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Hundegesetz: Kastrationszwang schafft keine Sicherheit
(31.08.2011) Angesichts des am 1.
September 2011 in Kraft tretenden Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Tieren
erneuert die Fraktion DIE LINKE ihre Kritik an den Regelungen: „Mit diesem
Gesetz werden einzelne Hunderassen und deren Halter einem Generalverdacht
ausgesetzt, anstatt durch Einführung von Sachkundenachweisen und des
Hundeführerscheins für tatsächlich mehr Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger
zu sorgen", sagt Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im
Thüringer Landtag.
Als „Ausrotten von Hunderassen per Gesetz“ kritisiert
Ramelow den Kastrationszwang für einzelne Hunderassen. Auch nahezu alle
Experten und Sachverständige hatten diese und andere Vorschriften bei einer
Landtagsanhörung gemeinsam mit der Linksfraktion massiv kritisiert. „Der
Kastrationszwang muss ausgesetzt werden, die Konzentration der Regelungsinhalte
des Gesetzes muss auf auffällige Hunde und Hundehalter liegen. Wer mit Hunden
nicht umgehen kann, sollte auch die Berechtigung nicht haben, einen Hund zu
halten“, unterstreicht Ramelow. Ein Kastrationszwang für einzelne Hunderassen
schaffe keine Sicherheit und sei die falsche Antwort auf die Hundeattacken in
den letzten Monaten.
Als „empörend“ bezeichnet Sabine Berninger, Abgeordnete der
LINKEN, dass die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung des Gesetzes im
Regen stehen lasse. So seien bisher keine der angekündigten Rechtsverordnungen,
u.a. zur Kennzeichnungspflicht, zum Sachkundenachweis und Wesenstest,
verabschiedet worden. Die finanziellen Auswirkungen auf die kommunalen
Haushalte oder die Kapazitäten der Tierheime bezeichnet Frau Berninger als
unkalkulierbar. Eine Folge sei, dass bereits einzelne Kommunen zur Kompensation
über eine Erhöhung der Hundesteuer nachdenken.
„Einmal mehr beweisen CDU und SPD ihre Inkompetenz und
versuchen, auf Kosten von Betroffenen ihr Profil zu schärfen. Aber mit diesem
Gesetz katapultiert sich Thüringen einmal mehr auf einen der hinteren Plätze
und lässt sowohl die Fachöffentlichkeit als auch die betroffenen Hundehalter
nur die Köpfe schütteln“, so Berninger abschließend.
Gefahrhundegesetz wird nicht hingenommen
„Die einhellige Ablehnung der Rasseliste im beschlossenen sogenannten Thüringer Gefahrhundegesetz durch Hundesachverständige ist nach wie vor ungebrochen“,
resümiert Bodo Ramelow nach der heutigen Beratung in der Linksfraktion mit
Sachverständigen und Vertreten von Thüringer Tierschutz- und
Hundeverbänden.
„Die Erwartungshaltung an die Politik ist eindeutig. Die Rasseliste und das damit verfolgte Ziel der
Ausrottung der aufgeführten Hunderassen durch Zwangskastration muss wieder aus
dem Gesetz gestrichen werden, notfalls durch eine verfassungsgerichtliche
Entscheidung“, betont der Fraktionschef der LINKEN. Für eine
Normenkontrollklage, deren rechtliche Möglichkeiten jetzt in der Fraktion
ausgelotet werden, haben sich heute auch die Sachverständigen ausgesprochen.
Insbesondere diejenigen, die in ihren Grundrechten auf Berufs- und
Handlungsfreiheit durch das Gesetz beschränkt werden, wollen individuell den Weg
über die Verwaltungsgerichte gehen. In der Diskussion kristallisierte es sich
als wünschenswert heraus, eine eventuelle verfassungsrechtliche Überprüfung
fraktionsübergreifend zu initiieren. „Es gibt juristische Argumente gegen eine
Verfassungsklage, aber die heutige Beratung hat eine Menge sachlicher und
fachlicher Gründe für einen solchen Antrag bekräftigt“, so Ramelow weiter.
Die Folgen des
Gesetzes wurden in der Beratung äußerst kritisch diskutiert. „Die Verpflichtung,
Tiere entgegen den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes grundlos zu kastrieren
oder die zu erwartende Abgabe von sogenannten Rasselisten-Hunden an die
Tierheime sind schon aus Tierschutzerwägungen heraus bedenklich und führen auch
nicht zu mehr Sicherheit. Mit der Gefahrhundeverordnung hatte Thüringen keine
Regelungslücke, allenfalls ein Umsetzungsdefizit. Dieses Defizit wird aber durch
die Rasseliste und die damit einhergehenden Regelungen keinesfalls geringer,
eher droht das Gegenteil“, sagt Sabine Berninger, die gemeinsam mit weiteren
vier Abgeordneten der LINKEN an dem Gespräch teilnahm.
LINKE berät sich mit ExpertInnen zum Gefahrhundegesetz
Nachdem
der Thüringer Landtag am 16. Juni das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor
Tiergefahren mehrheitlich beschlossen hat, wird die Fraktion DIE LINKE am
kommenden Dienstag, 5. Juli, 13 Uhr, Raum 201, mit ExpertInnen und
Sachverständigen bestehende politische und rechtliche Möglichkeiten beraten, um
die Umsetzung des Gesetzes noch abzuändern.
Neben
Regelungsinhalten, die auch von der Fraktion DIE LINKE begrüßt werden, wie etwa
die verpflichtende Haftpflichtversicherung oder die Kennzeichnungspflicht,
enthält das Gesetz aber auch Vorgaben, die die Linksfraktion ablehnt. Dazu
gehören die so genannte Rasseliste sowie weitgehende Beschränkungen der Zucht
und Haltung von aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestuften
Hunden bis hin zu einem Kastrationszwang für die in der Rasseliste geführten
Hunde sowie für die als gefährlich eingestuften Hunde“, stellt die Abgeordnete
Sabine Berninger dar.
„Diese
Regelungen haben nicht nur nahezu alle Sachverständigen in den
parlamentarischen Beratungen als sachfremd und unangemessen zurückgewiesen. Wir
halten es angesichts der zahlreichen fachlich fundierten Einwände für verfrüht,
die Mehrheitsentscheidung im Landtag, die zudem erst durch Koalitionsdisziplin
ermöglicht wurde, als den Abschluss der Debatte um sinnvolle gesetzliche
Regelungen zu verstehen. Schließlich müssen sowohl Aspekte des Tierschutzes als
auch Aspekte der Gefahrenabwehr berücksichtigt werden“, so der Fraktionsvorsitzende
Bodo Ramelow. Während der Beratung würden auch rechtliche Möglichkeiten
diskutiert, gegen einzelne Regelungen des Gesetzes vorzugehen.
Im
Anschluss an das Treffen lädt die Fraktion DIE LINKE VertreterInnen der Medien
zu einem Pressegespräch 15 Uhr, Raum 440 (Fraktionsgebäude) ein.
Rasseliste per Landtagsmehrheit beschlossen
„Auch dieser Änderungsantrag macht die Gefährlichkeit eines Hundes von der Rasse abhängig. Es ist aber
wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht von
der Rasse abhängt, somit sind Gesetzesvorlagen, die eine Rasseliste enthalten,
unsinnig.“ (Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Prof. Dr. Hansjoachim
Hackbarth, Fachtierarzt für Tierschutz, in seiner Stellungnahme zum Änderungsantrag von CDU/SPD, der am 10.06. mit den Stimmen der Regierungsparteien vom Innenausschuss als Beschlussempfehlung für die Plenarsitzung verabschiedet wurde.)
Mit dieser nun mit den Stimmen der
Regierungsfraktionen beschlossenen Regelung sind im Kern eine Rasseliste 4 so genannter gefährlicher
Hunderassen und ein strengstmöglicher Erlaubnisvorbehalt für die Haltung
solcher Hunde beschlossen worden, die a) diese Hunde auf absehbare Zeit in
Thüringen ausrotten werden und die b) Sicherheit nur vorgaukeln.
