Internetplattform von Sabine Berninger, Mitglied des Thüringer Landtags

 Sprecherin für Migrations- und Integrationspolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag

 

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aktuell  

 

CDU-SPD-Koalition ignoriert alle Sachargumente und setzt Rasseliste durch.

 

             


Auf dieser Seite:

Heftige Kritik am Landesprogramm gegen rechts

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"Beibehaltung der Einspeisevergütungen für Solarstrom"

"Polizeibeschwerdestelle für Thüringen"

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"Herr Köllmer und die ihn unterstützenden Mitglieder von Pro Arnstadt haben sich selbst außerhalb dieser Gesellschaft verortet."

65. Jahrestag der Befreiung Thüringens von der Nazi-Herrschaft: LINKE fragt nach Zustand von Erinnerungsstätten

Blockade gelungen! Friedlicher Protest vermasselte den Nazis in Dresden ihren Aufmarsch

Thüringer Ostermarsch 2010 - Gegen den Bundeswehreinsatz in Afghanistan, gegen Atomwaffen.

DIE LINKE fordert Aufhebung der Residenzpflicht

 

 

Hundegesetz: Kastrationszwang schafft keine Sicherheit

(31.08.2011) Angesichts des am 1. September 2011 in Kraft tretenden Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Tieren erneuert die Fraktion DIE LINKE ihre Kritik an den Regelungen: „Mit diesem Gesetz werden einzelne Hunderassen und deren Halter einem Generalverdacht ausgesetzt, anstatt durch Einführung von Sachkundenachweisen und des Hundeführerscheins für tatsächlich mehr Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen", sagt Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.

Als „Ausrotten von Hunderassen per Gesetz“ kritisiert Ramelow den Kastrationszwang für einzelne Hunderassen. Auch nahezu alle Experten und Sachverständige hatten diese und andere Vorschriften bei einer Landtagsanhörung gemeinsam mit der Linksfraktion massiv kritisiert. „Der Kastrationszwang muss ausgesetzt werden, die Konzentration der Regelungsinhalte des Gesetzes muss auf auffällige Hunde und Hundehalter liegen. Wer mit Hunden nicht umgehen kann, sollte auch die Berechtigung nicht haben, einen Hund zu halten“, unterstreicht Ramelow. Ein Kastrationszwang für einzelne Hunderassen schaffe keine Sicherheit und sei die falsche Antwort auf die Hundeattacken in den letzten Monaten.

Als „empörend“ bezeichnet Sabine Berninger, Abgeordnete der LINKEN, dass die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung des Gesetzes im Regen stehen lasse. So seien bisher keine der angekündigten Rechtsverordnungen, u.a. zur Kennzeichnungspflicht, zum Sachkundenachweis und Wesenstest, verabschiedet worden. Die finanziellen Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte oder die Kapazitäten der Tierheime bezeichnet Frau Berninger als unkalkulierbar. Eine Folge sei, dass bereits einzelne Kommunen zur Kompensation über eine Erhöhung der Hundesteuer nachdenken.

„Einmal mehr beweisen CDU und SPD ihre Inkompetenz und versuchen, auf Kosten von Betroffenen ihr Profil zu schärfen. Aber mit diesem Gesetz katapultiert sich Thüringen einmal mehr auf einen der hinteren Plätze und lässt sowohl die Fachöffentlichkeit als auch die betroffenen Hundehalter nur die Köpfe schütteln“, so Berninger abschließend.


Gefahrhundegesetz wird nicht hingenommen

„Die einhellige Ablehnung der Rasseliste im beschlossenen sogenannten Thüringer Gefahrhundegesetz durch Hundesachverständige ist nach wie vor ungebrochen“, resümiert Bodo Ramelow nach der heutigen Beratung in der Linksfraktion mit Sachverständigen und Vertreten von Thüringer Tierschutz- und Hundeverbänden.

„Die Erwartungshaltung an die Politik ist eindeutig. Die Rasseliste und das damit verfolgte Ziel der Ausrottung der aufgeführten Hunderassen durch Zwangskastration muss wieder aus dem Gesetz gestrichen werden, notfalls durch eine verfassungsgerichtliche Entscheidung“, betont der Fraktionschef der LINKEN. Für eine Normenkontrollklage, deren rechtliche Möglichkeiten jetzt in der Fraktion ausgelotet werden, haben sich heute auch die Sachverständigen ausgesprochen. Insbesondere diejenigen, die in ihren Grundrechten auf Berufs- und Handlungsfreiheit durch das Gesetz beschränkt werden, wollen individuell den Weg über die Verwaltungsgerichte gehen. In der Diskussion kristallisierte es sich als wünschenswert heraus, eine eventuelle verfassungsrechtliche Überprüfung fraktionsübergreifend zu initiieren. „Es gibt juristische Argumente gegen eine Verfassungsklage, aber die heutige Beratung hat eine Menge sachlicher und fachlicher Gründe für einen solchen Antrag bekräftigt“, so Ramelow weiter.

 

Die Folgen des Gesetzes wurden in der Beratung äußerst kritisch diskutiert. „Die Verpflichtung, Tiere entgegen den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes grundlos zu kastrieren oder die zu erwartende Abgabe von sogenannten Rasselisten-Hunden an die Tierheime sind schon aus Tierschutzerwägungen heraus bedenklich und führen auch nicht zu mehr Sicherheit. Mit der Gefahrhundeverordnung hatte Thüringen keine Regelungslücke, allenfalls ein Umsetzungsdefizit. Dieses Defizit wird aber durch die Rasseliste und die damit einhergehenden Regelungen keinesfalls geringer, eher droht das Gegenteil“, sagt Sabine Berninger, die gemeinsam mit weiteren vier Abgeordneten der LINKEN an dem Gespräch teilnahm.


 

LINKE berät sich mit ExpertInnen zum Gefahrhundegesetz

Nachdem der Thüringer Landtag am 16. Juni das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren mehrheitlich beschlossen hat, wird die Fraktion DIE LINKE am kommenden Dienstag, 5. Juli, 13 Uhr, Raum 201, mit ExpertInnen und Sachverständigen bestehende politische und rechtliche Möglichkeiten beraten, um die Umsetzung des Gesetzes noch abzuändern.

Neben Regelungsinhalten, die auch von der Fraktion DIE LINKE begrüßt werden, wie etwa die verpflichtende Haftpflichtversicherung oder die Kennzeichnungspflicht, enthält das Gesetz aber auch Vorgaben, die die Linksfraktion ablehnt. Dazu gehören die so genannte Rasseliste sowie weitgehende Beschränkungen der Zucht und Haltung von aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestuften Hunden bis hin zu einem Kastrationszwang für die in der Rasseliste geführten Hunde sowie für die als gefährlich eingestuften Hunde“, stellt die Abgeordnete Sabine Berninger dar.

„Diese Regelungen haben nicht nur nahezu alle Sachverständigen in den parlamentarischen Beratungen als sachfremd und unangemessen zurückgewiesen. Wir halten es angesichts der zahlreichen fachlich fundierten Einwände für verfrüht, die Mehrheitsentscheidung im Landtag, die zudem erst durch Koalitionsdisziplin ermöglicht wurde, als den Abschluss der Debatte um sinnvolle gesetzliche Regelungen zu verstehen. Schließlich müssen sowohl Aspekte des Tierschutzes als auch Aspekte der Gefahrenabwehr berücksichtigt werden“, so der Fraktionsvorsitzende Bodo Ramelow. Während der Beratung würden auch rechtliche Möglichkeiten diskutiert, gegen einzelne Regelungen des Gesetzes vorzugehen.

Im Anschluss an das Treffen lädt die Fraktion DIE LINKE VertreterInnen der Medien zu einem Pressegespräch 15 Uhr, Raum 440 (Fraktionsgebäude) ein.


Rasseliste per Landtagsmehrheit beschlossen

„Auch dieser Änderungsantrag macht die Gefährlichkeit eines Hundes von der Rasse abhängig. Es ist aber wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht von der Rasse abhängt, somit sind Gesetzesvorlagen, die eine Rasseliste enthalten, unsinnig.“ (Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Prof. Dr. Hansjoachim Hackbarth, Fachtierarzt für Tierschutz, in seiner Stellungnahme zum Änderungsantrag von CDU/SPD, der am 10.06. mit den Stimmen der Regierungsparteien vom Innenausschuss als Beschlussempfehlung für die Plenarsitzung verabschiedet wurde.)

