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Mündliche Anhörung zum Petitionsgesetz bestärkt Linksfraktion in ihrer Auffassung
(31.08.2011) Die Grundintention der LINKEN, das Petitionsrecht durch
Herstellung von Öffentlichkeit und die Einführung kommunaler Petitionen zu
stärken, trifft auf breite Zustimmung, sagt die Abgeordnete der Linksfraktion
Sabine Berninger am Rande der heutigen Anhörung des Petitionsausschusses zum
Gesetzentwurf der LINKEN zur Novellierung des Petitionsgesetzes.
Schon in der vergangenen Legislatur habe die Linksfraktion
dafür gestritten, die Stellung des Petitionsausschusses aufzuwerten und die
Bürgerrechte zu stärken. Dies sei aber am politischen Willen der
Landesregierung und Regierungsfraktion gescheitert, so die Abgeordnete, die
Mitglied des Petitionsausschusses ist, weiter.
„Neben der Einführung öffentlicher Petitionen und eines
kommunalen Petitionsrechtes sind die grundsätzliche Öffentlichkeit der
Petitionsausschusssitzungen und die Aussetzung des Verwaltungsvollzuges
Forderungen, an denen die Fraktion nach wie vor festhält“, betont Frau
Berninger. Den verfassungsrechtlichen Bedenken habe die Fraktion mit dem Gesetzentwurf
Rechnung getragen. Zudem seien diese auch nur Vorwand, sagt die Abgeordnete
unter Berufung auf das Ergebnis der Anhörung.
So werde die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen im
Deutschen Bundestag durchweg als positiv eingeschätzt. „Medienresonanz sowie
die Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern sind beachtlich“, unterstreicht
Berninger und verweist darauf, dass der bisher zu wenig beachtete
Petitionsausschuss aufgewertet werde. Schließlich erfahre man im
Petitionsausschuss, was die Bürgerinnen und Bürger bedrücke und bekomme
entscheidende Anregungen für die praktische Umsetzung von Gesetzen sowie für
bestehende Regelungslücken.
Wenn übereinstimmend richtig festgestellt wird, dass „das
Beschwerderecht ein demokratisch stumpfes Schwert ist“, dann darf das nicht zur
Rechtfertigung dafür dienen, das bisher geltende Recht zu verteidigen, sondern
es muss Anlass sein, es zu verbessern und auszubauen, betont die LINKE
Politikerin und fordert die Koalition auf, auch auf Grundlage der Ergebnisse
der heutigen Anhörung einer attraktiveren Gestaltung des Petitionswesens im
Sinne von „mehr Demokratie“ nicht länger im Wege zu stehen.
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Erster
Erörterungstermin zum geplanten Bau der 380-kV-Leitung
Zunächst überraschte das Landesverwaltungsamt die KritikerInnen
der geplanten 380-kV-Freileitung mit der Zulassung der Öffentlichkeit zum
Erörterungstermin am 2. Mai in der Arnstädter Stadthalle. Im Vorfeld war
geplant gewesen, lediglich die Einwenderinnen und Einwender zu diesem Termin
zuzulassen.
Einige der TeilnehmerInnen an der von der IG Hochspannungund der LINKEN Ilm-Kreis organisierten Mahnwache nutzten diese überraschende
Gelegenheit.
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Kritisch anzumerken ist dennoch, dass die Information – dass die
ursprünglich geplante Nichtöffentlichkeit aufgehoben werden würde – nicht
bereits im Vorfeld bekannt gegeben worden war. Sicherlich hätten mehr
Interessierte sich für die Erörterung der Einwendungen gegen den Bau der Trasse
interessiert, wenn sie denn gewusst hätten, dass sie an der Veranstaltung
teilnehmen können. Mehr lesen...
Friedenskundgebung in Arnstadt anlässlich des Thüringer Ostermarsches
(23.04.2011) Gerade einmal etwa zehn Friedensbewegte hatten sich am frühen Morgen des Ostersamstag auf Einladung der LINKEN am Arnstädter Rufer versammelt, um mit einer Friedenskundgebung deutlich zu machen, dass dass Rüstungsindustrie und Kriegseinsätze
der Bundeswehr auch in Arnstadt nicht unwidersprochen hingenommen werden.
Sabine Berninger begrüßte die TeilnehmerInnen mit einer kurzen Rede, anschließend machten sich,
wie auch in den vergangenen Jahren, einige FriedensaktivistInnen von Arnstadtaus per Rad auf den Weg nach Ohrdruf.