Dabei wurden die von der Landesregierung vorgeschlagenen
Regelungen im Gesetzentwurf von CDU und SPD sogar noch verschärft: während die
Landesregierung für die Erlaubnis der Haltung eines in der Rasseliste aufgeführten
Hundes (unter strengen Auflagen) lediglich den Nachweis verlangte, dass der
Bedarf zur Haltung eines solchen Hundes nicht durch einen Hund einer anderen
Rasse befriedigt werden kann, werden CDU und SPD heute beschließen, dass
darüber hinaus entweder ein wissenschaftlicher oder ein beruflicher Bedarf
nachgewiesen werden muss.
Und das ohne jegliche statistisch belastbare oder
wissenschaftliche Analyse, ganz im Gegenteil: bewusst alle Statistiken
ignorierend, bewusst alle gutachterlichen Stellungnahmen und wissenschaftlichen
Untersuchungen ingnorierend, bewusst die in den Anhörungsverfahren sowohl im
Kabinett als auch im Ausschuss selbst erbetenen Stellungnahmen der ExpertInnen
ignorierend.
Augenscheinlich war auch die Durchführung der Anhörungen leider
nur eine Täuschung, denn von einem demokratischen Einbeziehen der eigens vom
Ausschuss erbetenen Expertenmeinungen, der Stellungnahmen von Sachverständigen
und InteressenvertreterInnen kann im Gesetzgebungsverfahren nicht die Rede sein:
Im ersten Anhörungsverfahren äußerten sich lediglich 4 von 24
zustimmend zum Gesetzentwurf der Landesregierung, darunter zwei
Landesregierungen – nämlich die Innenministerien Bayerns und
Baden-Württembergs, die selbst eine Rasseliste in ihren Gesetzen haben, die
Deutsche Kinderhilfe e.V. sowie der Gemeinde- und Städtebund Thüringen. Keiner
davon begründete die Zustimmung zur Rasseliste anhand belastbarer wissenschaftlicher
Stellungnahmen.
Auch der Gemeinde-
und Städtebund begründet die Zustimmung zur Rasseliste nicht inhaltlich, sondern lediglich verwaltungstechnisch, in bezug auf ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 äußerte sich der Vertreter in der öffentlichen Anhörung am 18.02.2011 folgendermaßen:
„Es ist
völlig richtig, wenn Sie sagen, es ist dort nicht positiv oder negativ die
Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen festgestellt worden. Das wollte ich
natürlich so und wollen wir natürlich mit unserer Stellungnahme auch nicht so
verstanden wissen. Es geht den Kommunen, den kommunalen Ordnungsbehörden überhaupt
nicht darum, irgendeine Rasse zu verteufeln oder zu sagen, das geht gar nicht mehr,
da liegt für die kommunalen Ordnungsbehörden kein Herzblut drin. Ich denke, wir
haben vorhin schon darauf verwiesen, dass es für die Ordnungsbehörden einzig
und allein darum geht, einen nachvollziehbaren, am besten äußerlich erkennbaren
Ansatzpunkt für weitere Nachprüfungen zum Anlass zu nehmen.“
Das aber
ist ausdrücklich nicht Zweck des Gesetzes. Es geht nach § 1 darum, Gefahren
für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit
dem Halten und Führen von gefährlichen Tieren verbunden sind. Unter Gesetzeszweck steht nicht: Erleichterung des
Verwaltungshandelns.
Von den 20 inhaltlichen Stellungnahmen im zweiten Anhörungsverfahren befürworten lediglich 2 den
Gesetzentwurf mit Rasseliste, wovon aber der Gemeinde- und Städtebund seine Kritik „keine
Kostenfolgeabschätzung“ erneuerte und erhebliche Zweifel äußert, „ob das den
Ordnungsbehörden bisher zur Verfügung stehende Handlungsinstrumentarium als
ausreichend angesehen werden kann, eine angemessene Umsetzung der Ge- und
Verbote sicherzustellen.“
Die Plenardebatte kann noch etwa 2 Wochen nach der Sitzung hier online verfolgt werden.
Koalition ignoriert (erneut) Ergebnis der Anhörung: Ausdruck machtpolitischer Ignoranz
(10.06.2011) Am heutigen Freitag stand erneut der Gesetzentwurf der Landesregierung, genauer: der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/SPD sowie die Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen, auf der Tagesordnung des Innenausschusses. Zum Änderungsantrag der Regierungsparteien wurde eine schriftliche Anhörung durchgeführt. 22 Zuschriften von Anzuhörenden liegen dazu vor. Das Ergebnis ist (wie schon die erste Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung) niederschmetternd - für CDU und SPD und ihren Gesetzentwurf, ändert aber letztlich nichts: unverändert beschlossen die CDU/SPD-Mitglieder Kraft ihrer Mehrheit heute ihren Änderungsantrag, somit wird dieser wohl in der Plenarsitzung der kommenden Woche zum Gesetz werden.
„Nahezu alle Anzuhörenden haben den Vorschlag als fragwürdig, wissenschaftlich unbegründet und als nicht geeignet sowie wenig zielführend charakterisiert. Vor allem aber äußern die Anzuhörenden, die ein zweites Mal angehört wurden, größtenteils ihr Unverständnis darüber, dass der Änderungsvorschlag die Anhörungsergebnisse vollständig ignoriert. (Dies) ... ist Ausdruck machtpolitischer Ignoranz und zeigt, welchen Wert parlamentarische Anhörungen für die CDU/SPD-Koalition haben - nämlich keinen“ (zu meiner Pressemitteilung dazu).
Die Vorlagen und Stellungnahmen finden Sie hier: Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit Änderungsantrag CDU/SPD. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Änderungsantrag der Fraktion FDP. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zusammenfassung/Synopse der bisher (Stand 10.06.2011) eingegangenen Stellungnahmen im Anhörungsverfahren zum Änderungsantrag CDU/SPD.
(11.06.2011) In ersten Medienberichten wurden die Konsequenzen leider noch nicht dargestellt, so berichtet beispielsweise die Leipziger Volkszeitung lediglich, dass die HalterInnen von Hunden der in der
Rasseliste aufgelisteten 4 Rassen sowie deren Kreuzungen „künftig einen ‚Hundeführerschein’
nachweisen müssen.“ Leider aber nicht, dass es bald wohl (legal) keine HalterInnen solcher
Hunde in Thüringen mehr geben wird, denn:
Neben dem Nachweis der Sachkunde (nach § 5) muss man nach
diesem Gesetzentwurf, um die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Tieres
erteilt zu bekommen, neben dem Nachweis der Haftpflichtversicherung das 18.
Lebensjahr vollendet haben (§ 4 Abs. 1 Nr. 1), die (in § 6 geregelte)
Zuverlässigkeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) besitzen (diese besitzen nicht: u.a.
Alkohol-, Arzneimittel- oder Drogenabhängige, Menschen ohne festen Wohnsitz und
Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer seelischen oder
geistigen Behinderung einen Betreuer nach § 1896 des BGB haben; „Diese
Personenkreise werden … in der Aufzählung der Gesetzesvorlage gleichgestellt
mit Straftätern/Straftäterinnen und kranken Personen.“, kritisierte der
Kinderschutzbund in seiner Stellungnahme und forderte stattdessen, diesen
Menschen den Nachweis der Sachkunde zu ermöglichen.), einen besonderen
wissenschaftlichen oder beruflichen Bedarf (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) und im Falle der
Anschaffung eines Hundes der in § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 aufgeführten Rasseliste
darüber hinaus nachweisen (§ 4 Abs. 1 Nr. 6), dass dieser Bedarf durch Hunde
anderer Rassen nicht angemessen befriedigt werden kann.