Mit dieser nun mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossenen Regelung sind im Kern eine Rasseliste 4 so genannter gefährlicher Hunderassen und ein strengstmöglicher Erlaubnisvorbehalt für die Haltung solcher Hunde beschlossen worden, die a) diese Hunde auf absehbare Zeit in Thüringen ausrotten werden und die b) Sicherheit nur vorgaukeln.

Dabei wurden die von der Landesregierung vorgeschlagenen Regelungen im Gesetzentwurf von CDU und SPD sogar noch verschärft: während die Landesregierung für die Erlaubnis der Haltung eines in der Rasseliste aufgeführten Hundes (unter strengen Auflagen) lediglich den Nachweis verlangte, dass der Bedarf zur Haltung eines solchen Hundes nicht durch einen Hund einer anderen Rasse befriedigt werden kann, werden CDU und SPD heute beschließen, dass darüber hinaus entweder ein wissenschaftlicher oder ein beruflicher Bedarf nachgewiesen werden muss.

Und das ohne jegliche statistisch belastbare oder wissenschaftliche Analyse, ganz im Gegenteil: bewusst alle Statistiken ignorierend, bewusst alle gutachterlichen Stellungnahmen und wissenschaftlichen Untersuchungen ingnorierend, bewusst die in den Anhörungsverfahren sowohl im Kabinett als auch im Ausschuss selbst erbetenen Stellungnahmen der ExpertInnen ignorierend.

Augenscheinlich war auch die Durchführung der Anhörungen leider nur eine Täuschung, denn von einem demokratischen Einbeziehen der eigens vom Ausschuss erbetenen Expertenmeinungen, der Stellungnahmen von Sachverständigen und InteressenvertreterInnen kann im Gesetzgebungsverfahren nicht die Rede sein:

Im ersten Anhörungsverfahren äußerten sich lediglich 4 von 24 zustimmend zum Gesetzentwurf der Landesregierung, darunter zwei Landesregierungen – nämlich die Innenministerien Bayerns und Baden-Württembergs, die selbst eine Rasseliste in ihren Gesetzen haben, die Deutsche Kinderhilfe e.V. sowie der Gemeinde- und Städtebund Thüringen. Keiner davon begründete die Zustimmung zur Rasseliste anhand belastbarer wissenschaftlicher Stellungnahmen.

Auch der Gemeinde- und Städtebund begründet die Zustimmung zur Rasseliste nicht inhaltlich, sondern lediglich verwaltungstechnisch, in bezug auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 äußerte sich der Vertreter in der öffentlichen Anhörung am 18.02.2011 folgendermaßen:

„Es ist völlig richtig, wenn Sie sagen, es ist dort nicht positiv oder negativ die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen festgestellt worden. Das wollte ich natürlich so und wollen wir natürlich mit unserer Stellungnahme auch nicht so verstanden wissen. Es geht den Kommunen, den kommunalen Ordnungsbehörden überhaupt nicht darum, irgendeine Rasse zu verteufeln oder zu sagen, das geht gar nicht mehr, da liegt für die kommunalen Ordnungsbehörden kein Herzblut drin. Ich denke, wir haben vorhin schon darauf verwiesen, dass es für die Ordnungsbehörden einzig und allein darum geht, einen nachvollziehbaren, am besten äußerlich erkennbaren Ansatzpunkt für weitere Nachprüfungen zum Anlass zu nehmen.“

Das aber ist ausdrücklich nicht Zweck des Gesetzes. Es geht nach § 1 darum, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von gefährlichen Tieren verbunden sind. Unter Gesetzeszweck steht nicht: Erleichterung des Verwaltungshandelns.

Von den 20 inhaltlichen Stellungnahmen im zweiten Anhörungsverfahren befürworten lediglich 2 den Gesetzentwurf mit Rasseliste, wovon aber der Gemeinde- und Städtebund seine Kritik „keine Kostenfolgeabschätzung“ erneuerte und erhebliche Zweifel äußert, „ob das den Ordnungsbehörden bisher zur Verfügung stehende Handlungsinstrumentarium als ausreichend angesehen werden kann, eine angemessene Umsetzung der Ge- und Verbote sicherzustellen.“ 

Die Plenardebatte kann noch etwa 2 Wochen nach der Sitzung hier online verfolgt werden.


Koalition ignoriert (erneut) Ergebnis der Anhörung: Ausdruck machtpolitischer Ignoranz

(10.06.2011) Am heutigen Freitag stand erneut der Gesetzentwurf der Landesregierung, genauer: der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/SPD sowie die Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen, auf der Tagesordnung des Innenausschusses. Zum Änderungsantrag der Regierungsparteien wurde eine schriftliche Anhörung durchgeführt. 22 Zuschriften von Anzuhörenden liegen dazu vor. Das Ergebnis ist (wie schon die erste Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung) niederschmetternd - für CDU und SPD und ihren Gesetzentwurf, ändert aber letztlich  nichts: unverändert beschlossen die CDU/SPD-Mitglieder Kraft ihrer Mehrheit heute ihren Änderungsantrag, somit wird dieser wohl in der Plenarsitzung der kommenden Woche zum Gesetz werden.

„Nahezu alle Anzuhörenden haben den Vorschlag als fragwürdig, wissenschaftlich unbegründet und als nicht geeignet sowie wenig zielführend charakterisiert. Vor allem aber äußern die Anzuhörenden, die ein zweites Mal angehört wurden, größtenteils ihr Unverständnis darüber, dass der Änderungsvorschlag die Anhörungsergebnisse vollständig ignoriert. (Dies) ... ist Ausdruck machtpolitischer Ignoranz und zeigt, welchen Wert parlamentarische Anhörungen für die CDU/SPD-Koalition haben - nämlich keinen“ (zu meiner Pressemitteilung dazu).

Die Vorlagen und Stellungnahmen finden Sie hier: Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit Änderungsantrag CDU/SPD. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Änderungsantrag der Fraktion FDP. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zusammenfassung/Synopse der bisher (Stand 10.06.2011) eingegangenen Stellungnahmen im Anhörungsverfahren zum Änderungsantrag CDU/SPD.

(11.06.2011) In ersten Medienberichten wurden die Konsequenzen leider noch nicht dargestellt, so berichtet beispielsweise die Leipziger Volkszeitung lediglich, dass die HalterInnen von Hunden der in der Rasseliste aufgelisteten 4 Rassen sowie deren Kreuzungen „künftig einen ‚Hundeführerschein’ nachweisen müssen.“ Leider aber nicht, dass es bald wohl (legal) keine HalterInnen solcher Hunde in Thüringen mehr geben wird, denn:

Neben dem Nachweis der Sachkunde (nach § 5) muss man nach diesem Gesetzentwurf, um die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Tieres erteilt zu bekommen, neben dem Nachweis der Haftpflichtversicherung das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 4 Abs. 1 Nr. 1), die (in § 6 geregelte) Zuverlässigkeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) besitzen (diese besitzen nicht: u.a. Alkohol-, Arzneimittel- oder Drogenabhängige, Menschen ohne festen Wohnsitz und Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer seelischen oder geistigen Behinderung einen Betreuer nach § 1896 des BGB haben; „Diese Personenkreise werden … in der Aufzählung der Gesetzesvorlage gleichgestellt mit Straftätern/Straftäterinnen und kranken Personen.“, kritisierte der Kinderschutzbund in seiner Stellungnahme und forderte stattdessen, diesen Menschen den Nachweis der Sachkunde zu ermöglichen.), einen besonderen wissenschaftlichen oder beruflichen Bedarf (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) und im Falle der Anschaffung eines Hundes der in § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 aufgeführten Rasseliste darüber hinaus nachweisen (§ 4 Abs. 1 Nr. 6), dass dieser Bedarf durch Hunde anderer Rassen nicht angemessen befriedigt werden kann.


