringen bleibt die Diskriminierung von Menschen, die ihr Herkunftsland aufgrund fehlender existenzieller Lebensperspektive verlassen mussten", so Berninger weiter.
Fortgesetzte Diskriminierung von Flüchtlingen wegen arithmetischen Koalitionskompromisses
Zur Beratung und Abstimmung des FDP-Antrages zur Abschaffung der Residenzpflicht erklärt die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Sabine Berninger, am 10.09.2010:
"Es ist absurd. Eine Mehrheit im Thüringer Landtag spricht sich für die Abschaffung der Residenzpflicht aus, bei der anschließenden Abstimmung stimmen die Abgeordneten der CDU und der SPD aber dagegen. So werden Flüchtlinge Opfer einer fortgesetzten Diskriminierung wegen eines arithmetischen Koalitionskompromisses."
Odyssee von Flüchtlingen wird durch Grenzbehörden fortgesetzt
Mit
mehreren Briefen hat sich die Sprecherin für Migrations- und
Integrationspolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag in der
vergangenen Woche an den Thüringer Innenminister, den Thüringer
Ausländerbeauftragten, den Präsidenten des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration mit der Bitte um Unterstützung gewandt.
Hintergrund
sind Probleme, die Flüchtlinge häufig auf dem Weg von den bundesdeutschen
Grenzbehörden in die Erstaufnahmeeinrichtung im thüringischen Eisenberg haben.
„In einem
beispielhaften Fall war dem betreffenden Flüchtling von den
BehördenmitarbeiterInnen am Frankfurter Flughafen die (etwa 140 km von
Eisenberg entfernte) Stadt Eisenach als Ort der Erstaufnahmeeinrichtung
aufgeschrieben worden; in einem anderen Fall erreichte ein afrikanischer
Flüchtling den Bahnhof in Jena (die Entfernung von Jena nach Eisenach beträgt
etwa 26 km) erst so spät am Abend, dass mit dem Öffentlichen Personennahverkehr
kein Weiterkommen nach Eisenberg mehr möglich war.“
Berninger
bittet die AdressatInnen in ihren Briefen darum, „Ihren Einfluss auf die
Grenzbehörden dahin gehend geltend zu machen“, dass künftig Flüchtlinge in den
richtigen Ort geschickt werden und dass darauf geachtet wird, dass die
Aufnahmeeinrichtung auch tatsächlich am Reisetag mit öffentlichen
Verkehrsmitteln erreichbar ist.
Die
Abgeordnete hofft, bei den Angeschriebenen auf Verständnis zu stoßen und
Unterstützung zu erhalten. „Keinem dieser Verantwortlichen kann daran gelegen
sein, dass Flüchtlingen (die gerade erst aus den verschiedensten Notsituationen
in dem Land angekommen sind, in dem sie sich Schutz erhoffen, die häufig sich
weder in der Landes- noch mittels in der deutschen Bevölkerung geläufigen
Fremdsprachen verständigen können und die zudem in vielen Fällen eine Odyssee
der Flucht hinter sich haben) durch Unachtsamkeit oder oberflächliche
Bearbeitung derartige Schwierigkeiten bereitet werden.“
„Mehrere“ ist nicht „Alle“? Landesregierung
argumentiert fadenscheinig! „Mehrere“ kann „alle“ heißen.
Mittels einer gutachterlichen
Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes will Sabine Berninger, Sprecherin
für Migrations- und Integrationspolitk der Fraktion DIE LINKE im Thüringer
Landtag nun einen Streitpunkt zwischen Opposition und Landesregierung bezüglich
der umstrittenen Residenzpflicht aufklären.