Beratung im Innenausschuss per Mehrheitsbeschluss beendet
(13.05.2011) Empört äußert sich Innenausschussmitglied Sabine Berninger über das Verhalten der Regierungskoalitionäre in der heutigen Sitzung des Innenausschusses des Thüringer Landtag. „Nicht nur, dass ein alternativer Gesetzentwurf von CDU und SPD zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren erst als Tischvorlage vorgelegt wurde und die beantragte Auszeit der Oppositionsfraktionen auf 45 Minuten reduziert wurde, beschlossen die regierungstragenden Fraktionen anschließend auch noch den Abbruch der Debatte, ohne dass der Opposition ausreichend Gelegenheit gewährt wurde, alle Ungereimtheiten in und Fragen zu diesem Alternativantrag zu thematisieren und zu klären.“
Den Vorschlag, alle – auch die von der Opposition – vorgelegten Änderungsanträge zum Gegenstand einer neuerlichen ExpertInnenanhörung zu machen, lehnte die CDU-SPD-Mehrheit dann ebenso ab. „Die Koalition hält an der Rasseliste fest und lässt damit nicht nur die im Februar durchgeführte Anhörung, bei der sich eine übergroße Mehrzahl gegen die Einführung einer so genannten Rasseliste gefährlicher Hunde ausgesprochen haben, zur Farce verkommen, sondern missachtet auch in unglaublicher Dreistigkeit eine angemessene weitere Anhörung der im Fachausschuss vorliegenden Änderungsvorschläge, darunter auch ein eigener Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ohne Rasseliste“, so Berninger. Die vorgeschlagene Rasseliste ist - das hatte die Anhörung ergeben - zum Schutz der Bevölkerung untauglich, das belegen wissenschaftliche Erkenntnisse ebenso wie die Tatsache, dass ‚nach allen Statistiken des Bundes und der Länder nicht die typischerweise als Kampfhunderassen bezeichneten Hunde für die meisten Körperverletzungen sorgen, sondern Mischlingshunde und Schäferhunde.’ (wie das Thüringer Innenministerium mit Verweis auf die Beißstatistik 2009 bereits am 24. Mai 2010 in seiner Medieninformation 20/10 ebenfalls festgestellt hatte).“
CDU-SPD-Koalition ignoriert Anhörung und beharrt auf Rasseliste
(12.05.2011) Offensichtlich haben sich die Innenpolitiker der Koalitionsfraktionen darauf geeinigt, die Expertenanhörung im Innenausschuss fast völlig auszublenden und an der Einführung einer Liste wegen rassespezifischer Merkmale als gefährlich eingestufter Hunde festzuhalten (siehe Bericht in der Thüringer Allgemeinen vom 12.05.2011), wie sie vom Innenministerium in seinem Gesetzentwurf vorgeschlagen worden war.
Und dabei hatte das Innenministeriums selbst noch am 24. Mai 2010 ganz kompakt fast alle Argumente, die GEGEN eine Rasseliste sprechen, der Öffentlichkeit präsentiert:
"... Die Festlegung einer Rasseliste wurde als nicht weitgehend genug empfunden, da nach allen Statistiken des Bundes und der Länder nicht die typischerweise als Kampfhunderassen bezeichneten Hunde für die meisten Körperverletzungen sorgen, sondern Mischlingshunde und Schäferhunde. ... Die allgemein als Kampfhunde bezeichneten Rassen waren mit 30 Exemplaren
an den insgesamt 418 registrierten Hunde beteiligt (7,18 %). Bei den leichten Verletzungen waren es 12 der insgesamt 185 Hunde (6,49 %) und bei den schweren Verletzungen 4 der insgesamt 60 Hunde (6,67 %). ... Die Statistik zeigt, dass eine abschließende Rasseliste nicht unbedingt zu mehr Sicherheit beiträgt. In den Ländern mit Rasselisten ist damit zudem kein Verbot der Hundehaltung verbunden, sondern es werden nur Auflagen ermöglicht, die je nach Land von einem Wesenstest, über eine Halterprüfung bis hin zum Maulkorb- und Leinenzwang beim Führen der Hunde in der Öffentlichkeit reichen. ... Das Bundesverfassungsgericht hat zudem in einem Urteil aus dem Jahr 2004 entschieden, dass Rasselisten, auch wenn sie kein Verbot der Hundehaltung, sondern nur Auflagen bedingen, an der Realität gespiegelt werden müssen, d. h. die Gesetzgeber haben zu klären, ob die in den Listen aufgeführten Rassen tatsächlich diejenigen sind, die am meisten zu den Beißvorfällen beitragen. Da dies in der Regel nicht so ist, wurden in den letzen Jahren einzelne Rasselisten reduziert oder ganz gestrichen. In Berlin wurde so zum Beispiel der Staffordshire-Bullterrier, also die bei der tödlichen Attacke in Oldisleben beteiligte Rasse, aus der Rasseliste genommen. In Niedersachsen wurde die Rasseliste ganz gestrichen. Die Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes, die ein Züchten von aggressiven Hunden verbieten wollte, enthält seit 2006 ebenfalls keine Liste mehr. Auch wurde das entsprechende Zuchtverbot gestrichen. Diese unsichere Rechts- und Sachlage hinsichtlich der Rasselisten hat auch in Thüringen dazu geführt, dass Ansätze zu einem Gefahrenhunde-Gesetz mit einer Rasseliste in der letzten Wahlperiode nicht zu Ende geführt wurden. ... Letztlich können alle Vorschriften nicht greifen, wenn sie nicht kontrolliert werden können, weil der der Halter, wie im Fall Oldisleben,
die Hunde nicht angemeldet hat und die zuständige Behörde daher nichts von der Existenz dieser Hunde weiß."
Streit um Rasseliste - Mehrzahl der Anzuhörenden lehnt Gesetzentwurf ab
In der Debatte um den Gesetzentwurf der Landesregierung "Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren" hatte der Innenausschuss des Thüringer Landtags am 18. Februar 2011 eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
Das Wortprotokoll der mündlichen (öffentlichen) Anhörung finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis:
Frau Schweinsburg, Frau Pursche, Thüringischer Landkreistag – S. 45
HerrHauser, Frau Müller, Bayerisches Staatsministerium des Innern – S. 68
Herr Stengler, Tierzentrum Sömmerda, Tierheim auf der Weißenburg – S. 83
Dr.Landsiedel, Landestierärztekammer Thüringen – S. 100
Herr Fischer, Landestierschutzverband Thüringen e.V. – S. 115
Herr Gügel, Deutscher Doggen-Club 1888 e.V. (DDC) – S. 126
Herr Herwig, Hundetrainer – S. 132
Hier einige Zitate aus der Anhörung:
„Ein Gutachten, welches die Gefährlichkeit dieser speziellenRassen als per se qualifiziert, wurde dem Gesetzentwurf nicht beigefügt. Es
kann ja sein, dass wir ihn nicht kennen. Auch anderweitig ist uns ein
wissenschaftlicher Beleg dafür nicht bekannt und wir haben sorgfältig
recherchiert. …
Vielmehr Einfluss auf das Verhalten des Tieres haben
insbesondere weniger die Rasse als die entscheidenden Faktoren wie Haltung, der
Umgang des Halters mit dem Tier, also die Sozialisierung. Ein Tier, was mit
acht Wochen angeschafft wird und zehn Jahre in einem geschlossenen Zwinger
gehalten wird, wird zwar niemals jemanden beißen können außer den eigenen
Besitzer, aber er ist nicht sozialisiert. Und wenn der rauskommt, ist er eine
potenzielle Gefahr, weil er gar nicht weiß, wie er sich zu benehmen hat.“ (Frau
Schweinsburg, Thüringischer Landkreistag, S.46).