Beratung im Innenausschuss per Mehrheitsbeschluss beendet

(13.05.2011) Empört äußert sich Innenausschussmitglied Sabine Berninger über das Verhalten der Regierungskoalitionäre in der heutigen Sitzung des  Innenausschusses des Thüringer Landtag.
„Nicht nur, dass ein alternativer Gesetzentwurf von CDU und SPD zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren erst als Tischvorlage vorgelegt wurde und die beantragte Auszeit der Oppositionsfraktionen auf 45 Minuten reduziert wurde, beschlossen die regierungstragenden Fraktionen anschließend auch noch den Abbruch der Debatte, ohne dass der Opposition ausreichend Gelegenheit gewährt wurde, alle Ungereimtheiten in und Fragen zu diesem Alternativantrag zu thematisieren und zu klären.“

Den Vorschlag, alle – auch die von der Opposition – vorgelegten Änderungsanträge zum Gegenstand einer neuerlichen ExpertInnenanhörung zu machen, lehnte die CDU-SPD-Mehrheit dann ebenso ab.
„Die Koalition hält an der Rasseliste fest und lässt damit nicht nur die im Februar durchgeführte Anhörung, bei der sich eine übergroße Mehrzahl gegen die Einführung einer so genannten Rasseliste gefährlicher Hunde ausgesprochen haben, zur Farce verkommen, sondern missachtet auch in unglaublicher Dreistigkeit eine angemessene weitere Anhörung der im Fachausschuss vorliegenden Änderungsvorschläge, darunter auch ein eigener Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ohne Rasseliste“, so Berninger.
Die vorgeschlagene Rasseliste ist -  das hatte die Anhörung ergeben - zum Schutz der Bevölkerung untauglich, das belegen wissenschaftliche Erkenntnisse ebenso wie die Tatsache, dass ‚nach allen Statistiken des Bundes und der Länder nicht die typischerweise als Kampfhunderassen bezeichneten Hunde für die meisten Körperverletzungen sorgen, sondern Mischlingshunde und Schäferhunde.’ (wie das Thüringer Innenministerium mit Verweis auf die Beißstatistik 2009 bereits am 24. Mai 2010 in seiner Medieninformation 20/10 ebenfalls festgestellt hatte).“

CDU-SPD-Koalition ignoriert Anhörung und beharrt auf Rasseliste

(12.05.2011) Offensichtlich haben sich die Innenpolitiker der Koalitionsfraktionen darauf geeinigt, die Expertenanhörung im Innenausschuss fast völlig auszublenden und an der Einführung einer Liste wegen rassespezifischer Merkmale als gefährlich eingestufter Hunde festzuhalten (siehe Bericht in der Thüringer Allgemeinen vom 12.05.2011), wie sie vom Innenministerium in seinem Gesetzentwurf vorgeschlagen worden war.

Und dabei hatte das Innenministeriums selbst noch am 24. Mai 2010 ganz kompakt fast alle Argumente, die GEGEN eine Rasseliste sprechen, der Öffentlichkeit präsentiert:

"... Die Festlegung einer Rasseliste wurde als nicht weitgehend genug empfunden, da nach allen Statistiken des Bundes und der Länder nicht die typischerweise als Kampfhunderassen bezeichneten Hunde für die meisten Körperverletzungen sorgen, sondern Mischlingshunde und Schäferhunde. ... Die allgemein als Kampfhunde bezeichneten Rassen waren mit 30 Exemplaren an den insgesamt 418 registrierten Hunde beteiligt (7,18 %). Bei den leichten Verletzungen waren es 12 der insgesamt 185 Hunde (6,49 %) und bei den schweren Verletzungen 4 der insgesamt 60 Hunde (6,67 %). ... Die Statistik zeigt, dass eine abschließende Rasseliste nicht unbedingt zu mehr Sicherheit beiträgt. In den Ländern mit Rasselisten ist damit zudem kein Verbot der Hundehaltung verbunden, sondern es werden nur Auflagen ermöglicht, die je nach Land von einem Wesenstest, über eine Halterprüfung bis hin zum Maulkorb- und Leinenzwang beim Führen der Hunde in der Öffentlichkeit reichen. ... Das Bundesverfassungsgericht hat zudem in einem Urteil aus dem Jahr 2004 entschieden, dass Rasselisten, auch wenn sie kein Verbot der Hundehaltung, sondern nur Auflagen bedingen, an der Realität gespiegelt werden müssen, d. h. die Gesetzgeber haben zu klären, ob die in den Listen aufgeführten Rassen tatsächlich diejenigen sind, die am meisten zu den Beißvorfällen beitragen. Da dies in der Regel nicht so ist, wurden in den letzen Jahren einzelne Rasselisten reduziert oder ganz gestrichen. In Berlin wurde so zum Beispiel der Staffordshire-Bullterrier, also die bei der tödlichen Attacke in Oldisleben beteiligte Rasse, aus der Rasseliste genommen. In Niedersachsen wurde die Rasseliste ganz gestrichen. Die Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes, die ein Züchten von aggressiven Hunden verbieten wollte, enthält seit 2006 ebenfalls keine Liste mehr. Auch wurde das entsprechende Zuchtverbot gestrichen.
Diese unsichere Rechts- und Sachlage hinsichtlich der Rasselisten hat auch in Thüringen dazu geführt, dass Ansätze zu einem Gefahrenhunde-Gesetz mit einer Rasseliste in der letzten Wahlperiode nicht zu Ende geführt wurden. ...
Letztlich können alle Vorschriften nicht greifen, wenn sie nicht kontrolliert werden können, weil der der Halter, wie im Fall Oldisleben, die Hunde nicht angemeldet hat und die zuständige Behörde daher nichts von der Existenz dieser Hunde weiß."

 

Streit um Rasseliste - Mehrzahl der Anzuhörenden lehnt Gesetzentwurf ab

In der Debatte um den Gesetzentwurf der Landesregierung "Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren" hatte der Innenausschuss des Thüringer Landtags am 18. Februar 2011 eine öffentliche Anhörung durchgeführt.

Das Wortprotokoll der mündlichen (öffentlichen) Anhörung finden Sie hier.

Inhaltsverzeichnis:

Frau Schweinsburg, Frau Pursche, Thüringischer Landkreistag – S. 45

HerrHauser, Frau Müller, Bayerisches Staatsministerium des Innern – S. 68

Herr Stengler, Tierzentrum Sömmerda, Tierheim auf der Weißenburg – S. 83

Dr.Landsiedel, Landestierärztekammer Thüringen – S. 100

Herr Fischer, Landestierschutzverband Thüringen e.V. – S. 115

Herr Gügel, Deutscher Doggen-Club 1888 e.V. (DDC) – S. 126

Herr Herwig, Hundetrainer – S. 132

Hier einige Zitate aus der Anhörung:

„Ein Gutachten, welches die Gefährlichkeit dieser speziellenRassen als per se qualifiziert, wurde dem Gesetzentwurf nicht beigefügt. Es kann ja sein, dass wir ihn nicht kennen. Auch anderweitig ist uns ein wissenschaftlicher Beleg dafür nicht bekannt und wir haben sorgfältig recherchiert. …

Vielmehr Einfluss auf das Verhalten des Tieres haben insbesondere weniger die Rasse als die entscheidenden Faktoren wie Haltung, der Umgang des Halters mit dem Tier, also die Sozialisierung. Ein Tier, was mit acht Wochen angeschafft wird und zehn Jahre in einem geschlossenen Zwinger gehalten wird, wird zwar niemals jemanden beißen können außer den eigenen Besitzer, aber er ist nicht sozialisiert. Und wenn der rauskommt, ist er eine potenzielle Gefahr, weil er gar nicht weiß, wie er sich zu benehmen hat.“ (Frau Schweinsburg, Thüringischer Landkreistag, S.46).