Dort hatten sich wieder hunderte friedensbewegte Thüringerinnen und Thüringer versammelt, um beim Ostermarsch gegen den
Bundeswehreinsatz in Afghanistan, für
den Abzug aller Atomwaffen, für Arbeitsplätze und Sozialausgaben statt
Aufrüstung sowie die Schließung des Truppenübungsplatzes in Ohrdruf und eine
zivile Nachnutzung des Geländes zu demonstrieren.

DIE LINKE thematisiert im Landtag menschenunwürdige Unterbringung von Flüchtlingen
Aus Anlass des Internationalen Tages gegen Rassismus am morgigen 21. März erklärt DIE LINKE ihre Unterstützung für den bundesweiten Aktionstag „Abolish“ zur Abschaffung der Flüchtlinge diskriminierenden Gesetze und Regelungen. weiterlesen...
Anhörung hat Kritik an Rassehundeliste bestätigt: Für Verhalten eines Hundes ist Halter verantwortlich!
(18.02.2011) „Die heutige Anhörung zur geplanten Einführung der Rassehundeliste hat unsere Kritik bestätigt. Es ist weder eine sogenannte Rasseliste noch eine Größenklassifizierung sachgerecht und angemessen, um tatsächlich Beißvorfälle zu verringern“, sagt Sabine Berninger, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE nach der heutigen Sitzung des Innenausschusses.
Die Linksfraktion erneuert ihre Forderung, dass Hundehalter - unabhängig von Rasse und Größe des gehaltenen Hundes - in die Verantwortung genommen werden müssen. „Eine gesetzliche Regelung sollte an die bisherige Gefahrhundverordnung anknüpfen und einen Sachekundenachweis, eine Haftpflichtversicherung sowie eine Kennzeichnungspflicht aus Gründen der Gefahrenabwehr und des Tierschutzes enthalten“, so Frau Berninger weiter.
Die Gespräche mit Sachverständigen, Tierärzten und weiteren Experten sowie die heutige Anhörung habe klar gemacht, dass für das Verhalten eines Hundes der Halter verantwortlich ist und nicht die Zugehörigkeit zu einer Hunderasse oder die Größe des Hundes, begründet die Linksfraktionärin. Nun sei die Landesregierung gehalten, die Einwände ernst zu nehmen und ihren Gesetzentwurf grundsätzlich zu korrigieren.
„So zu tun, als habe es nicht vorwiegend Kritik gegeben, wie es das Innenministerium in seiner Verlautbarung meint, hat mit einem demokratischen und sachgerechten Gesetzgebungsverfahren nichts zu tun“, so Sabine Berninger abschließend.
(17.02.2011) Im Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf der Landesregierung "Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren": bisher überwiegend Ablehnung der Einstufung von Hunden als gefährlich aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse oder aufgrund einer bestimmten Größe. Bei den Auflagen Haftpflichtversicherung, Kennzeichnungspflicht durch Mikrochip, Sachkundenachweis gehen die Stellungnahmen auseinander. Ein Teil der Sachverständigen schlägt dies für alle HundehalterInnen vor, teilweise wird dies nur für tatsächlich gefährliche Hunde gefordert.
Eine (aktualisierte) Zusammenfassung der bisher vorliegenden schriftlich eingereichten Stellungnahmen finden Sie hier.
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ThüringerLandtag - Innenausschuss: öffentliches Pro und
Kontra zur Rassehundeliste
Am 18.02.2011 findet imInnenausschuss des Thüringer Landtags eine Expertenanhörung zum von der
Landesregierung vorgelegten „Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor
gefährlichen Tieren“ statt. Die Anhörung ist öffentlich und beginnt um 10 Uhr.
„Hauptsächlicher Kritikpunkt ist die im
Gesetzentwurf vorgeschlagene so genannte Rassehundeliste: 4 Hunderassen (Pitbull-Terrier, American
Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren
Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) sowie große Hunde (mit einer Widerristhöhe über 40 cm und mehr als 20 kg
Körpergewicht) sollen damit als gefährlich eingestuft werden und ihre Haltung besonderen
Bestimmungen unterliegen.“, so Sabine Berninger, Mitglied der Linksfraktion im
Innenausschuss.
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So soll (u.a.) der „Tierhalter die zur Haltung eines gefährlichen Tieres erforderliche Sachkunde“ besitzen, eine Haftpflichtversicherung nachweisen, volljährig sein
und die zuständige Behörde muss feststellen, dass „keine Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, dass der Tierhalter die zur Haltung eines gefährlichen Tieres erforderliche
Zuverlässigkeit nicht besitzt“ und ein besonderer Bedarf zur Anschaffung eines
gelisteten Hundes „nachgewiesen wird, der durch Hunde anderer Rassen nicht
angemessen befriedigt werden kann …“, so der Gesetzentwurf.