„Die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung ist fortschrittlich
und liberal, vor allem ohne Rasseliste, sie muss nur mit neuem Leben erfüllt
werden. Es muss jedem Besitzer eines größeren Hundes bewusst sein, was er an
der Leine hat. Es muss ihm auch vermittelt werden, dass reine Tierliebe nicht
ausreicht, einen Hund ohne Beeinträchtigung in der Öffentlichkeit zu führen. …
Der Gesetzentwurf desavouiert in meinen Augen die gesamten,
vornehmlich deutschen Wissenschaftler und deren Forschungsergebnisse. Sie
kommen in ihren Untersuchungen, die auch dem Innenministerium sicher bekannt
sind, einvernehmlich zu dem Ergebnis, dass es keine Hunderasse mit einer
sogenannten gesteigerten Aggressivität gibt. Die praktisch arbeitende Tierärzteschaft,
die täglich mit den sogenannten Kampfhunden zu tun hat, entlastet in ihren
Stellungnahmen die Rasse von ihrer gesetzlichen Diskriminierung. Der
Gesetzentwurf widerspricht meines Erachtens der Faktenlage. …
Das Tierschutzgesetz verbietet das Einschläfern von Tieren
ohne vernünftigen Grund und die Einstufung per Gesetz als gefährlich sehe ich
nicht als vernünftigen Grund, um ein Tier einzuschläfern.“ (Herr Stengler,
Tierzentrum Sömmerda, S.84, 95).
„Das vorliegende Gesetz ist aus unserer Sicht
überreglementiert, es ist wenig zielführend und verstößt zumindest in einer
Passage gegen das Tierschutzgesetz. Dieses Gesetz ist nicht vollziehbar. Und
wenn heute leichtfertig der Städte- und Gemeindebund hier gesagt hat, wir können
eine Rasseliste umsetzen, dann sage ich klar, sie können es nicht. Sie wissen
nicht, was auf sie zukommt. Das sind ganz erhebliche Kosten. Das weiß ich aus
den letzten zehn Jahren Erfahrungen mit unserer jetzigen aus unserer Sicht sehr
guten Gefahren-Hundeverordnung. Diese Gefahren-Hundeverordnung hat
Regelungsbedarf, sie hat ein geringes Regelungsdefizit, aber ein großes
Vollzugsdefizit. …
Niedersachsen hat tatsächlich seine Rasseliste abgesetzt,
sie haben einen ganz tollen Entwurf, eine neue Gefahren-Hundeverordnung, die im
Entwurf ist - ich denke, vielleicht ist sie auch jetzt schon im Landtag
beschlossen worden -, ohne Rasseliste. …
Die
Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund ist ein Verstoß gegen das
Tierschutzgesetz und ist sogar ein Straftatbestand. Ein Hund, der einmal irgendjemanden
gebissen hat oder auch nicht, der kann und darf nicht von uns getötet werden. Ich
will Ihnen ein Beispiel nennen: Ich habe jetzt von einem deutschlandweit
agierenden Tierschutzverein eine Anzeige gegen eine Kollegin auf meinem Tisch,
die einen Hund auf Anweisung eines Ordnungsamtsleiters getötet hat. Dieser Hund
ist von dem Ordnungsamtsleiter ohne jegliche weitere Untersuchung als
gefährlich eingeschätzt worden und es ist angewiesen worden, den Hund zu töten.
Der Tierschutzverein verlangt jetzt von mir, dass wir zumindest sofort das
Berufsverbot ihr aussprechen und das Berufsverbot mindestens für fünf Jahre.
Die Dame hätte den Hund tatsächlich nicht töten dürfen, das ist ganz klar. Ich
will aber an diesem Beispiel sagen, in was für Konflikte sie eigentlich mit
diesem Gesetz die Tierärzteschaft bringen. …
Wir
fordern als Bundestierärztekammer eine bundeseinheitliche Gefahren-Hundeverordnung.
Das ist uns natürlich allen klar, aber alle Landestierärztekammern und alle
Tierärzte Deutschlands sind gegen die Rasseliste. Wenn sich der Freistaat
Thüringen dann mal endlich im Bund durchsetzt und wir keine Rasseliste haben,
dann haben wir keine Rasseliste. Dann haben wir bundesweit keine Rasseliste und
viele, die jetzt in der Überarbeitung sind, die warten auch, was macht
Thüringen. Viele, die in der Überarbeitung sind, sagen, was macht Thüringen.
Wenn Thüringen sagt „ohne Rasseliste“, dann werden auch die anderen, die in der
Überarbeitung sind, die Rasseliste sein lassen. Erinnern Sie sich an
Niedersachsen; Niedersachsen war das erste Land mit Rasseliste, hat damit
Schiffbruch erlitten und hat heute keine Rasseliste mehr.“ (Dr. Landsiedel
Landestierärztekammer Thüringen, S. 100, 107)
„Als
uns das erste Mal bekannt wurde, dass das Innenministerium eine solche Absicht
hat, ein solches Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen, haben wir uns als
Erstes gefragt: Kennen die überhaupt die Hunde, über die sie jetzt reden und
urteilen? Da haben wir uns als Landestierschutzverband erlaubt, zum 12. August
sowohl den damaligen Innenminister als auch alle Abgeordneten des Landtags -
das war uns klar, dass das in diese Richtung gehen wird - einzuladen, um ihnen
diese Hunde vorzustellen, damit man wirklich weiß, über wen man urteilt und was
für „Bestien“ das sind. Leider sah sich bis auf den persönlichen Mitarbeiter
des Herrn Landtagsabgeordneten Bergner niemand in der Lage, an diesem Termin
teilzunehmen*, was uns schon ein bisschen irritiert, denn letztlich entscheiden
Sie, ob Sie das nun bewusst sehen oder nicht, über Leben, Gesundheit und Tod
von Tieren. …
Der
ehemalige Oberbürgermeister von Eisenach, dem hat es mal gefallen, abends vor
die Kamera des Thüringen Journals zu treten und dort zu behaupten, wir haben
heute beschlossen, eine Kampfhundesteuer in der Stadt einzuführen - damit war
Eisenach leider der erste Ort, die erste Stadt, die so einen Unsinn verzapft
hat -, mit der Begründung, damit haben wir jetzt ein Höchstmaß an Sicherheit in
unserer Stadt geschaffen. Dieser Unsinn, der jetzt damit deutlich wurde, ist auf
dieses Gesetzesvorhaben, was Hunde betrifft, genauso anzuwenden. Sie täuschen
die Bevölkerung über Sicherheitsanforderungen, die dieses Gesetz auch nicht
bringen kann, …
Aber
der Landestierschutzverband hat in seiner Mitgliederversammlung im letzten Jahr
klar entschieden: Sollte dieses Gesetz greifen, dann wird ein Tagessatz von 65
€ pro Hund in jedem Tierheim Thüringens verlangt, um einfach auch unsere
Sicherheitsvorkehrungen letztlich finanzieren zu können, denn aus den Spenden
bestimmt nicht. Wenn Sie davon ausgehen, was dieses Gesetz auch für
Auswirkungen auf die Bevölkerung hat, die Mehrzahl der Hundehalter sind
sachgerecht, die verhalten sich vernünftig. Bei vielen reicht ein Hinweis, weil
sie aus Unkenntnis das vielleicht nicht besser gewusst haben. Da lässt sich vieles
klären; die Gespräche führen wir jeden Tag in unseren Tierheimen. Aber
diejenigen, die wir wirklich nicht erreichen, die erreichen Sie mit Ihrem
Gesetz auch nicht.“ (Herr Fischer Landestierschutzverband Thüringen e.V., S. 115,
117, 119, *siehe dazu: S. 139).
„Denn
es geht zum einen um den Hund, das haben wir heute auch schon gehört, ist ja
ein lebendiges Individuum, und es geht vor allen Dingen auch um die Menschen,
die den Hund zum Großteil zu dem machen, was er ist. Die großen Hunde, das
betrifft eine Vielzahl von Rassen, wir haben insgesamt ca. 300 Rassen, auf die
Rasse genau kann ich es nicht sagen, die in Deutschland vertreten sind, ca.