„Die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung ist fortschrittlich und liberal, vor allem ohne Rasseliste, sie muss nur mit neuem Leben erfüllt werden. Es muss jedem Besitzer eines größeren Hundes bewusst sein, was er an der Leine hat. Es muss ihm auch vermittelt werden, dass reine Tierliebe nicht ausreicht, einen Hund ohne Beeinträchtigung in der Öffentlichkeit zu führen. …

Der Gesetzentwurf desavouiert in meinen Augen die gesamten, vornehmlich deutschen Wissenschaftler und deren Forschungsergebnisse. Sie kommen in ihren Untersuchungen, die auch dem Innenministerium sicher bekannt sind, einvernehmlich zu dem Ergebnis, dass es keine Hunderasse mit einer sogenannten gesteigerten Aggressivität gibt. Die praktisch arbeitende Tierärzteschaft, die täglich mit den sogenannten Kampfhunden zu tun hat, entlastet in ihren Stellungnahmen die Rasse von ihrer gesetzlichen Diskriminierung. Der Gesetzentwurf widerspricht meines Erachtens der Faktenlage. …

Das Tierschutzgesetz verbietet das Einschläfern von Tieren ohne vernünftigen Grund und die Einstufung per Gesetz als gefährlich sehe ich nicht als vernünftigen Grund, um ein Tier einzuschläfern.“ (Herr Stengler, Tierzentrum Sömmerda, S.84, 95).

„Das vorliegende Gesetz ist aus unserer Sicht überreglementiert, es ist wenig zielführend und verstößt zumindest in einer Passage gegen das Tierschutzgesetz. Dieses Gesetz ist nicht vollziehbar. Und wenn heute leichtfertig der Städte- und Gemeindebund hier gesagt hat, wir können eine Rasseliste umsetzen, dann sage ich klar, sie können es nicht. Sie wissen nicht, was auf sie zukommt. Das sind ganz erhebliche Kosten. Das weiß ich aus den letzten zehn Jahren Erfahrungen mit unserer jetzigen aus unserer Sicht sehr guten Gefahren-Hundeverordnung. Diese Gefahren-Hundeverordnung hat Regelungsbedarf, sie hat ein geringes Regelungsdefizit, aber ein großes Vollzugsdefizit.  …

Niedersachsen hat tatsächlich seine Rasseliste abgesetzt, sie haben einen ganz tollen Entwurf, eine neue Gefahren-Hundeverordnung, die im Entwurf ist - ich denke, vielleicht ist sie auch jetzt schon im Landtag beschlossen worden -, ohne Rasseliste. …

Die Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und ist sogar ein Straftatbestand. Ein Hund, der einmal irgendjemanden gebissen hat oder auch nicht, der kann und darf nicht von uns getötet werden. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Ich habe jetzt von einem deutschlandweit agierenden Tierschutzverein eine Anzeige gegen eine Kollegin auf meinem Tisch, die einen Hund auf Anweisung eines Ordnungsamtsleiters getötet hat. Dieser Hund ist von dem Ordnungsamtsleiter ohne jegliche weitere Untersuchung als gefährlich eingeschätzt worden und es ist angewiesen worden, den Hund zu töten. Der Tierschutzverein verlangt jetzt von mir, dass wir zumindest sofort das Berufsverbot ihr aussprechen und das Berufsverbot mindestens für fünf Jahre. Die Dame hätte den Hund tatsächlich nicht töten dürfen, das ist ganz klar. Ich will aber an diesem Beispiel sagen, in was für Konflikte sie eigentlich mit diesem Gesetz die Tierärzteschaft bringen. …

Wir fordern als Bundestierärztekammer eine bundeseinheitliche Gefahren-Hundeverordnung. Das ist uns natürlich allen klar, aber alle Landestierärztekammern und alle Tierärzte Deutschlands sind gegen die Rasseliste. Wenn sich der Freistaat Thüringen dann mal endlich im Bund durchsetzt und wir keine Rasseliste haben, dann haben wir keine Rasseliste. Dann haben wir bundesweit keine Rasseliste und viele, die jetzt in der Überarbeitung sind, die warten auch, was macht Thüringen. Viele, die in der Überarbeitung sind, sagen, was macht Thüringen. Wenn Thüringen sagt „ohne Rasseliste“, dann werden auch die anderen, die in der Überarbeitung sind, die Rasseliste sein lassen. Erinnern Sie sich an Niedersachsen; Niedersachsen war das erste Land mit Rasseliste, hat damit Schiffbruch erlitten und hat heute keine Rasseliste mehr.“ (Dr. Landsiedel Landestierärztekammer Thüringen, S. 100, 107)

„Als uns das erste Mal bekannt wurde, dass das Innenministerium eine solche Absicht hat, ein solches Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen, haben wir uns als Erstes gefragt: Kennen die überhaupt die Hunde, über die sie jetzt reden und urteilen? Da haben wir uns als Landestierschutzverband erlaubt, zum 12. August sowohl den damaligen Innenminister als auch alle Abgeordneten des Landtags - das war uns klar, dass das in diese Richtung gehen wird - einzuladen, um ihnen diese Hunde vorzustellen, damit man wirklich weiß, über wen man urteilt und was für „Bestien“ das sind. Leider sah sich bis auf den persönlichen Mitarbeiter des Herrn Landtagsabgeordneten Bergner niemand in der Lage, an diesem Termin teilzunehmen*, was uns schon ein bisschen irritiert, denn letztlich entscheiden Sie, ob Sie das nun bewusst sehen oder nicht, über Leben, Gesundheit und Tod von Tieren. …

Der ehemalige Oberbürgermeister von Eisenach, dem hat es mal gefallen, abends vor die Kamera des Thüringen Journals zu treten und dort zu behaupten, wir haben heute beschlossen, eine Kampfhundesteuer in der Stadt einzuführen - damit war Eisenach leider der erste Ort, die erste Stadt, die so einen Unsinn verzapft hat -, mit der Begründung, damit haben wir jetzt ein Höchstmaß an Sicherheit in unserer Stadt geschaffen. Dieser Unsinn, der jetzt damit deutlich wurde, ist auf dieses Gesetzesvorhaben, was Hunde betrifft, genauso anzuwenden. Sie täuschen die Bevölkerung über Sicherheitsanforderungen, die dieses Gesetz auch nicht bringen kann, …

Aber der Landestierschutzverband hat in seiner Mitgliederversammlung im letzten Jahr klar entschieden: Sollte dieses Gesetz greifen, dann wird ein Tagessatz von 65 € pro Hund in jedem Tierheim Thüringens verlangt, um einfach auch unsere Sicherheitsvorkehrungen letztlich finanzieren zu können, denn aus den Spenden bestimmt nicht. Wenn Sie davon ausgehen, was dieses Gesetz auch für Auswirkungen auf die Bevölkerung hat, die Mehrzahl der Hundehalter sind sachgerecht, die verhalten sich vernünftig. Bei vielen reicht ein Hinweis, weil sie aus Unkenntnis das vielleicht nicht besser gewusst haben. Da lässt sich vieles klären; die Gespräche führen wir jeden Tag in unseren Tierheimen. Aber diejenigen, die wir wirklich nicht erreichen, die erreichen Sie mit Ihrem Gesetz auch nicht.“ (Herr Fischer Landestierschutzverband Thüringen e.V., S. 115, 117, 119, *siehe dazu: S. 139).

„Denn es geht zum einen um den Hund, das haben wir heute auch schon gehört, ist ja ein lebendiges Individuum, und es geht vor allen Dingen auch um die Menschen, die den Hund zum Großteil zu dem machen, was er ist. Die großen Hunde, das betrifft eine Vielzahl von Rassen, wir haben insgesamt ca. 300 Rassen, auf die Rasse genau kann ich es nicht sagen, die in Deutschland vertreten sind, ca. 300, die auch im VDH organisiert sind, durch den VDH betreut werden. Von den 300 Rassen sind, ich denke mal, so um die 40 bis 50, die unter den Begriff „Große Rassen“ fallen würden. Und die großen Rassen, die würden wir, wenn das alles so stehen bleibt, alle über einen einzigen Kamm scheren. Das ist natürlich sehr schwierig, weil die Rassen ja in ihrer Veranlagung auch sehr unterschiedlich sind. Die FCI, das ist die Welthundeorganisation, unterteilt alle Hunde in zehn Gruppen. Ich habe mal nachgesehen, von diesen großen Rassen, die sind in sieben dieser Gruppen vertreten. Dabei sind es Stöberhunde, Hütehunde, Treibhunde, Vorstehhunde, Molosser, Schweizer Sennenhunde, Apportierhunde und Windhunde. Die würden alle unter den Begriff 'größer als 40 cm und schwerer als 20 kg' fallen.“ (Herr Gügel, Deutscher Doggen-Club 1888 e.V., S. 126).