„Die
Landesregierung argumentiert fadenscheinig, sie hätte nicht die Kompetenz, die
so genannte Residenzpflicht auf das Gebiet des gesamten Freistaates
auszudehnen, weil der entsprechende § 58 Abs. 6
Asylverfahrensgesetz lediglich die Möglichkeit eröffne, den erlaubnisfreien
Aufenthalt auf die Bezirke mehrerer Ausländerbehörden zu regeln. Dort stehe schließlich
nicht ‚alle’.“
Diese
„Argumentation“ bezeichnet Berninger als fadenscheinig und abstrus:
Bundesländer wie Brandenburg oder Berlin reden (und regeln zum Teil) sogar über
Bundeslandgrenzen übergreifende Regelungen, dabei gilt dort dasselbe
Bundesgesetz wie in Thüringen.
„Hinter
dieser verqueren Logik will man bloß verstecken, dass man gegen die
Bestrebungen einiger CDU-Abgeordneter nicht ankommt, die die bisher geltende
Regelung am liebsten beibehalten wollen.“, so die Abgeordnete.
„Aber es gibt kein belastbares Argument für die Beibehaltung der gegen
Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verstoßenden Einschränkung
der Bewegungsfreiheit. Und auch die nun geplante Ausweitung auf nur einige
Landkreise und kreisfreie Städte lässt sich nicht logisch, sondern
ausschließlich ideologisch begründen. Und dass die Sozialdemokraten dies
mitmachen und fadenscheinig kleinreden wollen, enttäuscht einmal mehr."
Landesregierung argumentiert weiter fadenscheinig gegen Lockerung der Residenzpflicht
Mit einem Thüringen-Kuchen und einem Quiz machte der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. heute morgen vor der Sitzung des Innenausschuss im Landtag erneut auf die Problematik "Residenzpflicht" aufmerksam. Genützt hat es nicht: die Regierungsfraktionen bleiben mit fadenscheinigen "Argumenten" bei ihrem "Nein" zu einer Ausweitung auf den gesamten Freistaat, auch eine bundesweite Abschaffung der im Asylverfahrensgesetz festgeschriebenen Einschränkung der Bewegungsfreiheit ist mit der schwarz-rosa Koalition in Thüringen nicht zu machen.
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Quiz und Kuchen hatten miteinander zu tun: im Quiz sollten sich die Abgeordneten vorstellen, sie seien "Residenzpflicht-Betroffene", und dann erraten, in welche Landkreise sie nach den Vorstellungen (Verordnungsentwurf) der Landesregierung künftig erlaubnisfrei reisen können. Vom Kuchen bekamen sie nur Stücke aus den für sie (dann) zugänglichen Landkreisen und kreisfreien Städten ab.
Ein Statement zum Thema finden Sie hier.
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Klares Signal für ein Menschenrecht gefordert
Am kommenden Freitag wird der Innenausschuss erneut den Antrag der Fraktion der FDP zur so genannten Residenzpflicht beraten. Während der Parlamentsferien hatten zahlreiche ExpertInnen Gelegenheit, während einer schriftlichen Anhörung zum Antrag Stellung zu nehmen, eine große Mehrheit der Fachleute sprach sich gegen die Residenzpflicht und für eine Ausdehnung der Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf das Gebiet des gesamten Freistaates Thüringen aus. Dass dies eine Möglichkeit ist, die die Landesregierung zur Erleichterung der Lebensbedingungen für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge umsetzen kann, beweist die Praxis in zahlreichen Bundesländern. Beispielsweise Berlin und Brandenburg haben sogar darüber hinausgehende Regelungen getroffen. Dort können sich Flüchtlinge innerhalb der Landesgrenzen erlaubnisfrei bewegen und sogar, dank gegenseitig abgestimmter Erlasse, auch darüber hinaus: seit Donnerstag können die Betroffenen in Berlin und Brandenburg eine Dauererlaubnis beantragen, um sich auch im jeweiligen Nachbarland frei bewegen zu können (http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/fluechtlinge-duerfen-brandenburg-besuchen/).