300, die auch im VDH organisiert sind, durch den VDH betreut werden. Von den
300 Rassen sind, ich denke mal, so um die 40 bis 50, die unter den Begriff „Große
Rassen“ fallen würden. Und die großen Rassen, die würden wir, wenn das alles so
stehen bleibt, alle über einen einzigen Kamm scheren. Das ist natürlich sehr
schwierig, weil die Rassen ja in ihrer Veranlagung auch sehr unterschiedlich
sind. Die FCI, das ist die Welthundeorganisation, unterteilt alle Hunde in zehn
Gruppen. Ich habe mal nachgesehen, von diesen großen Rassen, die sind in sieben
dieser Gruppen vertreten. Dabei sind es Stöberhunde, Hütehunde, Treibhunde,
Vorstehhunde, Molosser, Schweizer Sennenhunde, Apportierhunde und Windhunde.
Die würden alle unter den Begriff 'größer als 40 cm und schwerer als 20 kg'
fallen.“ (Herr Gügel, Deutscher Doggen-Club 1888 e.V., S. 126).
„Dieser
Gesetzentwurf wurde von der Thüringer Landesregierung nach dem tödlichen
Beißunfall 2010
in Oldisleben in einer Hauruck-Aktion, so will ich es mal nennen, aus dem Boden
gestampft und vorgelegt. Zu diesem Zeitpunkt stand noch nicht wirklich fest,
was in Oldisleben wirklich passiert ist oder was da überhaupt war, welche Hunde
und wie der Sachverhalt war. Deshalb habe ich mich bemüht gefühlt, persönlich
dorthin zu fahren und mir das anzuschauen.
Was
bis heute niemand hier in diesem Raum - warum auch immer - zu diesem Thema
gesagt hat, war einmal, dass die Hunde dort schon lange waren und keiner davon gewusst
haben soll, aber auch, dass in diesem Haus kurz vorher Welpen gewesen sind, und
zwar aus einer Inzucht, was mit sachkundigen Haltern nicht passieren sollte,
die der Hündin kurz vor diesem Unfall gesetzeswidrig, gegen alle Vorschriften
mit dem Spaten im Garten totgeschlagen wurden. Davon spricht niemand, das will
keiner hören. Jeder, der sich mit Tieren ein wenig auseinandersetzt oder
vielleicht auch Vater oder Mutter ist, sollte wissen, dass ein Tier und jedes
Lebewesen, dem die Welpen kurz nach der Geburt genommen und getötet werden,
eine deutliche Wesensveränderung durchmacht. Darüber sollte man einfach nachdenken
und das sollte man wissen. …
Was
ist das Ziel dieses Gesetzentwurfs? Die Bevölkerung soll - und das ist
lobenswert - vor gefährlichen Tieren geschützt werden. Was bewirkt das Gesetz
allerdings wirklich in der derzeitigen Fassung? Der erste Unsinn, der sich mir bzw.
uns aufzeigt, ist die Klassifizierung nach Rasse und Größe im Gesetz und die
Gleichstellung von Hunden mit wildlebenden Tieren wie Giftschlangen oder
Krokodilen. Diesen Irrsinn muss man sich mal vorstellen. Ich als Hundehalter
eines American Staffordshire-Terrier werde gleich angesehen mit dem, der sich
ein Krokodil zu Hause halten will, was bekanntermaßen kein domestiziertes Tier
ist und nicht seit 20.000 Jahren den Menschen begleitet. Die Einstufung als
gefährlicher Hund anhand von Rasse und Größe bringt nichts außer Scheinsicherheit beim Bürger oder beim Wähler.
…
Wer
wirklich ernsthaft behauptet, dass die vier aufgezählten Terrierrassen häufiger
beißen als andere Hunde, den bitte ich, mir zu erklären, warum der Deutsche
Schäferhund noch niemals - obwohl er seit Jahren, seitdem Beißstatistiken
geführt werden - auf irgendeiner Rasseliste auftaucht. Wenn man jetzt das
Argument bringen möchte, davon gibt es sehr viele, sage ich, da muss da auch
sehr viel geregelt werden. Mir ist es nicht wichtig, von welchem Hund mein Kind
totgebissen oder schwer verletzt wird, sondern ob! …
Thüringen,
zehn Jahre Vorreiter in der Hundepolitik, möchte nun zu diesem Zeitpunkt die
Fehler anderer nachmachen. Der Gesetzentwurf ist nicht nur nicht zielführend,
sondern auch gefährlich und verstößt gegen Gesetze, und wenn es nur das Tierschutzgesetz
ist, denken wir an Tötung und an Zwangskastration. Zur Zwangskastration wurden
schon einige Fragen gestellt zum Thema Wesensveränderung. Hierzu haben wir zum
Glück ein Gutachten vorliegen, was auch meine Frau und mich persönlich betrifft
und wofür wir auch viel Geld bezahlt haben zum Thema Unfruchtbarmachung einer
unserer Hündinnen.
Eine
Unfruchtbarmachung bringt nicht - wie so häufig behauptet - zwangsläufig eine Beruhigung
des Hundes, im Gegenteil. Bei einigen Tieren, meist bei Hündinnen, kommt es durch
den veränderten Hormonhaushalt zu negativen Veränderungen. Weiterhin kann es sein,
dass sich eine Unfruchtbarmachung ungünstig auf ein gesamtes Rudel auswirkt.
Das heißt, habe ich die Alpha-Hündin und lasse diese kastrieren, weil der
Gesetzgeber das so möchte, kommt mein ganzes Rudel durcheinander und macht
Probleme. So wurde bei unserer American Staffordshire-Hündin durch Herrn Prof.
Dr. Dr. Gansloßer, den kann man gerne googeln, nach eingehender Analyse
dringend von einer Unfruchtbarmachung abgeraten. Welche Kompetenz, frage ich
mich also, liegt bei der Landesregierung, solch weitreichende Maßnahmen zu
fordern.“ (Markus Herwig, Hundetrainer, S. 133, 135).
Aktionismus war noch nie ein guter Ratgeber in der Politik
(04.04.2011) „Ohne Zweifel muss das Ziel einer vernünftigen landesgesetzlichen Regelung sein, Gefahren, die von Hunden ausgehen, weitestgehend
auszuschließen.“, reagiert Sabine Berninger, Innenausschussmitglied der
Fraktion DIE LINKE, auf den neuerlichen Vorfall, bei dem am Wochenende in
Niederorschel ein Kind durch einen Mischlingshund verletzt wurde.
„Die von der Landesregierung und der SPD-Fraktion favorisiertesogenannte Rasseliste und das damit einhergehende Verbot einzelner Hunderassen ist
allerdings kein geeignetes Mittel zum Schutz. Nicht ein Hund ist per se
gefährlich, sondern einzelne unverantwortlich handelnde Hundehalter gefährden
andere Menschen.“, so Berninger.
DIE LINKE-Fraktion weist auf die fast einhellige Ablehnungder Rasseliste im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung im
Innenausschuss hin. Die Fraktion hatte in die Diskussion eigene Vorschläge
eingebracht, die sich in erster Linie an die Verantwortung der HundehalterInnen
richten. Dazu gehören u.a. eine Meldepflicht für Hunde, elektronische
Kennzeichnung mit einem auslesbaren Chip, eine Versicherungspflicht und ein
Sachkundenachweis, der zu einem reduziertem Hundesteuersatz führt.
„Zu einem wirksamen Gesamtkonzept gehört ebenso, effektive Kontrollinstanzenzu schaffen, die ein illegales Halten von Hunden erschweren.“, so Berninger,
die eine weitere Beratung sachgerechter Konzepte zum Schutz anregt. „Aber
Aktionismus war noch nie ein guter Ratgeber in der Politik.“
Mehr zum Gesetzgebungsverfahren und zur Anhörung im Innenausschuss finden Sie hier.