„Dieser Gesetzentwurf wurde von der Thüringer Landesregierung nach dem tödlichen Beißunfall 2010 in Oldisleben in einer Hauruck-Aktion, so will ich es mal nennen, aus dem Boden gestampft und vorgelegt. Zu diesem Zeitpunkt stand noch nicht wirklich fest, was in Oldisleben wirklich passiert ist oder was da überhaupt war, welche Hunde und wie der Sachverhalt war. Deshalb habe ich mich bemüht gefühlt, persönlich dorthin zu fahren und mir das anzuschauen. Was bis heute niemand hier in diesem Raum - warum auch immer - zu diesem Thema gesagt hat, war einmal, dass die Hunde dort schon lange waren und keiner davon gewusst haben soll, aber auch, dass in diesem Haus kurz vorher Welpen gewesen sind, und zwar aus einer Inzucht, was mit sachkundigen Haltern nicht passieren sollte, die der Hündin kurz vor diesem Unfall gesetzeswidrig, gegen alle Vorschriften mit dem Spaten im Garten totgeschlagen wurden. Davon spricht niemand, das will keiner hören. Jeder, der sich mit Tieren ein wenig auseinandersetzt oder vielleicht auch Vater oder Mutter ist, sollte wissen, dass ein Tier und jedes Lebewesen, dem die Welpen kurz nach der Geburt genommen und getötet werden, eine deutliche Wesensveränderung durchmacht. Darüber sollte man einfach nachdenken und das sollte man wissen. …

Was ist das Ziel dieses Gesetzentwurfs? Die Bevölkerung soll - und das ist lobenswert - vor gefährlichen Tieren geschützt werden. Was bewirkt das Gesetz allerdings wirklich in der derzeitigen Fassung? Der erste Unsinn, der sich mir bzw. uns aufzeigt, ist die Klassifizierung nach Rasse und Größe im Gesetz und die Gleichstellung von Hunden mit wildlebenden Tieren wie Giftschlangen oder Krokodilen. Diesen Irrsinn muss man sich mal vorstellen. Ich als Hundehalter eines American Staffordshire-Terrier werde gleich angesehen mit dem, der sich ein Krokodil zu Hause halten will, was bekanntermaßen kein domestiziertes Tier ist und nicht seit 20.000 Jahren den Menschen begleitet. Die Einstufung als gefährlicher Hund anhand von Rasse und Größe bringt nichts außer Scheinsicherheit beim Bürger oder beim Wähler. …

Wer wirklich ernsthaft behauptet, dass die vier aufgezählten Terrierrassen häufiger beißen als andere Hunde, den bitte ich, mir zu erklären, warum der Deutsche Schäferhund noch niemals - obwohl er seit Jahren, seitdem Beißstatistiken geführt werden - auf irgendeiner Rasseliste auftaucht. Wenn man jetzt das Argument bringen möchte, davon gibt es sehr viele, sage ich, da muss da auch sehr viel geregelt werden. Mir ist es nicht wichtig, von welchem Hund mein Kind totgebissen oder schwer verletzt wird, sondern ob! …

Thüringen, zehn Jahre Vorreiter in der Hundepolitik, möchte nun zu diesem Zeitpunkt die Fehler anderer nachmachen. Der Gesetzentwurf ist nicht nur nicht zielführend, sondern auch gefährlich und verstößt gegen Gesetze, und wenn es nur das Tierschutzgesetz ist, denken wir an Tötung und an Zwangskastration. Zur Zwangskastration wurden schon einige Fragen gestellt zum Thema Wesensveränderung. Hierzu haben wir zum Glück ein Gutachten vorliegen, was auch meine Frau und mich persönlich betrifft und wofür wir auch viel Geld bezahlt haben zum Thema Unfruchtbarmachung einer unserer Hündinnen. Eine Unfruchtbarmachung bringt nicht - wie so häufig behauptet - zwangsläufig eine Beruhigung des Hundes, im Gegenteil. Bei einigen Tieren, meist bei Hündinnen, kommt es durch den veränderten Hormonhaushalt zu negativen Veränderungen. Weiterhin kann es sein, dass sich eine Unfruchtbarmachung ungünstig auf ein gesamtes Rudel auswirkt. Das heißt, habe ich die Alpha-Hündin und lasse diese kastrieren, weil der Gesetzgeber das so möchte, kommt mein ganzes Rudel durcheinander und macht Probleme. So wurde bei unserer American Staffordshire-Hündin durch Herrn Prof. Dr. Dr. Gansloßer, den kann man gerne googeln, nach eingehender Analyse dringend von einer Unfruchtbarmachung abgeraten. Welche Kompetenz, frage ich mich also, liegt bei der Landesregierung, solch weitreichende Maßnahmen zu fordern.“ (Markus Herwig, Hundetrainer, S. 133, 135).


 

Aktionismus war noch nie ein guter Ratgeber in der Politik

(04.04.2011) „Ohne Zweifel muss das Ziel einer vernünftigen landesgesetzlichen Regelung sein, Gefahren, die von Hunden ausgehen, weitestgehend auszuschließen.“, reagiert Sabine Berninger, Innenausschussmitglied der Fraktion DIE LINKE, auf den neuerlichen Vorfall, bei dem am Wochenende in Niederorschel ein Kind durch einen Mischlingshund verletzt wurde.

„Die von der Landesregierung und der SPD-Fraktion favorisiertesogenannte Rasseliste und das damit einhergehende Verbot einzelner Hunderassen ist allerdings kein geeignetes Mittel zum Schutz. Nicht ein Hund ist per se gefährlich, sondern einzelne unverantwortlich handelnde Hundehalter gefährden andere Menschen.“, so Berninger.

DIE LINKE-Fraktion weist auf die fast einhellige Ablehnungder Rasseliste im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung im Innenausschuss hin. Die Fraktion hatte in die Diskussion eigene Vorschläge eingebracht, die sich in erster Linie an die Verantwortung der HundehalterInnen richten. Dazu gehören u.a. eine Meldepflicht für Hunde, elektronische Kennzeichnung mit einem auslesbaren Chip, eine Versicherungspflicht und ein Sachkundenachweis, der zu einem reduziertem Hundesteuersatz führt.

„Zu einem wirksamen Gesamtkonzept gehört ebenso, effektive Kontrollinstanzenzu schaffen, die ein illegales Halten von Hunden erschweren.“, so Berninger, die eine weitere Beratung sachgerechter Konzepte zum Schutz anregt. „Aber Aktionismus war noch nie ein guter Ratgeber in der Politik.“

Mehr zum Gesetzgebungsverfahren und zur Anhörung im Innenausschuss finden Sie hier.


Heftige Kritik am Landesprogrammgegen rechts

(12.11.2010) Engagierte Bürgerinnen und Bürger werden entmutigt, sich gegen Rechtsextremismus zu engagieren, so lautet das ernüchternde Fazit in vielen Bürgerinitiativen gegen rechts, die in diesen Tagen das neue Landesprogramm unter die Lupe nehmen. Das Weimarer Bürgerbündnis gegen rechts wird auf der Titelseite der TLZ wie folgt zitiert: „Es fehlt der Mut, es ist weichgespült, es bleibt im Unkonkreten“.


politopolis unterbreitet neues Angebot im Internet: Der heiße Draht in den Landtag und zu Sabine Berninger

(23.10.2010) „Politopolis steht für eine einfache, offene und transparente Kommunikation im Land und fördert diese.“ Und will mit dem „Konzept ’nachgefragt’ für eine noch direktere Kommunikation zwischen den Bürgern und den verschiedenen Akteuren auf den politischen Bühnen“ sorgen. „Auf der nachgefragt-Plattform können Sie sich als Bürger mit Ihren Anliegen und Fragen direkt an ausgewählte Adressaten wenden. Mit dem Projekt ‚nachgefragt’ eröffnet Politopolis eine weitere Möglichkeit für Bürger und Interessierte, sich aktiv mit Themen in, aus und für Thüringen auseinanderzusetzen.“, heißt es auf http://politopolis.de.