Nach dem schlimmen Vorfall
in Oldisleben, bei dem im Mai 2010 ein kleines Mädchen von vier Hunden getötet
wurde, hatte die Landesregierung einen Gesetzentwurf erarbeitet, der in
Expertenkreisen sehr umstritten ist. „Der Landesregierung wird von den
KritikerInnen unter anderem vorgeworfen, sie habe sich durch die Medienberichterstattung
zu dieser Tragödie wider besseren Wissens zu diesem Gesetz drängen lassen. Wissenschaftliche
Studien hätten bei der Erarbeitung des Entwurfes ebenso wenig eine Rolle
gespielt, wie die objektive Analyse so genannter Beißstatistiken oder gar
Aspekte des Tierschutzes. Meines Erachtens ist der Gesetzentwurf wenig geeignet
zur Verhinderung solcher Beißattacken, wie der in Oldisleben. Die
Landesregierung will damit die Bevölkerung in Sicherheit wiegen und tut so, als
ob ein untaugliches
Mittel vor solchen Vorfällen Schutz böte.“
Der Gesetzentwurf ist zu
finden auf der Internetseite des Thüringer Innenministeriums http://www.thueringen.de/de/tim/blog/.
Dort können Interessierte sich auch mit Meinungen zum Entwurf an der Debatte
beteiligen.
„Bisher gibt es dort 278 größtenteils
sehr kritische Kommentare, von denen ich hoffe, dass die Abgeordneten des
Thüringer Landtages diese in ihre Meinungsfindung einbeziehen werden, die
Landesregierung hat sich von diesen – vom Innenminister ausdrücklich
eingeforderten - Meinungsäußerungen bisher leider nicht umstimmen lassen.“, so
die Berninger, die vom Innenausschuss zur Berichterstatterin zu diesem Gesetzgebungsverfahren
bestimmt wurde.
Folgende Anzuhörende sind eingeladen, am 18. Februar
zu dem Gesetzentwurf mündlich Stellung zu nehmen:
- Bayerisches Staatsministerium des Inneren,
- Tierheim auf der Weißenburg, Sömmerda,
- Landestierärztekammer Thüringen, Weimar,
- Landestierschutzverband Thüringen e.V., Eisenach,
- Deutscher Doggen-Club 1888 e.V. (DDC),
Burthann-Mimberg,
- Herr Markus Herwig,
- Innenministerium Baden-Württemberg,
- Thüringer Gemeinde- und Städtebund,
- Thüringischer Landkreistag.
Darüber hinaus wurden vom Ausschuss weitere
Anzuhörende eingeladen, sich schriftlich bis zum 11.02.2011 zu äußern.
Nicht mal mehr ein schlechter Scherz
(06.01.2011) „Auch eine auf den ersten Blick witzige Idee kann
sich als politische Geschmacklosigkeit entpuppen. Vielmehr aber noch ist die
von den ehemaligen Thüringer Ministern Scherer und Birkmann mitverantwortete
Weihnachtskarte der Rechtsanwaltskanzlei Spilker & Collegen als wohl
kalkulierte politische Botschaft zu kritisieren“, erklärt Sabine Berninger,
Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.
Die Erfurter Kanzlei hat ihren jährlichen Weihnachts- und Neujahrsgruß mit
Zitaten Sarrazins und einem Bild einer Moschee neben dem Erfurter Dom sowie
verkleideten arabischen Märchenfiguren und der Frage „Erfurt im Jahr 2100?“
verbunden.
„Die Anwälte der Kanzlei mögen viel Spaß beim Verkleiden als Märchenfiguren
gehabt haben. Gepaart allerdings mit den wiedergegebenen völkisch und religiös
begründeten Überfremdungsängsten des Herrn Sarrazin, dem transportierten Bild
über die arabische Welt als vormoderne Märchenkultur und der Überschrift ‚Erfurt
im Jahr 2100’ ist die Weihnachtskarte längst kein schlechter Scherz mehr,
sondern Teil einer gegen Migrantinnen und Migranten muslimischen Glaubens
gerichteten Meinungs- und Stimmungsmache“, so Berninger.
Zudem kritisiert die Linksfraktionärin, dass der nebenberuflich als Anwalt
tätige CDU-Landtagsabgeordnete Scherer sein Landtagsmandat auch für gewerbliche
Werbezwecke nutzt und in der Weihnachtskarte als ‚Mitglied des Thüringer
Landtages’ geführt wird. „Die Verquickung der Tätigkeit als Teil des Gesetzgebers
mit den eigenen beruflichen Interessen als Anwalt sollte eigentlich tabu sein."