Heftige Kritik am Landesprogrammgegen rechts
(12.11.2010) Engagierte
Bürgerinnen und Bürger werden entmutigt, sich gegen Rechtsextremismus zu engagieren, so lautet
das ernüchternde Fazit in vielen Bürgerinitiativen gegen rechts, die in diesen
Tagen das neue Landesprogramm unter die Lupe nehmen. Das Weimarer Bürgerbündnis
gegen rechts wird auf der Titelseite der TLZ wie folgt zitiert: „Es fehlt der
Mut, es ist weichgespült, es bleibt im Unkonkreten“.
politopolis unterbreitet neues Angebot im Internet: Der heiße Draht in
den Landtag und zu Sabine Berninger
(23.10.2010) „Politopolis steht für eine
einfache, offene und transparente Kommunikation im Land und fördert diese.“ Und
will mit dem „Konzept ’nachgefragt’ für eine noch direktere Kommunikation
zwischen den Bürgern und den verschiedenen Akteuren auf den politischen Bühnen“
sorgen. „Auf der nachgefragt-Plattform können Sie sich als Bürger mit Ihren
Anliegen und Fragen direkt an ausgewählte Adressaten wenden. Mit dem Projekt ‚nachgefragt’
eröffnet Politopolis eine weitere Möglichkeit für Bürger und Interessierte,
sich aktiv mit Themen in, aus und für Thüringen auseinanderzusetzen.“, heißt es
auf http://politopolis.de.
Am
Freitag erreichte Landtagsabgeordnete Sabine Berninger die E-Mail, mit der sie
auf ‚ihre’ Seite bei Politopolis aufmerksam gemacht und um Mitarbeit gebeten
wurde. „Das ist ein tolles Angebot zur politischen Partizipation. Und natürlich
beteilige ich mich und werde mich bemühen, die an mich gestellten Fragen
zeitnah zu beantworten.“, freut sich die Abgeordnete, die hier eine neue
Möglichkeit sieht, Politik- und PolitikerInnenverdrossenheit zu begegnen.
Auf
http://politopolis.de/landtag_berninger/
kommen Interessierte direkt auf Sabine Berninger’s Seite. Die Abgeordnete
wartet schon sehr gespannt auf die ersten Fragen und fordert auch auf ihrer persönlichen
Homepage www.sabine-berninger.de und
im sozialen Netzwerk facebook alle dazu auf, sie nach Herzenslust zu ihrer
politischen Tätigkeit auszufragen.
Für
die ersten drei FragestellerInnen aus dem Ilm-Kreis hat sich die Abgeordnete
etwas Besonderes ausgedacht: sie erhalten Eintrittskarten für den Besuch
kultureller Einrichtungen in Arnstadt (der oder die Erste erhält 2 Tageskarten für das
Arnstädter Sport- und Freizeitbad, der oder die Zweite 2 Eintrittskarten für
das Schlossmuseum sowie der oder die Dritte 2 Eintrittskarten zu einem Heimspiel
des SV Arnstadt III).
Odyssee von Flüchtlingen wird durchGrenzbehörden fortgesetzt
Mit
mehreren Briefen hat sich die Sprecherin für Migrations- und
Integrationspolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag in der
vergangenen Woche an den Thüringer Innenminister, den Thüringer
Ausländerbeauftragten, den Präsidenten des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration mit der Bitte um Unterstützung gewandt.
Hintergrund
sind Probleme, die Flüchtlinge häufig auf dem Weg von den bundesdeutschen
Grenzbehörden in die Erstaufnahmeeinrichtung im thüringischen Eisenberg haben. (mehr)
Klares Signal für ein Menschenrecht gefordert
Am kommenden Freitag wird der Innenausschuss erneut den Antrag der Fraktion der FDP zur so genannten Residenzpflicht beraten. Während der Parlamentsferien hatten zahlreiche ExpertInnen Gelegenheit, während einer schriftlichen Anhörung zum Antrag Stellung zu nehmen, eine große Mehrheit der Fachleute sprach sich gegen die Residenzpflicht und für eine Ausdehnung der Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf das Gebiet des gesamten Freistaates Thüringen aus. Dass dies eine Möglichkeit ist, die die Landesregierung zur Erleichterung der Lebensbedingungen für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge umsetzen kann, beweist die Praxis in zahlreichen Bundesländern. Beispielsweise Berlin und Brandenburg haben sogar darüber hinausgehende Regelungen getroffen. Dort können sich Flüchtlinge innerhalb der Landesgrenzen erlaubnisfrei bewegen und sogar, dank gegenseitig abgestimmter Erlasse, auch darüber hinaus: seit Donnerstag können die Betroffenen in Berlin und Brandenburg eine Dauererlaubnis beantragen, um sich auch im jeweiligen Nachbarland frei bewegen zu können (http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/fluechtlinge-duerfen-brandenburg-besuchen/).
Ein solches klares Signal für ein Menschenrecht verlangt die Linksfraktion auch von der Thüringer Landesregierung: http://www.die-linke-thl.de/presse/pm2010/pm20100805a.html
In eigener Sache - Nachtrag zur "Wahlpanne":
Nachdem (erst) durch Aufnahmen des Mitteldeutschen Rundfunks auch die zweite Abgeordnete (CDU-Abgeordnete Holzapfel) identifiziert wurde, die während der Landtagssitzung am 27. Mai im ersten Wahlgang zur Wahl der Thüringer VerfassungsrichterInnen zweimal gewählt hatte, bin ich einigermaßen verwundert und enttäuscht über die (bisher) ausgebliebene Entschuldigung der CDU, wenn schon nicht gegenüber mir persönlich, so doch gegenüber meiner Partei und Fraktion.
Sehr still geworden sind die Vorwürfe, es habe sich um absichtlichen "Wahlbetrug" oder eine bewusste "Verunglimpfung" des Thüringer Landtags oder des Thüringer Verfassungsgerichtshofes gehandelt, die von Seiten der CDU-Fraktion (namentlich der Herren Abgeordneten Mohring, Schröter und Fiedler) laut geworden waren (noch ehe bekannt geworden war, dass eine der beiden "DelinquentInnen" aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE kam) und erst recht, als ich mich mit einer Erklärung öffentlich zu meinem Fehler bekannt hatte. Mir ist auch nicht bekannt, dass die Jugendorganisation der CDU (oder per Twitter: der ehemalige CDU-Landtagsabgeordnete Panse) von Frau Holzapfel gefordert hätten, ihr Landtagsmandat niederzulegen.
Mit, von CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe erst dieser Tage angemahntem "bürgerlichen Verhalten" haben die Umgangsformen der CDU Thüringen meines Erachtens nichts gemein. Im Gegenteil glaube ich, dass hier einige Protagonisten ihre gute Erziehung (so vorhanden) schlicht vergessen und angesichts einer vermeintlich günstigen Gelegenheit mit ideologischem Schaum vor'm Mund reagiert haben, was wiederum schlicht verdrängt wurde, als die zweite "Wahlfälscherin" als aus den eigenen Reihen kommend überführt wurde.
Bedanken möchte ich mich bei all jenen, die den (Fehler beim Wahl-)Vorgang als das nahmen, was er war: einen menschlichen Fehler. Sehr gefreut habe ich mich über die Unterstützung derer, die meine öffentliche Erklärung als ehrlich und mutig empfanden und dies mir gegenüber auch zum Ausdruck brachten. Danke!
Und wenn mein Fehler nun dazu führt, dass das Wahlverfahren im Thüringer Landtag weniger fehleranfällig gestaltet wird, dann kann ich an dem Ganzen - trotz der Peinlichkeit und der Rüge, die der Ältestenrat des Thüringer Landtages ausgesprochen hat - auch noch etwas Positives finden.