Ein solches klares Signal für ein Menschenrecht verlangt die Linksfraktion auch von der Thüringer Landesregierung: http://www.die-linke-thl.de/presse/pm2010/pm20100805a.html
Skandalöse Abschiebung eines palästinensischen Flüchtlings durch Thüringer Behörden thematisiert Sabine Berninger im Landtagsplenum
Nach Informationen des Flüchtlingsrates
Thüringen e.V. wurde am Abend des 18. Mai 2010 ein palästinensischer Flüchtling
aus dem Landkreis Gotha nach Jordanien abgeschoben.
„Seit seiner Ankunft in
Amman/ Jordanien befindet er sich im jordanischen Polizeigewahrsam. Völlig
ungeklärt ist, wie er überhaupt von Amman in die Palästinensischen Gebiete
(Westbank) einreisen soll. Der Reiseweg ist ungeklärt und die Lebenssituation
gefährlich. Bundesweit sind aus diesem Grund keinerlei Abschiebungen von
palästinensischen Flüchtlingen bekannt.“, so der Thüringer Flüchtlingsrat in
einer Pressemitteilung.
Im Vorfeld der Abschiebung
hatte das Verwaltungsgericht Meinungen - trotz der Feststellung, es gelte
generell, dass „eine Ausreise aus palästinensischen Gebieten (Westbank und
Gaza-Streifen) auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des
Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden kann“ - einen
kurzfristig gestellten Eilantrag auf Abschiebeschutz abgelehnt.
Diese skandalöse Entscheidung wird nun durch eine mündliche Anfrage nächste Woche Thema im Landtag. Sabine Berninger will von der Landesregierung wissen:
Ob es zutrifft, dass dieser Vorgang im Bundesgebiet derzeit einmalig ist bzw. Abschiebungen nach Jordanien/in das
Westjordanland derzeit aufgrund des unsicheren Reiseweges durch die
Behörden im gesamten Bundesgebiet nicht durchgeführt werden bzw. ob der
Landesregierung weitere Fälle von Abschiebungen in die palästinensischen
Gebiete bekannt sind.
Wie, insbesondere vor dem Hintergrund der im Dezember 2008 durch eine Entscheidung des VG Meiningen in letzter
Minute verhinderten Abschiebung eines palästinensischen Flüchtlings durch die
Ausländerbehörde Eisenach, die Entscheidung der Ausländerbehörde des
Landkreises Gotha als auch des Verwaltungsgerichtes Meiningen, die
Abschiebung trotz des bekanntermaßen unsicheren Reiseweges durchzuführen
bzw. zuzulassen, durch die Landesregierung bewertet wird.
Ob es zutrifft, dass dem seit 1999 in Deutschland lebenden, nun abgeschobenen Flüchtling, bisher ein Bleiberecht verweigert wurde, weil
die deutschen Behörden seine Angaben zur Identität und seine
Personaldokumente nicht für glaubhaft befanden und dass er jetzt mit genau
diesen Dokumenten abgeschoben wurde, die bislang der Grund dafür waren,
ihm eine aufenthaltsrechtliche Perspektive in Deutschland zu verweigern.
Ob sich die Landesregierung vor diesem Hintergrund, dass sich Herr Al-Masharga seit seiner Ankunft in Amman in jordanischem
Polizeigewahrsam befindet, für eine sofortige Rücküberstellung nach
Deutschland einsetzen wird und wie sie ihre Auffassung begründet.
Pressemitteilung des Flüchtlingsrates Thüringen vom 19. Mai 2010:
Abschiebung
eines palästinensischen Flüchtlings aus Thüringen erfolgt!
Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgericht Meiningen ist skandalös
Flüchtlingsrat fordert sofortige Rücküberstellung nach Deutschland
Gestern Abend, am 18.05.2010, ist der palästinensiche Flüchtling Adna Al-Masharga aus dem thüringischen Waltershausen, Landkreis Gotha, von Polizeibeamten abgeholt und nach Jordanien abgeschoben worden. Seit seiner Ankunft in Amman/ Jordanien befindet er sich im jordanischen Polizeigewahrsam. Völlig ungeklärt ist, wie er überhaupt von Amman in die Palästinensichen Gebiete (Westbank) einreisen soll. Der Reiseweg ist ungeklärt und die Lebenssituation gefährlich. Bundesweit sind aus diesem Grund keinerlei Abschiebungen von palästinensischen Flüchtlingen bekannt.