Presseecho:
Elmar Otto in der Thüringischen Landeszeitung (am 07.01.2011) schreibt dazu
in seinem Kommentar „Die Woche in Erfurt“: „Unkenrufe aus dem Morgenland …
Apropos seriös. Von diesem Attribut gänzlich verabschiedet haben sich offenbar
die ehemaligen Minister Andreas Birkmann (Justiz) und Manfred Scherer (Justiz
und Innen).
Die Rechtsanwälte posieren auf der Weihnachtskarte einer
Erfurter Kanzlei, für die sie inzwischen tätig sind, in orientalischen
Märchengewändern. Wobei nichts dagegen einzuwenden ist, wenn erwachsene Männer
lächerliche Kostüme tragen und dabei aussehen wie ein verirrter Ali Baba auf
der Suche nach den 40 Räubern (Scherer) und der Kleine Muck (Birkmann).
Wenn sie allerdings fremdenfeindliche Ressentiments bedienen
und mit Sarrazin-Zitaten die Angst vor Muslimen in Thüringen schüren (einem
Land, das trotz eines Ausländeranteils von gerade einmal zwei Prozent ein
Problem mit Rechtsextremismus hat), ist eine Grenze überschritten.
Bei der Union geißelt ma die peinliche Entgleisung lediglich
hinter vorgehaltener hand. Was umso unverständlicher ist, da Scherer immer noch
als Abgeordneter im Landtag sitzt.
Einzig die Linke im Freistaat bekennt Farbe und spricht von
einer „politischen Geschmacklosigkeit“ – und das zu Recht.“
Untersagung des DVU-Parteitages in Kirchheim durch Verwaltungsgericht aufgehoben
Nachdem die Ordnungsbehörde die Durchführung des DVU-Bundesparteitages
untersagt hatte, weil zu erwarten sei, dass die baurechtlichen
Kapazitätsgrenzen weit überschritten werden, hat inzwischen das Verwaltungsgericht Weimar auf einen Eilantrag der Rechtsextremen hin das Verbot aufgehoben.
DIE LINKE
wird sich aktiv am Protest der örtlichen Bürgerinitiative
beteiligen und ruft zur Beteiligung vieler Menschen auf.
„Der
DVU-Parteitag soll der letzte Schritt sein, aus zwei rechtsextremen
Parteien eine neue rechte Partei zu formen. Unabhängig von der Bewertung
der jeweils inneren Zustände von NPD und DVU ist Widerstand notwendig,
wenn sich rechtsextreme Strukturen neu formieren und neu organisieren
wollen. Keinesfalls kann davon ausgegangen werden, dass die
Parteibildung ein letzter Rettungsversuch für eine zerstrittene extreme
Rechte ist“, so die Rechtsextremismus-Expertin der Fraktion DIE LINKE,
Martina Renner.
DasAsylbewerberleistungsgesetz ist verfassungswidrig und gehört abgeschafft.
(30.11.2010) Zur Entscheidung der Arbeits- und Sozialminister der Länder, dass die
Bundesregierung die Leistungsregelsätze für Asylsuchende nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz überprüfen soll, erklärt die flüchtlingspolitische
Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Sabine Berninger:
„Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wäre die Bundesregierung zu einer jährlichen Prüfung der Regelsatzhöhen verpflichtet. Offenkundig sind die
Prüfungen nicht erfolgt ... weiterlesen.
Preis für die größtmögliche Gemeinheit des Thüringer Flüchtlingsrates übergeben
(29.11.2010) "'Mit Zähneknirschen'
nahmen heute die Abgeordneten Peter Metz und Matthias Hey (Vorsitzender des
Innenausschuss im Thüringer Landtag) für die SPD-Landtagsfraktion den
Negativpreis "Preis für die größtmögliche Gemeinheit" des FlüchtlingsratThüringen e.V. entgegen. ... weiterlesen.
Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren: parlamentarische Debatte zu Vorschlägen der LINKEN verweigert
(11.11.2010) Mit den Stimmen von SPD und CDU lehnte der Landtag die Diskussion der Vorschläge der LINKEN in den zuständigen Ausschüssen ab, der Antrag wurde gleich heute abgebügelt.
Der Fraktion DIE LINKE bleibt nun, ihre Eckpunkte in die vom Innenausschuss durchzuführende Anhörung einzubringen (DIE LINKE wird eine mündliche - öffentliche - Anhörung beantragen) und für die Ausschussdebatte und die zweite Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung aus ihren Eckpunkten Änderungsanträge zum Gesetzentwurf zu machen.