Erklärung:
Bitte um Entschuldigung für Wahlpanne
Nach dem vertraulichen Gespräch mit
Landtagspräsidentin Birgit Diezel habe ich mich entschlossen, meinen heute im
Wahlgang zu den Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofes begangenen
Fehler auch öffentlich einzuräumen und alle Beteiligten um Entschuldigung zu
bitten.
Nachdem ich von meinem
Wahlrecht im ersten Wahlgang Gebrauch gemacht hatte, verließ ich den Plenarsaal
für ein Gespräch in der Lobby des Thüringer Landtages. In der Annahme, ein
neuer Wahlgang sei aufgerufen, eilte ich wieder in den Plenarsaal und wählte
erneut.
Dass ich einen Fehler
gemacht habe, bemerkte ich bei Verkündung des Ergebnisses.
Ich möchte die
Abgeordneten des Thüringer Landtages, die gewählten Mitglieder des Thüringer
Verfassungsgerichtshofes und auch die WahlhelferInnen um Entschuldigung
insbesondere dafür bitten, dass ich meinen Fehler erst nach der
Ältestenratssitzung bzw. am Ende des Plenartages einräume.
Außerdem versichere ich,
dass es in keinster Weise meine Absicht gewesen ist, den Wahlgang zu stören ,
den Verfassungsgerichtshof oder den Thüringer Landtag zu brüskieren.
Ich habe die gemeinsame
Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Thüringer
Verfassungsgerichtshofes, die
Berücksichtigung aller im Landtag vertretenen Fraktionen und den so
entstandenen gemeinsamen Vorschlag der Fraktionen als außerordentlich wohltuend
für die demokratische Kultur empfunden und begrüßt.
Die durch mein Schweigen
entstandene Verwirrung und der Eindruck, jemand wolle die oberste gerichtliche
Instanz des Freistaates beschädigen, tut mir außerordentlich leid.
Bedanken möchte ich mich
beim Ältestenrat und Landtagspräsidentin Birgit Diezel für die Möglichkeit, den
Vorgang zunächst vertraulich zu klären. Ich danke Frau Diezel insbesondere für
ihre freundliche und verständnisvolle Art des Umgangs mit meinem Eingeständnis
und kann nur hoffen, dass auch der oder die für den zweiten falschen Wahlzettel
verantwortliche andere Abgeordnete den Fehler eingesteht, damit der öffentlich
entstandene Eindruck ausgeräumt werden kann.
Mit
freundlichen Grüßen, Sabine Berninger
27.05.2010 - Plenarsitzung im Thüringer Landtag:Begründung von SabineBerninger zum Antrag der Fraktion
Die LINKE.
"Beibehaltung der Einspeisevergütungen für Solarstrom"
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
das Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet die
Netzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und legt die Höhe der
Einspeisevergütung fest, die jeweils so kalkuliert ist, dass alle Technologien
rentabel genutzt werden können.
Um den Ökostrom marktfähig zu machen, sinkt die
Einspeisevergütung für Solarstrom ab dem Jahre 2010 mit 10 Prozent, danach mit
9 bzw. 8 Prozent. Das war die ursprüngliche Planung.
Jetzt ist eine Senkung der Vergütung zum 1. Juli um
weitere 16 auf insgesamt 25 Prozent durch den deutschen Bundestag beschlossen
worden.
Damit werden ein Standbein der Thüringer
Wirtschaft und der Forschung ernsthaft beschädigt, geplante Investitionen
gefährdet und ein grundlegender Wechsel im Energiesektor hin zu einer
dezentralen Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung sabotiert.
In einem Interview mit der Financial Times
Deutschland vom 13. April ließ der Chef von SCHOTT Solar, Martin Heming,
wissen, wegen der zum 1. Juli sinkenden Förderraten steige
der Druck, kostengünstig zu produzieren; denkbar sei eine neue Fertigung in
China. Investitionen in neue Fabriken oder Erweiterungen in Deutschland seien
wegen der politischen Lage nicht mehr geplant.
Der Bundesverband Solarwirtschaft und Analysten
warnen, dass eine zusätzliche Reduktion bis zu 50.000 Arbeitsplätze in
Deutschland vernichten würde.
In Thüringen stehen nicht nur die Arbeitsplätze
sondern auch viel versprechende Investitionen auf der Kippe.
Der Chef des Solarkonzerns Masdar PV, der im Raum
Arnstadt groß investieren will, erklärte: „Sollte dieses Vorhaben umgesetzt
werden, dann werden viele Solarproduzenten - auch Masdar PV - die Pläne für
weitere Investitionen in Deutschland nochmals überdenken und sich nach neuen
Möglichkeiten im Ausland umsehen.“
Zudem fehlen dann zahlreichen geplanten Projekten der
Kommunen hin zu einer energetischen Eigenversorgung, wie z.B. in Ilmenau, die
Perspektiven. Womöglich hätte auch die Gemeinde Ichtershausen ihr lobenswertes
Großprojekt nicht gestartet, wenn die Förderpolitik schon bei der Entscheidung
zu diesem Projekt derart gewesen wäre, wie jetzt beschlossen.
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass
das Erneuerbare-Energien-Gesetz gerade deswegen verabschiedet wurde, um ein
Umdenken auf dem Energiesektor einzuleiten.
Das Vorhaben untergräbt den Sinngehalt des Gesetzes
und gefährdet damit sogar die von der Bundesregierung akzeptierten und
angestrebten Klimaschutzziele. Es bedarf darum dringend eines Signals, dieses
Vorhaben zu unterbinden.
Ein solches Signal sendete die Thüringer
Landesregierung bereits mehrfach, zum Beispiel Minister Machnig und
Ministerpräsidentin Lieberknecht bei den Demonstrationen am 5. Februar in
Erfurt und Arnstadt.
Aber Ankündigungen und warme Worte alleine reichen
nicht. Und dass es sich um eine reine Ankündigungspolitik handelt, diesen
Anschein bestätigt zumindest Frau Lieberknecht, die es nicht einmal für nötig
hält, auf Briefe bezüglich der Einspeisevergütung zu antworten. Briefe, die im
Auftrag des Arnstädter Stadtrates – und ausdrücklich auch der
CDU-Stadtratsfraktion – von mir selbst, Frank Kuschel und dem
Bundestagsabgeordneten Jens Petermann an die Thüringer Ministerpräsidentin, die
Bundeskanzlerin und den Bundesumweltminister geschrieben worden waren. Im
Übrigen reagierte keiner der drei auf unsere Schreiben, weder im Februar, noch
beim zweiten Versuch Anfang Mai.
Reagieren Sie jetzt, Frau Lieberknecht! Unser Antrag
mandatiert Sie für die Umsetzung Ihrer warmen Worte zu den Beschäftigten der in
Arnstadt ansässigen Solarfirmen, nämlich im Bundesrat für die Beibehaltung des
Status Quo zu stimmen.
Die im Bundestag beschlossene Reduzierung der
Einspeisevergütungen gefährdet neben dem notwendigen ökologischen Wandel in der
Energieerzeugung eine für Thüringen beschäftigungsintensive und
zukunftsorientierte Wirtschaftsbranche.
Begründung von Sabine
Berninger zum Antrag der Fraktion Die LINKE.
"Polizeibeschwerdestelle für Thüringen"
Meine
Damen und Herren,
mit
der vorliegenden Drucksache 959 beantragen wir die Einrichtung einer
Polizeibeschwerdestelle in Thüringen, so wie sie in skandinavischen Ländern, in
Großbritannien aber auch in Sachsen-Anhalt bereits besteht.Die dort gemachten
und publizierten Erfahrungen sprechen dafür, diesen Beispielen zu folgen, und
auch hier in Thüringen eine Stelle einzurichten, die gleichermaßen für von
polizeilichen Maßnahmen betroffene Menschen als auch für Polizeibeamte
selbst Anlaufstelle ist, um Anliegen und Beschwerden außerhalb eines dienstrechtlichen
oder verwaltungsrechtlichen Weges vortragen zu können.