Am Freitag erreichte Landtagsabgeordnete Sabine Berninger die E-Mail, mit der sie auf ‚ihre’ Seite bei Politopolis aufmerksam gemacht und um Mitarbeit gebeten wurde. „Das ist ein tolles Angebot zur politischen Partizipation. Und natürlich beteilige ich mich und werde mich bemühen, die an mich gestellten Fragen zeitnah zu beantworten.“, freut sich die Abgeordnete, die hier eine neue Möglichkeit sieht, Politik- und PolitikerInnenverdrossenheit zu begegnen.

Auf http://politopolis.de/landtag_berninger/ kommen Interessierte direkt auf Sabine Berninger’s Seite. Die Abgeordnete wartet schon sehr gespannt auf die ersten Fragen und fordert auch auf ihrer persönlichen Homepage www.sabine-berninger.de und im sozialen Netzwerk facebook alle dazu auf, sie nach Herzenslust zu ihrer politischen Tätigkeit auszufragen.

Für die ersten drei FragestellerInnen aus dem Ilm-Kreis hat sich die Abgeordnete etwas Besonderes ausgedacht: sie erhalten Eintrittskarten für den Besuch kultureller Einrichtungen in Arnstadt (der oder die Erste erhält 2 Tageskarten für das Arnstädter Sport- und Freizeitbad, der oder die Zweite 2 Eintrittskarten für das Schlossmuseum sowie der oder die Dritte 2 Eintrittskarten zu einem Heimspiel des SV Arnstadt III).


 

Odyssee von Flüchtlingen wird durchGrenzbehörden fortgesetzt

Mit mehreren Briefen hat sich die Sprecherin für Migrations- und Integrationspolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag in der vergangenen Woche an den Thüringer Innenminister, den Thüringer Ausländerbeauftragten, den Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration mit der Bitte um Unterstützung gewandt.

Hintergrund sind Probleme, die Flüchtlinge häufig auf dem Weg von den bundesdeutschen Grenzbehörden in die Erstaufnahmeeinrichtung im thüringischen Eisenberg haben. (mehr)


Klares Signal für ein Menschenrecht gefordert 

Am kommenden Freitag wird der Innenausschuss erneut den Antrag der Fraktion der FDP zur so genannten Residenzpflicht beraten. Während der Parlamentsferien hatten zahlreiche ExpertInnen Gelegenheit, während einer schriftlichen Anhörung zum Antrag Stellung zu nehmen, eine große Mehrheit der Fachleute sprach sich gegen die Residenzpflicht und für eine Ausdehnung der Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf das Gebiet des gesamten Freistaates Thüringen aus. Dass dies eine Möglichkeit ist, die die Landesregierung zur Erleichterung der Lebensbedingungen für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge umsetzen kann, beweist die Praxis in zahlreichen Bundesländern. Beispielsweise Berlin und Brandenburg haben sogar darüber hinausgehende Regelungen getroffen. Dort können sich Flüchtlinge innerhalb der Landesgrenzen erlaubnisfrei bewegen und sogar, dank gegenseitig abgestimmter Erlasse, auch darüber hinaus: seit Donnerstag können die Betroffenen in Berlin und Brandenburg eine Dauererlaubnis beantragen, um sich auch im jeweiligen Nachbarland frei bewegen zu können (http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/fluechtlinge-duerfen-brandenburg-besuchen/).

Ein solches klares Signal für ein Menschenrecht verlangt die Linksfraktion auch von der Thüringer Landesregierung: http://www.die-linke-thl.de/presse/pm2010/pm20100805a.html


 

In eigener Sache - Nachtrag zur "Wahlpanne":

Nachdem (erst) durch Aufnahmen des Mitteldeutschen Rundfunks auch die zweite Abgeordnete (CDU-Abgeordnete Holzapfel) identifiziert wurde, die während der Landtagssitzung am 27. Mai im ersten Wahlgang zur Wahl der Thüringer VerfassungsrichterInnen zweimal gewählt hatte, bin ich einigermaßen verwundert und enttäuscht über die (bisher) ausgebliebene Entschuldigung der CDU, wenn schon nicht gegenüber mir persönlich, so doch gegenüber meiner Partei und Fraktion.

Sehr still geworden sind die Vorwürfe, es habe sich um absichtlichen  "Wahlbetrug" oder eine bewusste "Verunglimpfung" des Thüringer Landtags oder des Thüringer Verfassungsgerichtshofes gehandelt, die von Seiten der CDU-Fraktion (namentlich der Herren Abgeordneten Mohring, Schröter und Fiedler) laut geworden waren (noch ehe bekannt geworden war, dass eine der beiden "DelinquentInnen" aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE kam) und erst recht, als ich mich mit einer Erklärung öffentlich zu meinem Fehler bekannt hatte. Mir ist auch nicht bekannt, dass die Jugendorganisation der CDU (oder per Twitter: der ehemalige CDU-Landtagsabgeordnete Panse) von Frau Holzapfel gefordert hätten, ihr Landtagsmandat niederzulegen.

Mit, von CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe erst dieser Tage angemahntem "bürgerlichen Verhalten" haben die Umgangsformen der CDU Thüringen meines Erachtens nichts gemein. Im Gegenteil glaube ich, dass hier einige Protagonisten ihre gute Erziehung (so vorhanden) schlicht vergessen und angesichts einer vermeintlich günstigen Gelegenheit mit ideologischem Schaum vor'm Mund reagiert haben, was wiederum schlicht verdrängt wurde, als die zweite "Wahlfälscherin" als aus den eigenen Reihen kommend überführt wurde.

Bedanken möchte ich mich bei all jenen, die den (Fehler beim Wahl-)Vorgang als das nahmen, was er war: einen menschlichen Fehler. Sehr gefreut habe ich mich über die Unterstützung derer, die meine öffentliche Erklärung als ehrlich und mutig empfanden und dies mir gegenüber auch zum Ausdruck brachten. Danke!

Und wenn mein Fehler nun dazu führt, dass das Wahlverfahren im Thüringer Landtag weniger fehleranfällig gestaltet wird, dann kann ich an dem Ganzen - trotz der Peinlichkeit und der Rüge, die der Ältestenrat des Thüringer Landtages ausgesprochen hat - auch noch etwas Positives finden.


Erklärung:

Bitte um Entschuldigung für Wahlpanne

Nach dem vertraulichen Gespräch mit Landtagspräsidentin Birgit Diezel habe ich mich entschlossen, meinen heute im Wahlgang zu den Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofes begangenen Fehler auch öffentlich einzuräumen und alle Beteiligten um Entschuldigung zu bitten.

Nachdem ich von meinem Wahlrecht im ersten Wahlgang Gebrauch gemacht hatte, verließ ich den Plenarsaal für ein Gespräch in der Lobby des Thüringer Landtages. In der Annahme, ein neuer Wahlgang sei aufgerufen, eilte ich wieder in den Plenarsaal und wählte erneut.

Dass ich einen Fehler gemacht habe, bemerkte ich bei Verkündung des Ergebnisses.

Ich möchte die Abgeordneten des Thüringer Landtages, die gewählten Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofes und auch die WahlhelferInnen um Entschuldigung insbesondere dafür bitten, dass ich meinen Fehler erst nach der Ältestenratssitzung bzw. am Ende des Plenartages einräume.

Außerdem versichere ich, dass es in keinster Weise meine Absicht gewesen ist, den Wahlgang zu stören , den Verfassungsgerichtshof oder den Thüringer Landtag zu brüskieren.

Ich habe die gemeinsame Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofes,  die Berücksichtigung aller im Landtag vertretenen Fraktionen und den so entstandenen gemeinsamen Vorschlag der Fraktionen als außerordentlich wohltuend für die demokratische Kultur empfunden und begrüßt.

Die durch mein Schweigen entstandene Verwirrung und der Eindruck, jemand wolle die oberste gerichtliche Instanz des Freistaates beschädigen, tut mir außerordentlich leid.