Der Unterschied zu den Vorschlägen der Landesregierung besteht - bezogen auf die Frage des Schutzes der
Bevölkerung vor gefährlichen Hunden - insbesondere darin, dass wir nicht (gefühlsmäßig
und unabhängig von wissenschaftlichen Erkenntnissen) bestimmte Hunderassen als
gefährlich deklarieren, sondern zum Schutz der Bevölkerung auf die Verantwortung von Hundehaltern und –halterinnen abzielen. Und
bereits, bevor ein Hund aufgrund seines Verhaltens durch die zuständige Behörde
als gefährlich definiert wird, bestimmte Regelungen für die HalterInnen aller Hunde etablieren wollen.
Minister Huber zeigte sich verwundert, als Sabine Berninger ihn beim Wort nehmen wollte und mit seinem eigenen Satz zitierte: es handele sich um eine Debatte um "schärfere Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung vor verantwortungslosen Hundehaltern". Dies - nämlich der Schutz der Bevölkerung vor verantwortungslosen Hundehaltern - ist aber von der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen offensichtlich nicht gemeint.
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Innenminister Huber beim Wort nehmen: Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor verantwortungslosen HundehalterInnen einführen.
(05.11.2010) In der kommenden Woche wird der Thüringer Landtag in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren" beraten.
DIE LINKE. hatte bereits im Oktober einen Antrag "Eckpunkte zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren" mit ihren Prämissen vorgelegt. Hintergrund war u.a. die Welle der Kritik von Interessierten auf den bereits im Juni von der Landesregierung auf der Homepage des Innenministeriums. Für besonders verfehlt hielt die Mehrzahl derer, die sich im vom Ministerium bereitgestellten Blog äußerten, die vorgesehene so genannte Kampfhundeliste.
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Labrador-Retriever-Hündin Bella gilt nach dem Willen der Landesregierung bald auch als gefährlicher Hund - weil ihre Widerristhöhe mehr als 40 cm misst und sie schwerer als 20 kg ist - jedoch genießt sie "Bestandsschutz", da sie älter ist als 3 Jahre.
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Im nun dem Landtag vorgelegten Gesetzentwurf hält die Landesregierung jedoch an der Kampfhunde- oder Rasseliste fest. Sowohl die im Internetblog durch den Innenminister selbst erbetenen Meinungen als auch wissenschaftliche Studien scheinen bei der Meinungsfindung der Landesregierung außer Acht gelassen worden zu sein.
Deshalb fragte Sabine Berninger die Landesregierung im Oktober mittels einer mündlichen parlamentarischen Anfrage "Kommentieren erwünscht! Und dann?" nach dem Umgang mit den im Blog veröffentlichten Meinungen. Und in der Antwort auf diese Anfrage ist Herrn Innenminister Prof. Dr. Huber ein so genannter Freud'scher Fehler unterlaufen: er bezeichnete die gesetzesinitiative der Landesregierung nämlich nicht als "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren", sondern nannte sie "schärfere Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung vor verantwortungslosen Hundehaltern". Damit bestätigt er ungewohnt direkt, dass der Antrag
der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag der richtige Ansatz ist!
Sabine Berninger will nun den Minister beim Wort nehmen, kommt er damit doch - endlich - wieder zurück zu seiner sehr vernünftigen Aussage vom 23. Mai 2010. Eine sogenannte Rasseliste
hielt der CDU-Politiker damals nicht für notwendig. Die geltenden Regeln
seien so schlecht nicht, hatte Herr Huber dem MDR Thüringen gesagt. Nach wie vor sei es
umstritten, ob sogenannte Rasselisten Sinn machten und ob sie die tödliche
Hundeattacke hätten verhindern können. (mehr lesen auf mdr.de)
Der Landesregierung wird von KritikerInnen unter anderem vorgeworfen, sie
habe sich durch die Medienberichterstattung zu der Tragödie in Oldisleben, bei der ein kleines Mädchen im Mai von Hunden totgebissen worden war, wider besseren
Wissens zu diesem Gesetz drängen lassen.
Wissenschaftliche Studien
hätten bei der Erarbeitung des Entwurfes ebenso wenig eine Rolle gespielt, wie
die objektive Analyse so genannter Beißstatistiken oder gar Aspekte des
Tierschutzes. Aus Sicht der LINKEN ist der Gesetzentwurf wenig geeignet zur
Verhinderung solcher Beißattacken, wie der in Oldisleben. Die Landesregierung
will damit die Bevölkerung in Sicherheit wiegen und tut so, als ob ein
untaugliches Mittel vor solchen Vorfällen Schutz böte.