Eine
solche Polizeibeschwerdestelle muss mit Rechtsinstrumentarien ausgestattet
sein, die eine unabhängige und objektive, wenn notwendig auch anonymisierte
Bearbeitung ermöglichen.
Zu
den Befugnissen der Polizeibeschwerdestelle gehören unseres Erachtens ein
Zutrittsrecht sowie ein Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht gegenüber den
Polizeidienststellen.
Neben
der Aufgabe, vorgetragene Beschwerden oder Anfragen zu bearbeiten, soll die
Polizeibeschwerde bei einem Einsatz von Handfeuerwaffen, tödlichen
Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Polizeifahrzeugen, Todesfällen im
Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen sowie bei Todesfällen im
Polizeigewahrsam von selbst tätig werden.
Dass
die Polizeibeschwerdestelle selbst transparent arbeitet und einen jährlichen
öffentlichen Bericht erstellt, versteht sich für uns von selbst.
Und um dem Arbeitskreis Polizei
der CDU-Fraktion gleich im Vorhinein den Wind aus den Segeln zu nehmen: eine
Polizeibeschwerdestelle ist nicht Ergebnis von Misstrauen in die Polizeiarbeit,
sondern ein Instrument, dass bestehende Kontrollmöglichkeiten polizeilicher
Arbeit sinnvoll und unbürokratisch ergänzt.
Und es ist ein Instrument, das
geeignet ist, die Akzeptanz der Polizeiarbeit zu erhöhen, weil Bürgerinnen und
Bürger erfahren können, dass als falsch empfundene Polizeimaßnahmen nach einer
objektiven und unabhängigen Prüfung als angemessen und rechtskonform gelten.
Natürlich nahmen wir erfreut zur Kenntnis, dass der
Thüringer Innenminister am 22. März im MDR die Forderung aus dem
Regierungsprogramm der Partei DIE LINKE unterstützte und sagte, er könne sich
vorstellen, eine Polizeibeschwerdestelle zu schaffen. Hoffen wir, dass diese
Vorstellungskraft des CDU Innenministers nicht an der Parteidisziplin scheitern
wird.
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Volksbegehren wurde mit beschlossenem Kita-gesetz beendet
Das Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik wurde mit dem Landtags-Beschluss des Kita-Gesetzes durch den Trägerkreis beendet.
Jetzt ist es Aufgabe der Kommunalpolitik vor Ort, auf die Umsetzung des Kita-Gesetzes zu drängen.
Das Gesetz gilt ab dem 1. August, für das nächste Kita-Jahr.
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Ab dann erhalten die Kommunen auch die Erstattung vom Land. Das Land Thüringen stellt in diesem Jahr - für die verbleibenden fünf Monate - über 40 Mio
Euro zur Verfügung, um die Aufgaben vor Ort zu schultern. Des weiteren
wird es eine im Gesetz festgelegte sogenannte Spitzabrechnung geben, mit der
nachträglich die genauen Kosten eruiert werden, die angefallen sind. Sollte also
eine Gemeinde höhere Ausgaben haben, bekommt sie diese nachträglich erstattet. Ausgenommen sind Kommunen, die aufgrund ihrer Finanzsituation keine Schlüsselzuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich erhalten. Diese könnten sich die höheren Kosten aber leisten, hatte der Thüringer Innenminister auf Nachfrage der LINKEN im Landtag sinngemäß geantwortet.
DIE LINKE hatte gefordert, die Kita-Kosten aus dem Kommunalen Finanzausgleich herauszunehmen und im Landeshaushalt mit einem eigenen Titel zu verankern. Das war aber von der Mehrheit im Landtag abgelehnt worden.
Die Stadtratsfraktion der Arnstädter LINKEN und Landtagsabgeordnete Sabine Berninger haben sich inzwischen mit einem Info-Brief an ErzieherInnen und Eltern in Arnstadt und dem nördlichen Ilm-Kreis gewandt, in dem die konkreten Änderungen aufgelistet sind.
Neben dem veränderten Betreuungsschlüssel bei kleineren Kindern gelten jetzt der Rechtsanspruch auf einen
Kita-Platz ab dem ersten Geburtstag und der garantierte Betreuungsanspruch auf 10
Stunden. Für Kinder mit Behinderungen und solche mit
drohenden Behinderungen ist es jetzt wieder leichter, in ihrer Wohnsitzgemeinde
in die Regel-Kita zu gehen, wenn sie in dieser entsprechend ihres Bedarfes
gefördert werden können. Erzieherinnen erhalten jetzt pro Jahr zwei
Fortbildungstage, die Ihnen der Träger ermöglichen muss und deren Kosten er zu
tragen hat. Und Eltern haben nun das Recht, sich zu Elternbeiräten auf
kommunaler, Kreis- und Landesebene zusammen zu schließen, um Ihre Rechte bzw.
die Ihrer Kinder besser vertreten zu können.
Insgesamt sind mit dem Gesetz 2.400 zusätzliche
Vollzeitstellen beschlossen worden. Dass diese Erzieherinnen und Erzieher nicht
alle innerhalb diesen Jahres eingestellt werden können, ist verständlich. Hierfür gibt es Übergangsregelungen, die aber nicht so
verstanden werden sollten, dass erst im Jahr 2013 mit den Einstellungen von Fachkräften
begonnen wird, sondern dass schon dieses Jahr die Bedarfspläne angepasst
werden müssen.
Steffen Dittes: Herr Köllmer und die ihn unterstützenden Mitglieder von Pro Arnstadt haben sich selbst außerhalb dieser Gesellschaft verortet.
Am 15.04.2010 debattierte der Arnstädter Stadtrat den von SPD und LINKE eingereichten Antrag auf Abwahl des Arnstädter Bürgermeisters Hans-Christian Köllmer.
Die Stadträte der Parteien DIE LINKE und SPD haben am 23.03. während der Sonderstadtratssitzung einen Antrag auf Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen den Bürgermeister gestellt.
In der Sitzung, die auf Antrag von LINKE und SPD einberufen wurde und sich mit Köllmers Engagement am äußersten rechten Rand beschäftigte, sagte der Fraktionsvorsitzende für DIE LINKE, Steffen Dittes: "Die Etablierung rechtsextremer Ideologie und die offene Unterstützung von deren Protagonisten ist Kern und Ausgangspunkt unserer deutlichen Ablehnung und Kritik. In einem Land, in dem 15% rechtsextrem eingestellt sind, denken noch immer 85% anders. Und alle hier, alle Fraktionen und die Mitglieder im Stadtrat müssen sich entscheiden, für welchen Teil der Gesellschaft sie Politik machen, wem sie ihre Unterstützung anbieten oder sich gar andienen. Wir haben uns entschieden: Treten sie ab, Herr Köllmer!"
Über die Einleitung eines Abwahlverfahrens wird voraussichtlich in der nächsten Stadtratssitzung abgestimmt. Eine Zweidrittelmehrheit benötigen LINKE und SPD, damit das Abwahlverfahren eingeleitet wird. Nach dem derzeitigen Stand der Debatte ist unwahrscheinlich, dass alle Mitglieder der Fraktionen CDU und BF/FDP mit LINKEN und SozialdemokratInnen für den Antrag stimmen.
Ausgeschlossen scheint, dass Mitglieder der Bürgermeisterfraktion "Pro Arnstadt" dafür stimmen.
Rede des Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE. im Stadtrat Arnstadt, Steffen Dittes, zur Begründung des eingereichten Abwahlantrages am 15.04.2010 im Stadtrat.
65. Jahrestag der Befreiung Thüringens von der Nazi-Herrschaft: LINKE fragt nach Zustand von Erinnerungsstätten
Mahnung zum 65. Jahrestag der Befreiung
Bodo Ramelow: Verantwortung heutiger und künftiger Generationen, sich
entschieden gegen jede Form von Rassismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus
und Menschenfeindlichkeit zu wenden...
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