Bedanken möchte ich mich beim Ältestenrat und Landtagspräsidentin Birgit Diezel für die Möglichkeit, den Vorgang zunächst vertraulich zu klären. Ich danke Frau Diezel insbesondere für ihre freundliche und verständnisvolle Art des Umgangs mit meinem Eingeständnis und kann nur hoffen, dass auch der oder die für den zweiten falschen Wahlzettel verantwortliche andere Abgeordnete den Fehler eingesteht, damit der öffentlich entstandene Eindruck ausgeräumt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen, Sabine Berninger


27.05.2010 - Plenarsitzung im Thüringer Landtag:Begründung von SabineBerninger zum Antrag der Fraktion Die LINKE.

"Beibehaltung der Einspeisevergütungen für Solarstrom"

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

das Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet die Netzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und legt die Höhe der Einspeisevergütung fest, die jeweils so kalkuliert ist, dass alle Technologien rentabel genutzt werden können.

Um den Ökostrom marktfähig zu machen, sinkt die Einspeisevergütung für Solarstrom ab dem Jahre 2010 mit 10 Prozent, danach mit 9 bzw. 8 Prozent. Das war die ursprüngliche Planung.

Jetzt ist eine Senkung der Vergütung zum 1. Juli um weitere 16 auf insgesamt 25 Prozent durch den deutschen Bundestag beschlossen worden.

Damit werden ein Standbein der Thüringer Wirtschaft und der Forschung ernsthaft beschädigt, geplante Investitionen gefährdet und ein grundlegender Wechsel im Energiesektor hin zu einer dezentralen Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung sabotiert.

In einem Interview mit der Financial Times Deutschland vom 13. April ließ der Chef von SCHOTT Solar, Martin Heming, wissen, wegen der zum 1. Juli sinkenden Förderraten steige der Druck, kostengünstig zu produzieren; denkbar sei eine neue Fertigung in China. Investitionen in neue Fabriken oder Erweiterungen in Deutschland seien wegen der politischen Lage nicht mehr geplant.

Der Bundesverband Solarwirtschaft und Analysten warnen, dass eine zusätzliche Reduktion bis zu 50.000 Arbeitsplätze in Deutschland vernichten würde.

In Thüringen stehen nicht nur die Arbeitsplätze sondern auch viel versprechende Investitionen auf der Kippe.

Der Chef des Solarkonzerns Masdar PV, der im Raum Arnstadt groß investieren will, erklärte: „Sollte dieses Vorhaben umgesetzt werden, dann werden viele Solarproduzenten - auch Masdar PV - die Pläne für weitere Investitionen in Deutschland nochmals überdenken und sich nach neuen Möglichkeiten im Ausland umsehen.“

Zudem fehlen dann zahlreichen geplanten Projekten der Kommunen hin zu einer energetischen Eigenversorgung, wie z.B. in Ilmenau, die Perspektiven. Womöglich hätte auch die Gemeinde Ichtershausen ihr lobenswertes Großprojekt nicht gestartet, wenn die Förderpolitik schon bei der Entscheidung zu diesem Projekt derart gewesen wäre, wie jetzt beschlossen.

Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz gerade deswegen verabschiedet wurde, um ein Umdenken auf dem Energiesektor einzuleiten.

Das Vorhaben untergräbt den Sinngehalt des Gesetzes und gefährdet damit sogar die von der Bundesregierung akzeptierten und angestrebten Klimaschutzziele. Es bedarf darum dringend eines Signals, dieses Vorhaben zu unterbinden.

Ein solches Signal sendete die Thüringer Landesregierung bereits mehrfach, zum Beispiel Minister Machnig und Ministerpräsidentin Lieberknecht bei den Demonstrationen am 5. Februar in Erfurt und Arnstadt.

Aber Ankündigungen und warme Worte alleine reichen nicht. Und dass es sich um eine reine Ankündigungspolitik handelt, diesen Anschein bestätigt zumindest Frau Lieberknecht, die es nicht einmal für nötig hält, auf Briefe bezüglich der Einspeisevergütung zu antworten. Briefe, die im Auftrag des Arnstädter Stadtrates – und ausdrücklich auch der CDU-Stadtratsfraktion – von mir selbst, Frank Kuschel und dem Bundestagsabgeordneten Jens Petermann an die Thüringer Ministerpräsidentin, die Bundeskanzlerin und den Bundesumweltminister geschrieben worden waren. Im Übrigen reagierte keiner der drei auf unsere Schreiben, weder im Februar, noch beim zweiten Versuch Anfang Mai.

Reagieren Sie jetzt, Frau Lieberknecht! Unser Antrag mandatiert Sie für die Umsetzung Ihrer warmen Worte zu den Beschäftigten der in Arnstadt ansässigen Solarfirmen, nämlich im Bundesrat für die Beibehaltung des Status Quo zu stimmen.

Die im Bundestag beschlossene Reduzierung der Einspeisevergütungen gefährdet neben dem notwendigen ökologischen Wandel in der Energieerzeugung eine für Thüringen beschäftigungsintensive und zukunftsorientierte Wirtschaftsbranche.


Begründung von Sabine Berninger zum Antrag der Fraktion Die LINKE.

"Polizeibeschwerdestelle für Thüringen"

Meine Damen und Herren,

mit der vorliegenden Drucksache 959 beantragen wir die Einrichtung einer Polizeibeschwerdestelle in Thüringen, so wie sie in skandinavischen Ländern, in Großbritannien aber auch in Sachsen-Anhalt bereits besteht.Die dort gemachten und publizierten Erfahrungen sprechen dafür, diesen Beispielen zu folgen, und auch hier in Thüringen eine Stelle einzurichten, die gleichermaßen für von polizeilichen Maßnahmen betroffene Menschen als auch für Polizeibeamte selbst Anlaufstelle ist, um Anliegen und Beschwerden außerhalb eines dienstrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Weges vortragen zu können.

Eine solche Polizeibeschwerdestelle muss mit Rechtsinstrumentarien ausgestattet sein, die eine unabhängige und objektive, wenn notwendig auch anonymisierte Bearbeitung ermöglichen.

Zu den Befugnissen der Polizeibeschwerdestelle gehören unseres Erachtens ein Zutrittsrecht sowie ein Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht gegenüber den Polizeidienststellen.

Neben der Aufgabe, vorgetragene Beschwerden oder Anfragen zu bearbeiten, soll die Polizeibeschwerde bei einem Einsatz von Handfeuerwaffen, tödlichen Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Polizeifahrzeugen, Todesfällen im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen sowie bei Todesfällen im Polizeigewahrsam von selbst tätig werden.

Dass die Polizeibeschwerdestelle selbst transparent arbeitet und einen jährlichen öffentlichen Bericht erstellt, versteht sich für uns von selbst.

Und um dem Arbeitskreis Polizei der CDU-Fraktion gleich im Vorhinein den Wind aus den Segeln zu nehmen: eine Polizeibeschwerdestelle ist nicht Ergebnis von Misstrauen in die Polizeiarbeit, sondern ein Instrument, dass bestehende Kontrollmöglichkeiten polizeilicher Arbeit sinnvoll und unbürokratisch ergänzt.

Und es ist ein Instrument, das geeignet ist, die Akzeptanz der Polizeiarbeit zu erhöhen, weil Bürgerinnen und Bürger erfahren können, dass als falsch empfundene Polizeimaßnahmen nach einer objektiven und unabhängigen Prüfung als angemessen und rechtskonform gelten.

Natürlich nahmen wir erfreut zur Kenntnis, dass der Thüringer Innenminister am 22. März im MDR die Forderung aus dem Regierungsprogramm der Partei DIE LINKE unterstützte und sagte, er könne sich vorstellen, eine Polizeibeschwerdestelle zu schaffen. Hoffen wir, dass diese Vorstellungskraft des CDU Innenministers nicht an der Parteidisziplin scheitern wird.

Volksbegehren wurde mit beschlossenem Kita-gesetz beendet

Das Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik wurde mit dem Landtags-Beschluss des Kita-Gesetzes durch den Trägerkreis beendet.

Jetzt ist es Aufgabe der Kommunalpolitik vor Ort, auf die Umsetzung des Kita-Gesetzes zu drängen.

Das Gesetz gilt ab dem 1. August, für das nächste Kita-Jahr.