Dessen ungeachtet hat das Verwaltungsgericht Meiningen einen gestern noch eingelegeten Eilantrag zum Abschiebeschutz abgelehnt. Das Gericht hat festgestellt: „Auf Strassen in der Westbank ist es vereinzelt zu
Schüssen auf vorbeifahrende Fahrzeuge gekommen. Generell gilt daher, dass Reisen in und eine Ausreise aus palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza-Streifen) auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertre-tungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden können“. Offensichtlich hat es – auch in Kenntnis dessen - weder die Ausländerbehörde Gotha, das Thüringer Landesverwaltungsamt noch das VG Meiningen interessiert, wie Herr Al-Masharga überhaupt in die Westbank einreisen können soll.
„Es ist ein Skandal, dass Adnan Al-Masharga abgeschoben wurde. Wir fordern die sofortige Rücküberstellung nach Deutschland!“ so Christine Rehklau vom Flüchtlingsrat Thüringen.
Herr Al-Masharga lebt seit 1999 in Deutschland. Ein Bleiberecht ist ihm verweigert wurden, weil die deutschen Behörden seine Angaben zur Identität und seine Personaldokumente nicht für glaubhaft befanden.
Besonders perfide ist, dass er offensichtlich genau mit diesen Dokumenten jetzt abgeschoben wurde, die bislang der Grund dafür waren, ihm eine aufenthaltsrechtliche Perspektive in Deutschland zu verweigern.
SPD beteiligt sich an inhumaner Flüchtlingspolitik - Ablehnung der Förderung für psychosoziales Zentrum ist einSkandal!
„Die Ablehnung einer institutionellen Förderung für Refugio,
dem psychoszialen Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge, ist ein politischer
Skandal“, kommentiert die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE
LINKE, Sabine Berninger, die heutige Entscheidung im Thüringer Landtag.
DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen haben gemeinsam
beantragt, dem Zentrum jährlich 30.000 Euro an institutioneller Förderung
zuzugestehen. Das hierfür notwendige Geld war in der Hauptgruppe ohne weiteres
darstellbar und hätte keine Aufstockung des Haushaltes zur Folgegehabt.
„Haushalterische Überlegungen konnten keine Rolle für die Ablehnungspielen. Deswegen kann ich die mehrheitliche Ablehnung durch CDU, FDP und auch
die SPD nur als Verweigerung dringend benötigter und gesetzlich
vorgeschriebener psychosozialer Beratung von Flüchtlingen interpretieren. Dass
die SPD sich an dieser inhumanen Flüchtlingspolitik beteiligt, ist
erschreckend. Noch vor der Wahl versprach die SPD gegenüber
Flüchtlingsorganisationen eine wesentliche Verbesserung der Beratungsstrukturenfür Flüchtlinge.“, so Berninger.
"Enttäuschend ist auch die Ablehnung durch die Abgeordneten Lehmann, Tasch, Walsmann und Lieberknecht (damals
Sozialministerin), die vor nicht einmal eineinhalb Jahren die Einrichtung eines
psychosozialen Zentrums mit einem einstimmigem Beschluss im Gleichstellungsausschuss
unterstützt hatten. So sieht die Halbwertzeit einer so genanntenchristlich-sozialen Politik aus."
Etwa 450 Therapie- und 150Beratungsgespräche führte Refugio Thüringen mit Flüchtlingen im Jahr 2009
durch. Das Psychosoziale Zentrum betreut damit einen Teil der nach
verschiedensten Untersuchungen etwa 40% traumatisierten unter den in der
Bundesrepublik lebenden Flüchtlingen. Ohne institutionelle Förderung droht dem
Zentrum aufgrund zurückgehender Fördermittel das Aus.