Manchmal ist es aber eben gerade nicht der Sache dienlich, wenn Politik
nur um der Schlagzeile wegen oder zur Bedienung einer angenommenen öffentlichen
Meinung reagiert, ohne sich die Zeit zu nehmen, einmal zu hinterfragen, ob die
geforderten und vorgeschlagenen Regelungen wirklich sachgerecht und sinnvoll
sind.
Referat zur Arbeit von Petitionsausschüssen
(19.10.2010) Kurzfristig war ich vor wenigen Tagen gebeten worden, bei der Diskussionsveranstaltung "Bürgerrechte und Demokratie" für die erkrankte Vorsitzende des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag einzubringen und einführend über die Arbeit des Petitionsausschusses zu berichten:
„Jedermann hat
das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten
oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu
wenden.“ So ist es in Artikel 17 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik
Deutschland festgeschrieben.
Das
Petitionsrecht ist damit, neben verschiedenen anderen, eines der demokratischen Grundrechte der
Bürgerinnen und Bürger. Vielmehr aber ist es das Recht JEDERMANNS, es ist also
nicht die deutsche Staatsbürgerschaft die Voraussetzung, sich mit Bitten oder
Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden.
Dies ist auch in der Thüringer
Landesverfassung geregelt: „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in
Gemeinschaft mit anderen schriftlich oder mündlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen
und an die Volksvertretung zu wenden...“[1]
Eine weitere
Besonderheit des Petitionsrechtes im Unterschied zur Mehrzahl der staatlichen
Grundrechte ist es, dass der Schwerpunkt „nicht in der Abwehr staatlichen
Handelns“ liegt, sondern einen „Leistungsanspruch gegen den Staat“ begründet,
dass menschliche Sorgen und Nöte außerhalb formaler Rechtsmittel und
gerichtlicher Verfahren zur Kenntnis genommen und geprüft werden. Daher kommt
dem Petitionsrecht im staatlichen Bereich nach einer Formulierung Günter Dürigs
‚die menschliche Purgationsfunktion[2]
des ‚Herzausschüttens’[3]
zu. Dieser (staats-) psychologische Effekt der Petition trägt dazu bei, dass
sich staatliche Stellen einer Vielzahl von Eingaben gegenüber sehen.“[4],
wie es MR Dr. Waldmann, ein Mitarbeiter des Ausschussdienstes des Bundestages
kürzlich auf einer Tagung der Petitionsausschussvorsitzenden und
Bürgerbeauftragten in Schwerin formulierte, an der ich als stellvertretende
Vorsitzende des Thüringer Petitionsausschusses teilnehmen konnte.
Leider wird
diese Funktion des „Herzausschüttens“ häufig auch von den Fraktionen in den
Vordergrund gespielt und die Bedeutung des Petitionsausschusses oft eher gering
geschätzt.
Dies zeigt sich
darin, dass, wie es meine Schweriner Kollegin Barbara Borchardt auf der Tagung
formulierte, „wir oft von den anderen Abgeordneten belächelt werden, wenn wir
mit unseren Aktenbergen zur Ausschusssitzung eilen“, oder wie von
Petitionsausschussmitgliedern anderer Bundesländer die Erfahrung geteilt wird,
dass in die Petitionsausschüsse oft die neuen Abgeordneten geschickt werden und
die Mitgliedschaft im Petitionsausschuss aufgrund der hohen Arbeitsbelastung
nicht sehr beliebt ist. weiterlesen...
Ablehnung der Absenkung des Wahlalters ist niederschmetternd
(03.09.2010) “Dass die CDU fernab von Interessen Jugendlicher agiert, ist enttäuschend. Dass aber die SPD Inhalte und Forderungen des eigenen Wahlprogramms nicht umsetzen will, ist niederschmetternd”, so Katharina König.
SPD und CDU hatten im Innenausschuss trotz zahlreicher positiver Stellungnahmen auch der eigenen Jugendorganisationen die Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre abgelehnt.
Mehr lesen...
"Von gestern": CDU spricht jungen Menschen unter 18 Jahren Reife und demokratisches Verständnis ab
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Mit dieser Karte warb die PDS Thüringen 2002 im Bundestagswahlkampf für ihre Forderung der Absenkung des Wahlalters auch auf Bundesebene. |
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Die Landtagsfraktion der CDU spricht jungen Menschen unter 18 Jahren Reife und demokratisches Verständnis ab und verweigert weiterhin Absenkung des Wahlalters für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre.
Ein entsprechender, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag eingebrachter Gesetzentwurf, wird derzeit im Innenausschuss des Thüringer Landtags beraten. In seiner nächsten Sitzung wird der Ausschuss die Zuschriften der schriftlichen Anhörung auswerten und dann dem Landtag eine Beschlussempfehlung vorlegen.