Ab dann erhalten die Kommunen auch die Erstattung vom Land. Das Land Thüringen stellt in diesem Jahr - für die verbleibenden fünf Monate  - über 40 Mio Euro zur Verfügung, um die Aufgaben vor Ort zu schultern. Des weiteren wird es eine im Gesetz festgelegte sogenannte Spitzabrechnung geben, mit der nachträglich die genauen Kosten eruiert werden, die angefallen sind. Sollte also eine Gemeinde höhere Ausgaben haben, bekommt sie diese nachträglich erstattet. Ausgenommen sind Kommunen, die aufgrund ihrer Finanzsituation keine Schlüsselzuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich erhalten. Diese könnten sich die höheren Kosten aber leisten, hatte der Thüringer Innenminister auf Nachfrage der LINKEN im Landtag sinngemäß geantwortet.

DIE LINKE hatte gefordert, die Kita-Kosten aus dem Kommunalen Finanzausgleich herauszunehmen und im Landeshaushalt mit einem eigenen Titel zu verankern. Das war aber von der Mehrheit im Landtag abgelehnt worden.

Die Stadtratsfraktion der Arnstädter LINKEN und Landtagsabgeordnete Sabine Berninger haben sich inzwischen mit einem Info-Brief an ErzieherInnen und Eltern in Arnstadt und dem nördlichen Ilm-Kreis gewandt, in dem die konkreten Änderungen aufgelistet sind.

Neben dem veränderten Betreuungsschlüssel bei kleineren Kindern gelten jetzt der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem ersten Geburtstag und der garantierte Betreuungsanspruch auf 10 Stunden. Für Kinder mit Behinderungen und solche mit drohenden Behinderungen ist es jetzt wieder leichter, in ihrer Wohnsitzgemeinde in die Regel-Kita zu gehen, wenn sie in dieser entsprechend ihres Bedarfes gefördert werden können. Erzieherinnen erhalten jetzt pro Jahr zwei Fortbildungstage, die Ihnen der Träger ermöglichen muss und deren Kosten er zu tragen hat. Und Eltern haben nun das Recht, sich zu Elternbeiräten auf kommunaler, Kreis- und Landesebene zusammen zu schließen, um Ihre Rechte bzw. die Ihrer Kinder besser vertreten zu können.

Insgesamt sind mit dem Gesetz 2.400 zusätzliche Vollzeitstellen beschlossen worden. Dass diese Erzieherinnen und Erzieher nicht alle innerhalb diesen Jahres eingestellt werden können, ist verständlich. Hierfür gibt es Übergangsregelungen, die aber nicht so verstanden werden sollten, dass erst im Jahr 2013 mit den Einstellungen von Fachkräften begonnen wird, sondern dass schon dieses Jahr die Bedarfspläne angepasst werden müssen.


 

Steffen Dittes: Herr Köllmer und die ihn unterstützenden Mitglieder von Pro Arnstadt haben sich selbst außerhalb dieser Gesellschaft verortet.

 

Am 15.04.2010 debattierte der Arnstädter Stadtrat den von SPD und LINKE eingereichten Antrag auf Abwahl des Arnstädter Bürgermeisters Hans-Christian Köllmer.

 

Die Stadträte der Parteien DIE LINKE und SPD haben am 23.03. während der Sonderstadtratssitzung einen Antrag auf  Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen den Bürgermeister gestellt.

In der Sitzung, die auf Antrag von LINKE und SPD einberufen wurde und sich mit  Köllmers Engagement am äußersten rechten Rand beschäftigte, sagte der Fraktionsvorsitzende für DIE LINKE, Steffen Dittes: "Die Etablierung rechtsextremer Ideologie und die offene Unterstützung von deren Protagonisten ist Kern und Ausgangspunkt unserer deutlichen Ablehnung und Kritik. In einem Land, in dem 15% rechtsextrem eingestellt sind, denken noch immer 85% anders. Und alle hier, alle Fraktionen und die Mitglieder im Stadtrat müssen sich entscheiden, für welchen Teil der Gesellschaft sie Politik machen, wem sie ihre Unterstützung anbieten oder sich gar andienen. Wir haben uns entschieden: Treten sie ab, Herr Köllmer!"

 

Über die Einleitung eines Abwahlverfahrens wird voraussichtlich in der nächsten Stadtratssitzung abgestimmt. Eine Zweidrittelmehrheit benötigen LINKE und SPD, damit das Abwahlverfahren eingeleitet wird. Nach dem derzeitigen Stand der Debatte ist unwahrscheinlich, dass alle Mitglieder der Fraktionen CDU und BF/FDP mit LINKEN und SozialdemokratInnen für den Antrag stimmen.

Ausgeschlossen scheint, dass Mitglieder der Bürgermeisterfraktion "Pro Arnstadt" dafür stimmen.

 

Rede des Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE. im Stadtrat Arnstadt, Steffen Dittes, zur Begründung des eingereichten Abwahlantrages am 15.04.2010 im Stadtrat.


 

65. Jahrestag der Befreiung Thüringens von der Nazi-Herrschaft: LINKE fragt nach Zustand von Erinnerungsstätten

Mahnung zum 65. Jahrestag der Befreiung

Bodo Ramelow: Verantwortung heutiger und künftiger Generationen, sich entschieden gegen jede Form von Rassismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit zu wenden...

 

 

 

Thüringer Ostermarsch 2010 - Gegen den Bundeswehreinsatz in Afghanistan, gegen Atomwaffen.

Mehr als 200 FriedensaktivistInnen beteiligten sich am Ostersamstag am diesjährigen Thüringer Ostermarsch. Zuvor hatten an einer friedenskundgebung in Arnstadt etwa 15 Menschen teilgenommen. Einige FriedensfahrerInnen machten sich anschließend per Rad auf den Weg nach Ohrdruf.


 

DIE LINKE fordert Aufhebung der Residenzpflicht

 

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Rassismus am Sonntag, 21. März, fordert die Migrationspolitikerin der Fraktion DIE LINKE, Sabine Berninger, erneut die sofortige Abschaffung der Residenzpflicht für Flüchtlinge. „Die nach wie vor bestehende Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Menschen, die aufgrund von Verfolgung und Angst um das eigene Leben ihr Land verlassen mussten, ist nicht länger hinnehmbar. Die in Europa einmalige Residenzpflicht diskriminiert Menschen und setzt sie einer strafrechtlichen Verfolgung aus, wenn sie ihr Menschenrecht auf Freiheit in Anspruch nehmen.“

 

Die Residenzpflicht ist im Asylverfahrensgesetz des Bundes verankert und verpflichtet Flüchtlinge, einen Landkreis nicht zu verlassen. Nach einem Antragsverfahren können sie in begründeten Einzelfällen Verlassensgenehmigungen – so genannte Urlaubsscheine - erhalten.

 

„Durch die Residenzpflicht und das Genehmigungsverfahren werden neben der Bewegungsfreiheit auch weitere Grundrechte massiv beschnitten, u. a. das Recht auf Versammlungsfreiheit oder das Recht zur freien Religionsausübung. Auch die Integrität von Familien und Lebensgemeinschaften wird durch das Verbot in Frage gestellt“, so Berninger.

 

Die LINKE-Politikerin fordert die Landesregierung auf, im Rahmen ihrer bundespolitischen Tätigkeit für eine Abschaffung der Residenzpflicht einzutreten. Berninger verweist aber insbesondere auch darauf, dass die Landesregierung in ihrer eigenen Verantwortung durch eine Rechtsverordnung die Residenzpflicht auf Thüringen ausweiten und sie somit für Thüringen vollständig aufheben kann.

 

„Die Diskriminierung von Flüchtlingen muss beendet werden und Grundrechte müssen uneingeschränkt gelten. Der Internationale Tag gegen Rassismus ist ein geeigneter Anlass für die Thüringer Landesregierung, einen menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen nach jahrelanger Ausgrenzung anzukündigen und schließlich auch umzusetzen. Die Handlungskompetenz und die Verantwortung liegen in Thüringen“, macht Berninger deutlich, die dazu aufruft, die Online-Petition zur Abschaffung der Residenzpflicht unter https://epetitionen.bundestag.de/ zu unterstützen.