Haushaltsdebatte - Änderungen in der Thüringer Flüchtlingspolitik beantragt
Mit je einem Änderungs- sowie einem Entschließungsantrag zum Landeshaushalt will DIE LINKE Änderungen in der Thüringer Flüchtlingspolitik erreichen. Gemeinsam mit den Bündnis-Grünen beantragt DIE LINKE die institutionelle Förderung des Psychosozialen Zentrums für Flüchtlinge "Refugio" in Jena. Ein besseres Beratungsangebot für Asylsuchende und AusländerInnen will DIE LINKE durch mindestens vier Beratungsstellen in Thüringen erreichen, dies ist Bestandteil eines Entschließungsantrages der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag mit dem Titel "Zivilgesellschaft und Rechtstaatlichkeit stärken".
Die migrations- und integrationspolitische Sprecherin der Fraktion, Sabine Berninger, versuchte in der Haushaltsdebatte zum Etat des Thüringer Innenministeriums, diese Forderungen den Abgeordneten so zu vermitteln:
Sehr
geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
Menschlichkeit
ist keine Frage des Geldes und Menschenwürde darf nicht da ihre Grenze finden,
wo die Bereitschaft endet, Geld auszugeben.
„Eine qualifizierte undprofessionelle Flüchtlingssozialarbeit ist dringend geboten. Art und Umfang von
Betreuung und Unterstützung wollen wir verbessern.“
Meine Damen
und Herren der SPD, die letzten beiden Sätze sind ihre Ankündigungen gegenüber dem
Flüchtlingsrat Thüringen für ihre Politik nach der Landtagswahl. Diesen Ankündigungen
können Sie heute endlich Taten folgen lassen.
ZumBeispiel bei unserem Antrag in Drucksache 5/847.
450
Therapie- und 150 Beratungsgespräche mit Flüchtlingen führte Refugio Thüringen
2009 durch. Ohne dass die Kommunen, außer der Stadt Jena, dafür Finanzmittel aufbringen
mussten. Das Psychosoziale Zentrum
betreut damit einen Teil der etwa 40% Traumatisierten unter den in der
Bundesrepublik lebenden Flüchtlingen.
Sollte
Refugio seine Arbeit einstellen müssen, bedeutete dies in der Folge erhebliche
Kosten für bei niedergelassenen Ärzten durchzuführende Traumatherapien. Medizinische
Leistungen, zu denen Landkreise und kreisfreie Städte verpflichtet sind, die
aber in der Praxis nur schwerlich finanziert werden und oft auch am Mangel
besonders qualifizierter Fachärzte und Psychotherapeuten scheitern.
Es sollte Ihnenbewusst sein, dass ein Wegfall notwendiger Therapien und Beratungen zu
Krankheitsverfestigungen und Folgeerkrankungen führen würde, mit einer ungleich
höheren finanziellen Belastung in der Zukunft.
Genaudieser Wegfall droht, wenn das Psychosoziale Zentrum nicht zurückgehende
Fördermittel durch eine institutionelle Basisförderung kompensieren kann.
30.000 Euro
beantragen die Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen hierfür. Nicht
zusätzlich, sondern als Zusicherung im Haushalt aus den zur Verfügung stehenden
Mitteln im Titel „Krankenhilfe für ausländische Flüchtlinge“.
Eserscheint eigentlich unvorstellbar, dass Sie diesem Antrag ihre Zustimmung
verweigern werden. Einige Kolleginnen, ich kann nicht sehen, ob sie jetzt alle
im Raum sind, möchte ich ganz persönlich ansprechen: sehr geehrte Frau
Lieberknecht, sehr geehrte Frau Lehmann (ist leider nicht da), sehr geehrte
Frau Tasch (auch nicht), Frau Walsmann (ebenfalls nicht hier) und sehr geehrte
Frau Pelke (die ist auch leider nicht da)!