Eine große Mehrheit der befragten ExpertInnen hatte sich für die Absenkung auf 16 Jahre ausgesprochen. Unter diesen BefürworterInnen befindet sich auch die Jugendorganisation der Christdemokraten.
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Informationen zum 2. Bundesparteitag der Partei DIE LINKE am 15./16. Mai in Rostock
Auf dem 2. Bundesparteitag der LINKEN am 15. /16. Mai 2010 in Rostock
wählten die Delegierten einen neuen Bundesvorstand. Neue Vorsitzende der Partei sind Gesine Lötzsch und Klaus Ernst.
Mehr Informationen zum Parteitag finden Sie unter www.die-linke.de
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Der Thüringer Landesverband wird im Vorstand durch Gabi Ohler aus Erfurt und Steffen Harzer aus Hildburghausen, auf dem Foto mit dem Landesvorsitzenden Knut Korschewsky (ganz links), vertreten.
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Die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2010
Wahlbericht und erste Analyse von Dr. Benjamin-Immanuel Hoff und Horst Kahrs
Arnstadts Bürgermeister Köllmer tummelt sich am rechten Rand
(09.03.2010) Gemeinsam mit Rechtsextremen (u.a. von der rechtsextremistischen Vereinigung Pro Köln) unterschrieb er einen Brief an Thilo Sarrazin. Dazu befragt, äußerte er (in der Thüringer Allgemeinen vom 08.03.2010) sich über die "Verfolgung der Rechten", die der Judenverfolgung im NS ähnele.
Mit antidemokratischen und geschichtsrevisionistischen Äußerungen war Köllmer in der Vergangenheit schon öfter aufgefallen. Zum Beispiel hatte er im April 2009 mit der öffentlichen Äußerung, er lehne den Nationalsozialismus lediglich wegen des darin enthaltenen Sozialismus ab, den Holocoust zwar nicht geleugnet, aber faktisch gutgeheißen (klick). DIE LINKE verlangt nun, er solle sich den Arnstädterinnen und Arnstädtern vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entgleisung zur Neuwahl stellen. Mehr lesen auf der Homepage der Stadtratsfraktion.
LINKE-Abgeordnete aus Arnstadt fordern die Beibehaltung der vereinbarten Regelungen zur Einspeisevergütung bei Solarstrom
Petermann, Kuschel und Berninger erfüllen Auftrag des Stadtrates
(01.03.2010) Mit einem Offenen Brief haben sich die Arnstädter Mitglieder des Thüringer Landtags, Sabine Berninger und Frank Kuschel, sowie der ebenfalls in Arnstadt lebende Bundestagsabgeordnete Jens Petermann in dieser Woche an die Bundeskanzlerin Dr. Merkel, Thüringens Ministerpräsidentin Lieberknecht und den Bundesumweltminister Röttgen gewandt.
Die Abgeordneten, die gleichzeitig auch StadträtInnen der LINKEN in Arnstadt sind, kommen damit einem in der jüngsten Stadtratssitzung formulierten Auftrag nach, wonach sich die Bundes- und Landtagsabgeordneten der Region gegen die von der Bundesregierung geplante über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hinausgehende Reduzierung der Einspeisevergütungen für Solarstrom einsetzen sollen.
"Dieser Bitte sind wir gerne nachgekommen, entspricht das Anliegen doch auch unserer persönlichen Auffassung und ergänzt somit den von uns in den Stadtrat eingebrachten Antrag. Das Vorhaben der Bundesregierung gefährdet einerseits den notwendigen ökologischen Wandel in der Energieerzeugung und andererseits eine für Thüringen und insbesondere für die Stadt Arnstadt beschäftigungsintensive und zukunftsorientierte Wirtschaftsbranche.", so Sabine Berninger
"In den letzten Jahren wurde die Solarindustrie mit massiven staatlichen Beihilfen aufgebaut.
Viele innovative kleine und mittlere Unternehmen entstanden, die in der Wachstumsphase noch nicht die Möglichkeit hatten, Rücklagen zu bilden und damit durch eine solche Fehlentscheidung der Bundesregierung in ihrer Existenz gefährdet würden. Thüringer Spitzentechnologie und tausende Arbeitsplätze stehen auf der Kippe.", befürchtet Jens Petermann und wird ergänzt durch Frank Kuschel, der konstatiert: "Gerade Wirtschaftsbereiche, die auf neue Technologien aufbauen, brauchen Zuverlässigkeit und Berechenbarkeit durch die Politik. Dieser Grundsatz wird nunmehr in Frage gestellt. Damit hat die anstehende Entscheidung des Bundes eine Bedeutung, die weit über die Solarwirtschaft hinausgeht."