Insbesondere
von diesen 5 als Beteiligte bei der Anhörung und der Debatte im
Gleichstellungsausschuss in 2008 erwarte ich Zustimmung, ebenso wie Sie den vom
Ausschuss formulierten Handlungsbedarfen und der Forderung „Finanzierung eines
psychosozialen Zentrums für Flüchtlinge“ zugestimmt hatten (DS 4/4608). Sie
sollen dieser Forderung jetzt eine Tat folgen lassen!
Meine Damen und Herren,
spätestens
aus der schon erwähnten Debatte 2008 im Gleichstellungsausschuss wissen Sie: es
fehlt in Thüringen an einem ausreichenden Angebot für die Beratung von Flüchtlingen.
Migrationsberatungsstellen
stehen in erster Linie denen offen, deren Aufenthalt sich auch rechtlich bereits
verfestigt hat, der Bedarf ist aber viel größer. Die
engagierten Menschen aus Flüchtlingsorganisationen, Kirchen etc. können nur
einen kleinen Teil des Bedarfes abdecken.
Gerade auch
vor dem Hintergrund der Verlängerung der sogenannten Bleiberechtsregelung ist
die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer sachgerechten Beratung dringend
erforderlich, wenn nicht diese Bleiberechtsregelung erneut ins Leere laufen
soll.
Wir unterbreiten
mit unserem Entschließungsantrag 5/886 einen Vorschlag: Vier nichtstaatliche Beratungsstellen
für Flüchtlinge in Thüringen als Basis für ein flächendeckendes
Beratungsnetzwerk.
Meine Damen
und Herren, das wird Geld kosten, aber Menschlichkeit ist keine Frage des
Geldes. Und möglicherweise ist eine
Debatte über zurückgehende finanzielle Möglichkeiten genau der Anlass, sich
dieses Grundsatzes wieder neu bewusst zu werden.
Vielen
Dank!
Sabine Berninger:
Andreas Bausewein soll Rückgrat beweisen!
In
der nächsten Stadtratssitzung in Erfurt muss der Stadtrat über die durch den
Oberbürgermeister ausgesprochene Beanstandung des Beschlusses zur Ausgabe von Bargeld
an Flüchtlinge entscheiden.
Zur Beschlussvorlage des
Oberbürgermeisters der Stadt Erfurt – einen Beschluss des Stadtrates „Ausgabe von
Lebensmittelgutscheinen an Leistungsbezieher gemäß des Asylbewerberleistungsgesetzes“
zu beanstanden – erklärt die Sprecherin für Migrations- und Integrationspolitik
der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Sabine Berninger:
„Das Mitglied des
Flüchtlingsrates Thüringen e.V., Andreas Bausewein, sollte in dieser Sache
Rückrat beweisen! Ich erwarte von ihm, entsprechend des mehrheitlichen
Beschlusses im Erfurter Stadtrat eine menschenwürdige Leistungsgewährung
einzuführen und notfalls gegenüber dem Landesverwaltungsamt auch zu
verteidigen. “
Seit
Jahren streiten Flüchtlinge und Flüchtlingsorganisationen für die Beendigung
der diskriminierenden Gutscheinpraxis.
Dass
die Bargeldzahlung an Flüchtlinge eine mögliche Form der Leistungsgewährung
ist, belegt nicht nur die jahrelange Praxis der Bargeldgewährung in anderen
Bundesländern. Auch Rechtsgutachten und die Auslegung der entsprechenden
Paragraphen in der Bundesgesetzgebung lassen nur den Schluss zu, dass die
Verwaltungspraxis in Thüringen am Bundesrecht vorbeigeht.
Auch
die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Ausländerbeauftragten vertritt diese
Ansicht. Der Landesausländerbeauftragte Peters forderte, „es den kommunalen
Gebietskörperschaften freizustellen, Sozialleistungen außer in Missbrauchsfällen
in Bargeld auszuzahlen“.