Merkel, Lieberknecht und Röttgen werden durch die LinkspolitikerInnen aufgefordert, ihren politischen Einfluss nicht nur im Sinne der Beschäftigten der Thüringer Solarbranche und im Interesse des Freistaates Thüringen, sondern auch im Sinne einer ökologisch sinnvollen und zukunftsfähigen Wirtschaftspolitik geltend zu machen.
"Wir würden uns sehr freuen, den Arnstädter Stadträtinnen und Stadträten sowie den in der Arnstädter Solarindustrie Beschäftigten bald von einer positiven Antwort Ihrerseits berichten zu können und verbleiben hochachtungsvoll und mit freundlichen Grüßen…" endet das Schreiben.
Reaktion auf "DAS LETZTE" vom Samstag
"Natürlich haben Sie recht, Herr Becker, wenn Sie schreiben, dass es selbstbewusste Frauen (nicht nur in Ihrem Umfeld) gibt, die auf solchen "sprachlichen Quatsch" keinen Wert legen. ..."
"DAS LETZTE" ist ein unregelmäßig erscheinender Kommentar in der Arnstädter Allgemeine, in dem die RedakteurInnen aktuelle Debatten auf's Korn nehmen. In "DAS LETZTE" vom 12.12.2009 hatte Herr Becker einen Antrag von Sabine Berninger im Stadtrat aufgegriffen, aus den "Demokraten" in einer Stadtratserklärung "Demokratinnen und Demokraten" zu machen. Seine Kritik: bei den "Schurken" hätte die Stadträtin auch für sprachliche Gleichberechtigung sorgen sollen.
Sabine Berningers Erwiderung lesen Sie hier
Kommunalpolitischer Initiativpreis für "unschätzbaren Beitrag Wider das Vergessen"
Am vergangenen Samstag verlieh das Kommunalpolitische Forum Thüringen e.V. im Erfurter Ratssitzungssaal seine jährlichen kommunalpolitischen Initiativpreise.
Zu den Preisträgern gehörte auch die Geschichts- und Technologiegesellschaft Großraum Jonastal e.V., vorgeschlagen vom Stadtvorstand DIE LINKE. Arnstadt.
Sabine Berninger hielt die Laudatio auf den Jonastalverein.
Nur alte Hüte & Versprechungen im Koalitionsvertrag
Der Koalitionsvertrag von CDU & SPD in Thüringen steht unter dem Motto "Starkes Thüringen - innovativ, nachhaltig, sozial und weltoffen". Starke Worte, die jedoch nicht mit starkem Handeln untersetzt werden. Die Masse der Aussagen steht für ein "Weiter-so" wie unter der Althaus-CDU, sind z. T. rückwärtsgewandt oder mit einem Hintertürchen versehen. Innovative Ideen - Fehlanzeige! Neues - Fehlanzeige!
Von einem Wechsel kann keine Rede sein, eben doch nur ein Personal- anstelle eines Politikwechsels. Eine kurze erste Auswertung des Koalitionsvertrages finden Sie hier zum Download.
Sabine Berninger hat die Passagen zu "Migration und Asyl" unter die Lupe genommen und mit früheren Aussagen der Sozialdemokraten verglichen:
Nimmt man die Aussagen des Koalitionsvertrages bezüglich "Migration und Asyl" wörtlich, so soll künftig für alle hier lebenden Asylsuchenden und Geduldeten, "die dauerhaft hier leben wollen", für "eine gelingende Integration" gesorgt werden. Das würde das Angebot von Sprachkursen, die Integration ermöglichende Unterbringung sowie gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten (dazu gehörten auch die Möglichkeit, einer existenzsichernden Erwerbsarbeit nachzugehen und seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten sowie die Möglichkeit, das Leben selbstbestimmt zu gestalten) für alle Ausländergruppen bedeuten.
Dies wäre ein tatsächlicher Fortschritt und würde Thüringen im Bereich der Flüchtlingspolitik im bundesweiten Vergleich von einem der letzten (die bundesrechtlichen Vorgaben am restriktivsten auslegenden) auf einen vorderen Platz befördern.
Schön, dass wir mal drüber geredet haben, reicht nicht! Der Koalitionsvertrag ist bei der Flüchtlingspolitik nicht einmal das.
Geht man an die Aussagen weniger naiv heran, ist auf einen Blick zu bemerken, dass die Verfasser wenig kompetent in diesem Politikfeld sind (Beispiel: "Es werden Sprachkurse angeboten."; dazu braucht es keinen Vertrag. Sprachkurse werden auch bisher angeboten. Die Frage ist, welche Zielgruppen diese nutzen können. weiterlesen...
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