Berninger fordert Bausewein auf, die Beanstandung
zurückzunehmen. „Das Signal aus einer von SPD und LINKEN verwalteten
Landeshauptstadt, an einer diskriminierenden Leistungsgewährung festhalten zu
wollen, würde alle Bemühungen zum Abbau von Ausgrenzung und um eine stärkere
Integration von Flüchtlingen konterkarieren.“
Land steht bei der Integration von Flüchtlingen
in der Pflicht
"Ein Integrationsvertrag zwischen dem FreistaatThüringen und Asylsuchenden setzt zuallererst den Freistaat in die
Pflicht", kommentiert die migrationspolitische Sprecherin der
Linksfraktion, Sabine Berninger, den Vorschlag des Innenministers, mit Asylsuchenden
eine Integrationsvereinbarung abzuschließen. Danach sollen mit der
verpflichtenden Wahrnahme von Bildungsangeboten Asylsuchende ihren Willen zur
Integration zum Ausdruck bringen.
(06.04.2010) "Die Realität ist aber nicht, dass sich AsylsuchendeBildungsangeboten verschließen. Das Gegenteil ist der Fall. Bildungsangebote
werden Flüchtlingen bislang verwehrt", betont Berninger. So hätten
Asylsuchende keinen Anspruch auf einen Sprachkurs, und Integrationskurse
blieben ihnen verschlossen. "Erst wenn nach zumeist vielen Jahren des
Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, steht Flüchtlingen die
Tür zur Integration offen. Dann aber liegen bereits viele Jahre strikter
Deintegration hinter ihnen. Es ist begrüßenswert, wenn nunmehr die
Landesregierung gemeinsam mit Flüchtlings- und Sozialorganisationen einen Weg
einschlagen will, der Flüchtlinge als Teil dieser Gesellschaft versteht und
selbst Grundlagen für eine gelingende Integration bei Achtung individueller
Integrität schafft", sagt Sabine Berninger.
Der angekündigte Integrationsbeirat kann nach Ansicht der
LINKE-Politikerin konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der Lebenssituation
von Flüchtlingen und Migranten bringen. Das habe die Anhörung zahlreicher
Organisationen im Gleichstellungsausschuss zu Fragen der Integration in der
vergangenen Legislaturperiode gezeigt. "Zur Integration gehört aber nicht
nur die Bildung. Fragen des Wohnens, der sozialen Existenzsicherung und auch
des Zugangs zur Arbeit sind Themen, die ebenso zwingend auf die Agenda eines Integrationsbeirates
gehören", so die Abgeordnete abschließend.
DIE LINKE. legt Gesetzentwurf für Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz vor
(11.03.2010) Nachdem in der vierten Legislaturperiode des Thüringer Landtags eine Gesetzesinitiative der LINKEN an der CDU-Mehrheit gescheitert war, legt die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag im März erneut einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes vor.
Hauptsächlich geht es in der Gesetzesinitiative um die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Auch bei den von diesem Gesetz betroffenen Personengruppen will DIE LINKE. Änderungen: jüdische Kontingentflüchtlinge und InhaberInnen einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 .... sollen nicht mehr unter das Flüchtlingsaufnahmegesetz fallen.
Bundesratsinitiative zur Höhe der Regelleistungen für Flüchtlinge nach Bundesverfassungsgerichtsurteil scheitert im Thüringer Landtag
Mit fadenscheinigen "Argumenten" begründeten die für Flüchtlingspolitik zuständigen Abgeordneten sowohl der CDU-, als auch der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag die Ablehnung des von der Linksfraktion eingebrachten Antrags.
Vor dem
Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.2010 sollte der Landtag die Landesregierung
auffordern, im Bundesrat mit dem Ziel aktiv zu werden, dass bisherige
EmpfängerInnen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz künftig dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums
zur Sicherung ihrer physischen Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am
gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben entsprechend Leistungen
zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten.
In der Debatte am 26. Februar wies Sabine Berninger darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die Höhe des Existenzminimums an der Menschenwürde gemessen habe.
"Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen
Existenzminimums ergibt sich aus der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes.
Das Existenzminimum umfasst sowohl die Sicherung der physischen Existenz als
auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und
politischen Leben, so der Präsident Prof. Dr. Papier in seiner Einführung zur
Urteilsverkündung am 9. Februar 2010."
Gemessen an den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichtes
sei es offensichtlich ein noch sehr viel schwerwiegenderer Verstoß gegen die Menschenwürde,
Menschen mit einem noch einmal bis zu 50% unterhalb des als menschenunwürdig
charakterisierten Existenzminimums des Hartz-IV Regelsatzes abzuspeisen. Erst
recht, wenn die Festsetzung dieser Leistungshöhe auf keinerlei begründbarer
Berechnung beruht (in der Begründung des Gesetzes 1993 gab es nicht einmal den
Versuch einer Erklärung).
Wenn die Regierungsfraktionen dies ignorierten, nähmen sie offenbar das Bundesverfassungsgericht nicht ernst oder wollten aus der grundgesetzlich garantierten Menschenwürde eine "Deutschenwürde" machen, so der Vorwurf.
Von mindestens einem Minister der Landesregierung hatte Berninger erwartet, dass er dem Antrag zustimmen würde: Christoph Matschie hatte 1993 im Deutschen Bundestag bei der namentlichen Abstimmung als einer von nur 74 SPD-Bundestagsabgeordneten dem Asylbewerberleistungsgesetz seine Zustimmung verweigert und gegen das Gesetz gestimmt.
Aber auch die SPD-Landtagsfraktion könne dem Antrag zustimmen: "Noch bei einem
entsprechenden Antrag meiner Fraktion in der letzten Legislatur lehnte die SPD
die Abschaffung des AsylbLG ab. Abgeordnete Pelke hatte die Ablehnung damals nicht inhaltlich, sondern lediglich
damit begründet, dass ein solcher Vorstoß im Bundesrat keine Aussicht auf
Erfolg habe. Aber da gab es ja
auch noch nicht das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Dies begründet jetzt
die Aussicht auf Erfolg, meine Damen und Herren."
Die CDU-Abgeordnete Holbe hatte in der Debatte eine an Ignoranz grenzende Unkenntnis bewiesen: man könne Asylbewerber (bei der Vielzahl der Asylsuchenden!!) nicht mit Steuern zahlenden erwerbstätigen Deutschen gleichsetzen, das sei ungerecht den Steuerzahlern gegenüber. Außerdem ginge es ja nur um einen vorübergehenden Zeitraum, in welchem die Asylsuchenden die niedrigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten.
Die darauf folgenden Fragen von Sabine Berninger, ob 48 Monate (VIER JAHRE!!!) von der CDU als vorübergehend angesehen würden, ob sie wüßte, dass lediglich etwa 20.000 von über 42 Millionen Flüchtlingen weltweit einen Asylantrag
in der Bundesrepublik stellen und ob es Auffassung der CDU sei, dass Asylsuchenden der Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt werden solle (um die "Schlechterstellung" deutscher Steuerzahler zu vermeiden), konnte die Abgeordnete - die zwischendurch mit verächtlicher Wortwahl ("Asylanten") erfolgreich ihrer Vorgängerin Stauche (inzwischen im Bundestag) nacheiferte - nicht beantworten.
Die Videoclips der Debatte kann man noch bis kurz vor der nächsten Plenarsitzung des Thüringer Landtags auf "Plenum online" anschauen und natürlich hören.
Sabine Berningers Redebeitrag finden Sie hier.
Kultusminister Matschie positionierte sich übrigens nicht, bei der namentlichen Abstimmung des Antrages hatte er die Plenarsitzung bereits verlassen.

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